Norm: JN §40a
Rechtssatz: Das anzuwendende Verfahren ist zweifelhaft, wenn die verfehlte Verfahrenswahl nicht völlig unbeabsichtigt war. Entscheidungstexte 1 Ob 137/02g Entscheidungstext OGH 13.08.2002 1 Ob 137/02g 7 Ob 204/07m Entscheidungstext OGH 12.12.2007 7 Ob 204/07m Eur... mehr lesen...
Norm: JN §40a
Rechtssatz: Ein in der falschen Verfahrensart gestelltes Rechtsschutzgesuch ist nicht zurückzuweisen, sondern umzudeuten und im richtigen Verfahren zu behandeln. Entscheidungstexte 6 Ob 66/02b Entscheidungstext OGH 18.04.2002 6 Ob 66/02b 7 Ob 204/07m Entscheidungstext OGH 12.12.2007 7 Ob 204/07m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §1295 Ia7JN §1 Vb1bbJN §1 Vb2bbJN §40a
Rechtssatz: Ein Begehren auf Rückzahlung zuviel gezahlter Unterhaltsbeiträge ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 4 Ob 293/00t Entscheidungstext OGH 28.11.2000 4 Ob 293/00t 7 Ob 164/00v Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §166 FJN §40a
Rechtssatz: Der Verzugszinsenanspruch des Minderjährigen wegen Säumnis des Unterhaltspflichtigen bei der Leistung der monatlichen Unterhaltsbeiträge ist auch dann im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen, wenn zwar schon ein Exekutionstitel über den monatlichen Unterhaltsanspruch, aber noch keiner über den Anspruch auf Verzugszinsen aus bereits titulierten Unterhaltsbeiträgen, die erst nach Ergehen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 CZPO §528 AJN §40a
Rechtssatz: Die Frage nach der Zulässigkeit der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs ist nicht nach dem Außerstreitgesetz, sondern nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung zu beurteilen, wenn die mit dem angefochtenen Beschluss erledigten Anträge in Hinsicht auf einen Scheidungsprozess gestellt wurden. Daran kann der Umstand nichts ändern, dass das über Klage und Widerklage ergangene Scheidungsurteil ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §1 B3bJN §40aJWG §33
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung wird in ständiger Rechtsprechung im außerstreitigen Verfahren entschieden. Entscheidungstexte 6 Ob 152/00x Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 152/00x 7 Ob 33/06p Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §40aJN §44 Abs1
Rechtssatz: Eine amtswegige Überweisung einer durch Umdeutung streitig gewordenen Rechtssache (Umdeutung eines Antrags in eine Klage) vom unzuständigen an das zuständige Gericht ist nicht möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 330/98k Entscheidungstext OGH 12.01.1999 5 Ob 330/98k 3 Ob 281/00w Entscheidun... mehr lesen...
Norm: JN §1JN §40aJN §54 Abs2ZPO §40ZPO §41 Abs2ZPO §448aZPO §477 Abs1 Z6RATG §23 Abs4KSchG §6 Abs1 Z15 BGBl 141/1996 Amtsblatt L127 0019 10.06.1995
Rechtssatz: Für noch akzessorische vorprozessuale Inkassospesen ist der Rechtsweg unzulässig. Sie können nur im Rahmen des Kostenverzeichnisses berücksichtigt werden, und zwar insoweit, als mit einem bloßem anwaltlichen Mahnschreiben nicht das Auslangen hätte gefunden werden können. Dabei ist eine ... mehr lesen...
Norm: JN §40aJN §42 Abs3MRG §39 Abs1WGG §22 Abs4
Rechtssatz: 1) Wenn eine Schlichtungsstelle im Sinne des § 39 Abs 1 MRG besteht, hat der Streitrichter bei Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges die Klage zurückzuweisen (vgl RZ 1988/63) und nicht die Umdeutung der Klage sowie Überweisung in das außerstreitige Verfahren nach § 40a JN vorzunehmen. 2) Hat der Streitrichter in einem solchen Fall - rechtswidrig, aber unbekämpft - die Klage umgede... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aJN §40aJN §44
Rechtssatz: Ist die Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts im Außerstreitverfahren für die Festsetzung der Entlohnung des Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG anzunehmen, dann ist die gemäß § 40 a JN in einen Antrag umzudeutende Klage gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht (die zuständige Gerichtsabteilung) zu überweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 342/97s ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 Abs2 Z2 KJN §40aJN §44MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Überweisung einer Rechtssache vom streitigen ins außerstreitige, also in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Ein Revisionsrekurs gegen eine die Überweisung aussprechende (bestätigende) Entscheidung ist daher bei Zutreffen der üb... mehr lesen...
Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Überweisung einer Rechtssache in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 2117/96x Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2117/96x 1... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §40aJN §110EuGVÜ Art5 Z2
Rechtssatz: Eine Beschlußfassung des Außerstreitrichters, ein Unterhaltsantrag wäre wegen Volljährigkeit der Antragstellerin im streitigen Verfahren zu behandeln und zu erledigen, kommt dann nicht in Betracht, wenn es für eine Klagsführung mangels Ratifizierung des EuGVÜ (Art 5 Z 2) an der inländischen Gerichtsbarkeit mangelt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...