RS OGH 2023/4/20 4Ob293/00t; 7Ob164/00v; 4Ob180/03d (4Ob181/03a); 6Ob23/04g; 6Ob223/06x; 6Ob54/08x;

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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Rechtssatz

Ein Begehren auf Rückzahlung zuviel gezahlter Unterhaltsbeiträge ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Verfahren geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114452

Im RIS seit

28.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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