Begründung: Die damals bereits Volljährige und im Sprengel des Bezirksgerichts Telfs wohnhafte Antragstellerin beantragte am 18. 3. 2008, ihren Vater zu Unterhaltsleistungen zu verpflichten. Das Verfahren wird seither beim Bezirksgericht Telfs geführt. Mit Schriftsatz vom 29. 9. 2009 beantragte die Antragstellerin, die Familienrechtssache an das „offenbar nicht unzuständige“ Bezirksgericht Wels zu überweisen. Sie habe ihren ordentlichen Wohnsitz am 18. 8. 2009 nach Marchtrenk verleg... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1JN §44 Abs1AußStrG 2005 §56 Abs2
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren hat das unzuständige Rechtsmittelgericht, dem ein Rechtsmittel vorgelegt wird, in analoger Anwendung des §474 Abs1 ZPO dieses dem zuständigen Rechtsmittelgericht zu überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 237/08m Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 237/08m ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §44 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit gemäß §44 JN kommt wegen des Grundsatzes der perpetuatio fori nicht in Frage, wenn das angerufene Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war. Nachträgliche Tatbestandsänderungen sind unbeachtlich. Entscheidungstexte 3 Nc 1/08i Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Nc 1/08i ... mehr lesen...
Norm: JN §44 Abs1KO §69KO §181
Rechtssatz: Begehrt der Schuldner ausdrücklich die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens (und nicht die Eröffnung eines normalen Konkursverfahrens), kommt eine Überweisung des Verfahrens vom Bezirksgericht an das Landesgericht nach § 44 Abs 1 JN nicht in Betracht. Entscheidungstexte 8 Ob 217/01x Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 Ob 217/01x... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3JN §44 Abs1JN §44 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, wonach eine (sachliche oder örtliche) Unzuständigkeit jedenfalls einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO bildet, ist nicht für alle Verfahren, in denen gemäß § 41 Abs 3 JN die Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, in gleichem Maße zutreffend. Entscheidungstexte 8 Ob 240/99y Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 A3ZPO §477 Abs1 Z3 D3JN §44 Abs1JN §44 Abs2KO §63KO §182
Rechtssatz: Für das Insolvenzverfahren gilt der Grundsatz, dass die Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich keine Nichtigkeit begründen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 240/99y Entscheidungstext OGH 21.10.1999 8 Ob 240/99y Veröff: SZ 72/159 ... mehr lesen...
Norm: JN §44 Abs1JN §111
Rechtssatz: Über einen Antrag gemäß § 111 JN hat in erster Instanz das Erstgericht zu entscheiden. Wird ein Antrag auf Zuständigkeitsübertragung an das Rekursgericht gerichtet, so hat die funktionelle Unzuständigkeit des angerufenen Rekursgerichts aber nicht die Zurückweisung des Antrages zur Folge, sondern gemäß dem im Außerstreitverfahren heranzuziehenden § 44 Abs 1 JN die Überweisung an das funktionell zuständige Ers... mehr lesen...
Norm: JN §40aJN §44 Abs1
Rechtssatz: Eine amtswegige Überweisung einer durch Umdeutung streitig gewordenen Rechtssache (Umdeutung eines Antrags in eine Klage) vom unzuständigen an das zuständige Gericht ist nicht möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 330/98k Entscheidungstext OGH 12.01.1999 5 Ob 330/98k 3 Ob 281/00w Entscheidun... mehr lesen...
Norm: JN §44 Abs1
Rechtssatz: "Angerufenes Gericht" im Sinne des § 44 Abs 1 JN ist auch jedes Rechtsmittelgericht, an das die Entscheidungskompetenz aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels übergeht. Entscheidungstexte 3 Ob 393/97h Entscheidungstext OGH 06.05.1998 3 Ob 393/97h 3 Ob 237/08m Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 O... mehr lesen...
Begründung: Die V*** A*** AG Linz und die V*** A*** GesmbH München stellten beim Konkursgericht unter Berufung auf ihre Gläubigereigenschaft den Antrag, das Konkursgericht möge gemäß § 44 JN seine Unzuständigkeit für diese Konkurssache aussprechen und die Sache an das Handelsgericht Wien überweisen. Das Erstgericht gab diesen Anträgen nicht statt. Es verwies darauf, daß die Erstantragstellerin bereits einen gleichlautenden Überweisungsantrag gestellt habe, der mangels ihrer Stellu... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte am 12. Oktober 1981 die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens darüber, ob Dr. Margarete K*** zur gehörigen Besorgung ihrer Angelegenheiten eines Beistandes bedarf. Dieser Antrag wurde am 19. April 1985 zurückgezogen. Auf Grund der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verfahrensergebnisse wurde das Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters amtswegig weitergeführt. Mit Beschluß vom 7. August 1985, ON 255, bestellte das Erstger... mehr lesen...
Die am 22. November 1966 von Gerlinde O außer der Ehe geborene minderjährige Andrea O befindet sich in Pflege und Erziehung der mütterlichen Großeltern. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Montafon vom 22. Dezember 1967 wurde Johann N als Vater des Kindes festgestellt und zu einem monatlichen Unterhalt von 390 S verurteilt. Am 22. Feber 1978 beantragte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau-Jugendamt beim Bezirksgericht Radstadt hinsichtlich des Johann N die Erhöh... mehr lesen...
Norm: EO §387JN §44 Abs1
Rechtssatz: Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung ist vom unzuständigen Gericht nicht zurückzuweisen, vielmehr nach § 44 Abs 1 JN an das zuständige Gericht zu überweisen, sofern dem unzuständigen Gericht die Bestimmung desselben nach den Verhältnissen des gegebenen Falles möglich - ihm also das zuständige Gericht bekannt - ist. Entscheidungstexte 7 Ob 40/67 ... mehr lesen...