Norm
JGG §38Rechtssatz
Sowohl der Antrag der Staatsanwaltschaft als auch der Beschluss des Gerichts auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens sind dem rechtsmittelbefugten gesetzlichen Vertreter des jugendlichen Beschuldigten zuzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130010Im RIS seit
11.05.2015Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015