Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte die erstgerichtliche Abweisung des Klagebegehrens, es möge festgestellt werden, dass den Klägern Vorbereitungszeiten bei Dienstbeginn in der Zentralgarage von 15 Minuten und Nachbereitungszeiten bei Dienstende in der Zentralgarage von 10 Minuten vertraglich zugesichert seien und die Beklagte daher verpflichtet sei, bei Gestaltung der Dienstpläne diese vertragliche Zusage zu berücksichtigen, als Teilurteil. Hingegen änderte es die weitere A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein zur beklagten Partei bestehendes Dienstverhältnis als Dienstnehmer auch nach der mit Schreiben vom 28. 12. 2007 zum 30. 12. 2007 ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand aufrecht fortbesteht. Da diese Ruhestandsversetzung einer Kündigung gleichzuhalten sei, fehle es an der dazu erforderlichen Einbindung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG (Hauptbegehren); selbst wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis anzunehmen se... mehr lesen...
Begründung: Der seit 2. 9. 1996 bei der Beklagten als Vertragsbediensteter beschäftigte Kläger, dessen Dienstverhältnis der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (VBO) unterlag, wurde von der Beklagten zum 30. 4. 2007 gekündigt. Diese Kündigung wird in einem Parallelverfahren angefochten. Der Kläger war hauptsächlich als Straßenbahnfahrer eingesetzt und seit 12. 6. 1999 aufgrund des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetzes der Wiener Linien GmbH & Co KG zur Dienstleistung dauernd zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 3. 2001 bis zum 9. 12. 2006 bei der Beklagten als Fahrer beschäftigt. In dieser Funktion war er an seinen Arbeitstagen jeweils länger als fünf Stunden mit einem Fahrzeug der Beklagten unterwegs. Etwa die Hälfte dieser Fahrten fanden im Wiener Stadtgebiet statt; die übrigen Fahrten führten ihn nach Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und in die Steiermark. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag der Handelsarbeit... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101oö LandesbeamtenG §92oö LandesbeamtenG §93oö Landesbeamten-ZuweisungsG §1 Abs4
Rechtssatz: 1. § 101 ArbVG geht im Wesentlichen von einem Gestaltungsspielraum des Dienstgebers aus, auf den dann die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats einwirken. Dem für das Dienstrecht zuständigen Gesetzgeber steht es daher auch zu, die Voraussetzungen für und die Verpflichtung zur Versetzung so zu regeln, dass ein weiterer Spielraum für Mitwirkung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ArbVG §109
Rechtssatz: Auch die verschlechternde Versetzung des unkündbaren Arbeitnehmers bedarf gemäß § 101 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dass der Grund der Versetzung in der Stilllegung eines Betriebsteiles im Sinn des § 109 ArbVG liegt, vermag den Versetzungsschutz des § 101 ArbVG nicht auszuschließen. Entscheidungstexte 9 ObA 35/05w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §101ArbVG §102AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §26AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §27BBVG §67BBVG §69 Abs2BBVG §70DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: § 101 ArbVG findet auch auf ÖBB-Bedienstete Anwendung. Maßgesetzlich für die Beurteilung, ob eine Versetzung vorliegt, ist die vom Bediensteten ausgeübte Tätigkeit, nicht die ihm zugewiesene Planstelle. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEArbVG §101
Rechtssatz: Im Gegensatz zu verschlechternden Versetzungen ist bei verbessernden - auch im Interesse des Arbeitnehmers - eine längere Frist als die für verschlechternde Versetzungen in § 101 ArbVG vorgesehene 13-Wochen-Frist eher zu akzeptieren, sofern sie eine sachliche Rechtfertigung findet, etwa aus Gründen der Erprobung oder wegen Urlaubsvertretung (Karenzurlaubsvertretung). Die Beurteilung der sachlichen Recht... mehr lesen...