Norm: JGG §38 JGG § 38 heute JGG § 38 gültig ab 18.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2024 JGG § 38 gültig von 01.06.2020 bis 17.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2020 JGG § 38 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2020 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §120 JGG §38, StGB §21 Abs1 StPO §221 Abs2 AußStrG § 120 heute AußStrG § 120 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AußStrG § 120 gültig von 01.07.2018 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Gründe: In der Jugendstrafsache AZ 50 U 66/07b des Bezirksgerichts Favoriten wurde - soweit hier von Bedeutung - die am 28. April 1990 geborene Jugendliche Uyanga T***** mit (zulässigerweise in gekürzter Form ausgefertigtem [Bauer, WK-StPO § 458 Rz 5; Schroll in WK² JGG § 32 Rz 7]) seit 8. April 2008 rechtskräftigem Urteil vom 4. April 2008 (ON 23) - fälschlich, indes ohne Nachteil für die Angeklagte mehrerer, richtig nur (§ 29 StGB) - des Vergehens des (teils vollendeten, teils v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Juli 2005, GZ 33 Hv 84/05h-10, wurde der am 19. März 1988 geborene Jugendliche Marcus F***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs l, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Unter anderem wurde der Privatbeteiligte Herbert P***** mit seinen Ansprüchen gemäß § 366 Abs 2 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Auf Grund eines Kostenb... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2 StPO §366 JGG §38 JGG §39 Abs1 Z2 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 26. September 2000, GZ 1 U 12/00i-11, wurde über den am 1. Jänner 1983 geborenen Patrick W***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 5 (zu ergänzen: Z 4) JGG eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Geldstrafe verhängt und zugleich gemäß § 50 Abs 1 StGB die Bewährungshilfe angeordnet. In der Folge wurde Patrick W***... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Sven-Oliver G***** enthaltenden) Urteil wurde Christian F***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB (A.) sowie der Verleumdung nach § 297 (zu ergänzen: Abs 1) zweiter Fall StGB (C./2.), ferner des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (C.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 26. Juni 1997 wurde der (am 2.Dezember 1978 geborene) Jugendliche Stefan P***** - neben anderen Angeklagten - des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung der §§ 28 StGB und 5 JGG zu einer Freiheitsstrafe und Geldstrafe verurteilt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 26. Juni 1997 wurde der (am 2.Dezember 1978 geborene)... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §38
Rechtssatz:
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Bestellung eines Verfahrenshelfers nach § 41 Abs 2 StPO oder eines Verteidigers von Amts wegen (§ 41 Abs 3 StPO) ausschließlich für den jugendlichen Beschuldigten, nicht aber für seinen gesetzlichen Vertreter vorgesehen. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Bestellung eines Verfahrenshelfers nach Paragraph 41, Absatz 2, StPO oder eines Verteidigers von Amts wegen (... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß §§ 488 Z 7, 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des für Jugendstrafsachen zuständigen Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 12.Dezember 1996, GZ 41 E Vr 2406/96-6, wurde der am 22.Juni 1974 geborene Dragan K***** nach einer - ohne Beiziehung eines Verteidigers - durchgeführten Hauptverhandlung im Sinne des von der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen ihn erhobenen Strafantrages vom 30.September 1996 (ON 4 des Vr-Aktes) 1. des Verb... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Freistadt vom 4. Dezember 1996, GZ 1 U 1027/96w-4, wurde Jürgen M*****, geboren am 18. Juli 1978, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Freistadt vom 4. Dezember 1996, GZ 1 U 1027/96w-4, wurde Jürgen M... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 3.November 1989 (bei Gericht eingelangt am 13. November 1989), 39 St 81642/89, legte die Staatsanwaltschaft Wien dem am 31.Juli 1971 geborenen Karl W***** das am 8.Juli 1989 begangene Verbrechen des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB zur Last. Mit Strafantrag vom 3.November 1989 (bei Gericht eingelangt am 13. November 1989), 39 St 81642/89, legte die Staatsanwaltschaft Wien dem am 31.Juli 1971 geborenen Karl W***** d... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 25. Jänner 1989, GZ 27 U 1.035/88-4, wurde der am 5.August 1970 geborene, in Salzburg wohnhafte Alexander K*** schuldig erkannt, er habe am 11.Dezember 1988 in Salzburg durch Treten mit dem Fuß gegen die Beifahrertür des PKWs des Anton W*** eine fremde Sache beschädigt, wodurch ein Schaden in der Höhe von 3.660 S entstand, und hiedurch das Vergehen der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB begangen. Nach dieser Gesetze... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §1JGG 1988 §4JGG 1988 §5JGG 1988 §6JGG 1988 §7JGG 1988 §8JGG 1988 §9JGG 1988 §10JGG 1988 §11JGG 1988 §12JGG 1988 §13JGG 1988 §32 Abs4JGG 1988 §38
Rechtssatz:
Die Verfahrensvorschriften der §§ 32 Abs 4 und 38 JGG 1988 stellen darauf ab, ob der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung noch jugendlich (§ 1 Z 2) ist, während es bei den materiellrechtlichen Bestimmungen der §§ 4 bis 13 JGG 1988 darauf ankommt, ob e... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob gegen den am 12. Mai 1970 geborenen Grundwehrdiener Bernhard H*** Strafantrag wegen des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8, zweiter Fall, MilStG., weil er vom 24. August 1987, 12 Uhr, bis 18. September 1987, 13,30 Uhr, seiner Truppe in Absam ferngeblieben ist und sich dadurch dem Dienst für länger als acht Tage entzogen hat. Am 6. Oktober 1987 beraumte der Einzelrichter des Landesgerichts Innsbruck für den 14. Oktober 1... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 8 E Vr 4023/85 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Aus dem Akt 8 E römisch fünf r 4023/85 des Landesgerichtes Klagenfurt ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der am 8.Jänner 1968 geborene Hilfsarbeiter Thomas R*** wurde mit - durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk nach §§ 458 Abs. 2, 488 Z 7 StPO beurkundeten - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8.Jänner 1986, GZ 8 E Vr 4023/85-6 des Vergehe... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 9 c E Vr 484/85 des Kreisgerichtes Krems an der Donau ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Aus dem Akt 9 c E römisch fünf r 484/85 des Kreisgerichtes Krems an der Donau ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der am 11.März 1968 geborene Erich R*** wurde mit Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 19. August 1985, GZ 9 c E Vr 484/85-6 des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8 zweiter Fall MilStG schuldig erkannt, weil ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 20.Juni 1980, GZ. 18 U 355/80-5, wurde der am 7.August 1963 geborene Kfz-Mechanikerlehrling Michael A nach einer in seiner und seiner Mutter Gegenwart durchgeführten Hauptverhandlung des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 JGG. wurden der Ausspruch und die Vollstreckung der deshalb zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig aufgeschoben. Dieses Urteil wurd... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §38
Rechtssatz:
Die für einen Jugendlichen gemäß dem § 38 JGG 1961 erfolgte Bestellung eines Amtsverteidigers oder Armenvertreters erlischt zwar nicht mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Angeklagten oder Beschuldigten ersatzlos, Die für einen Jugendlichen gemäß dem Paragraph 38, JGG 1961 erfolgte Bestellung eines Amtsverteidigers oder Armenvertreters erlischt zwar nicht mit der Vollendung des achtzehnte... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §38
Rechtssatz:
Die notwendige Verteidigung nach § 38 JGG besteht nur für die vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Beschuldigten (Angeklagten) liegenden und ihn betreffenden Prozeßhandlungen. Die notwendige Verteidigung nach Paragraph 38, JGG besteht nur für die vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Beschuldigten (Angeklagten) liegenden und ihn betreffenden Prozeßhandlungen.
E... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §1 Z2JGG 1961 §38JGG 1961 §39JGG 1961 §40JGG 1961 §41
Rechtssatz:
In Jugendstrafsachen haben die Bestimmungen der §§ 38 bis 41 JGG 1961 nur auf Beschuldigte (Angeklagte) Anwendung zu finden, die im Zeitpunkt der in Betracht kommenden Prozeßhandlung noch "Jugendliche" im Sinne der Begriffsbestimmung des § 1 Z 2 JGG 1961 sind, nicht mehr aber auf Beschuldigte (Angeklagte), die im Laufe des Verfahrens dem jugendlichen Alt... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §38 StPO §41 Abs2 StPO §282 Abs1 Aa StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41 gültig ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §38 StPO §41 Abs3 StPO §281 Z1aJGG 1988 §39 StPO § 41 heute StPO § 41 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 41 gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StPO § 41... mehr lesen...