Norm: ArbVG §101 BRG §14 Abs1 Z6FBV des ORF §10 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986
Rechtssatz:
Eine "dauernde Versetzung" im Sinne des § 14 Abs 1 Z6 BRG liegt auch dann vor, wenn die auf unbestimmte Zeit oder auf eine zwar von vo... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101 ZPO §228 B3bb ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GV ArbVG §101 BRG §14 Abs2 Z6 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101 BRG §14 Abs1 Z6 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986
Rechtssatz:
Versetzung einer Pflegerin innerhalb verschiedener Abteilungen einer Landesfrauenklinik. § 14 Abs 1 Z 6 BRG betrifft nur die dauernde Einreihung von ... mehr lesen...
Unbestritten blieb, daß die Klägerin mit Dienstvertrag vom 24. Juni 1950 als Vertragsbedienstete des Landes Oberösterreich mit dem Dienstorte in der Landesfrauenklinik L. für den Dienst als diplomierte Pflegerin eingestellt wurde und daß diesem Dienstvertrag die Bestimmungen des VBG. 1948 zugrunde gelegt wurden. Ab 8. April 1958 war sie ständig im Entbindungszimmer der Frauenklinik tätig, wo sie den Gebärenden geburtshilflichen Beistand zu leisten hatte. Seit zwei oder drei Jahren w... mehr lesen...