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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.03.2023 wurde die Beschwerdeführerin zur Bezahlung einer restlichen Pauschalgebühr gemäß TP 9 lit. b Z 1 GGG verpflichtet. Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen rechtzeitig Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. 1. Mit Bescheid vom 28.03.2023 wurde die Beschwerdeführerin zur Bezahlung einer restlichen Pauschalgebühr gemäß TP 9 Litera b, Ziffer eins, GGG ve... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.03.2023 wurde die Beschwerdeführerin zur Bezahlung einer restlichen Pauschalgebühr gemäß TP 9 lit. b Z 1 GGG verpflichtet. Die Beschwerdeführerin erhob hiergegen rechtzeitig Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. 1. Mit Bescheid vom 28.03.2023 wurde die Beschwerdeführerin zur Bezahlung einer restlichen Pauschalgebühr gemäß TP 9 Litera b, Ziffer eins, GGG ve... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid vom 28.03.2023 erkannte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin schuldig, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die im Verfahren des Bezirksgerichts Innsbruck entstandene restliche Pauschalgebühr gemäß TP 9 lit b Z 1 GGG in Höhe von EUR 2.354,00 und die Einhebungsgebühr gemäß § 6a GEG in Höhe von EUR 8,00 auf das näher bezeichnete Konto des Bezirksgerichts Innsbruck zu übe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit ERV-Antrag vom 04.02.2022 zu TZ XXXX an das Bezirksgericht XXXX beantragte die Beschwerdeführerin, im Folgenden auch BF, die Einverleibung des anteiligen Eigentumsrechts in EZ XXXX und XXXX , KG XXXX , für sich und die Einverleibung der Dienstbarkeit der Fruchtnießung und eines Belastungs- und Veräußerungsverbots zugunsten ihres Vaters, XXXX h in genannten Einlagezahlen.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2022, L524 2240781-1/7E, wurde die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Steyr vom 09.12.2020, Zl. Jv 1454/20v-33, mit welchem dem Antragsteller Pauschalgebühren in Höhe von € 85,90 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben wurden, nach Beschwerdevorentscheidung des Landesgerichtes Steyr vom 17.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 27.08.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Eintragung der Einverleibung des Eigentumsrechts in EZ XXXX KG XXXX Mittelberg für die Beschwerdeführerin aufgrund des Kaufvertrages vom 06.07.2018 sowie die Einverleibung der Löschung von zwei Pfandrechten in das Grundbuch. 1. Mit Antrag vom 27.08.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Eintragung der Einverleibu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin kaufte mit Kaufvertrag vom 31.07.2019 bezüglich der Liegenschaft EZ XXXX KG XXXX XXXX die Anteile B LNR XXXX zum Kaufpreis von EUR 892.910,00. Die Beschwerdeführerin kaufte mit Kaufvertrag vom 31.07.2019 bezüglich der Liegenschaft EZ römisch 40 KG römisch 40 römisch 40 die Anteile B LNR römisch 40 zum Kaufpreis von EUR 892.910,00. Verkäuferin ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom 20.03.2015, TZ XXXX , wurde in der KG XXXX die EZ XXXX neu eröffnet. In der EZ XXXX wurden die Grundstücke XXXX und XXXX abgeschrieben und unter Mitübertragung des Eigentumsrechts für die Erstbeschwerdeführerin der EZ XXXX zugeschrieben. Außerdem wurde das auf der EZ XXXX eingetragene Pfandrechte C-LNr. 3 (2116/2014) auf die EZ XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom 20.03.2015, TZ XXXX , wurde in der KG XXXX die EZ XXXX neu eröffnet. In der EZ XXXX wurden die Grundstücke XXXX und XXXX abgeschrieben und unter Mitübertragung des Eigentumsrechts für die Erstbeschwerdeführerin der EZ XXXX zugeschrieben. Außerdem wurde das auf der EZ XXXX eingetragene Pfandrechte C-LNr. 3 (2116/2014) auf die EZ XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Verlassenschaftsverfahren nach XXXX , verstorben am XXXX , BG XXXX XXXX , früher XXXX , erging am 12.10.1979 der Einantwortungsbeschluss, mit dem dem Testamentserben XXXX der Nachlass eingeantwortet wurde. Nach damaliger Rechtslage war gemäß TP 10a und TP 10b GGT des GGG eine Pauschalgebühr von 1,5 vT. auf Basis des reinen Verlassenschaftsvermögens zu entrichten; die danach errec... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer erwarb gemeinsam mit XXXX mit Kaufvertrag vom 24.10.2019 zu einem Kaufpreis von EUR 398.000,--. von den vormaligen Hälfteeigentümern jeweils 91/3132 Anteile der Liegenschaft EZ XXXX , KG XXXX , mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. XXXX verbunden ist. Ein Teil des Kaufpreises idHv EUR 314.210,-- wurde mit einem ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) geführten Grundverfahren zu TZ 11573/17 beantragte die Erstbeschwerdeführerin (BF1) am 01.12.2017 ua. die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Zweitbeschwerdeführerin (BF2) im Höchstbetrag von € 2.900,416,90 auf der im Eigentum der BF1 stehenden Liegenschaft (EZ XXXX KG XXXX ). 1. In dem beim Bezirksgericht römisch 40 (im Folg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einer Strafsache gegen den Beschwerdeführer beauftragte die Staatsanwaltschaft ein näher bezeichnetes gerichtsmedizinisches Institut mit der Auswertung einer Blutprobe des Beschwerdeführers. Für die Untersuchung der Blutprobe legte dieses Institut eine Kostennote über EUR 2.215,37, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Überweisung eines Betrags von EUR 2.215,-- aus Amtsgeldern auf da... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.09.2009 brachten die Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Döbling (in der Folge: BG) einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung eines Pfandrechtes für einen Höchstbetrag von € 350.000,00 ob der Liegenschaft EZ 1300 Grundbuch 01514 XXXX ein. 1. Am 29.09.2009 brachten die Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Döbling (in der Folge: BG) einen An... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin brachte - vertreten durch Rechtsanwalt XXXX - am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin brachte - vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 - am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) römisch 4... mehr lesen...
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Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 17.06.2019 wurde vom Klagevertreter der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) Rechtsanwalt XXXX eine Besitzstörungsklage gegen XXXX , als beklagte Partei elektronisch eingebracht. 1. Am 17.06.2019 wurde vom Klagevertreter der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) Rechtsanwalt römisch 40 eine Besitzstörungsklage gegen römisch 40 , als beklagte Partei elektronisch eingebracht. 2. Mit Zahlungsauftrag (... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 22.02.2018 beim Bezirksgericht Mödling (in der Folge: BG) eingelangtem Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Löschung des Fruchtgenussrechtes auf der C-LNR 2a sowie die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf dem Anteil B-LNR 7 und B-LNR 8 der EZ 104 KG 16121 XXXX . Auf diesem Antrag stand im Feld „Gebühren“: „Keine Angaben“. 1. Mit am 22.02.2018 beim Bezirksgericht Mö... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.07.2020 wurde die revisionswerbende Gesellschaft als Klägerin im Verfahren XXXX des Landesgerichtes Linz im Instanzenzug zur Zahlung restlicher Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG und einer Einhebungsgebühr im Gesamtbetrag von EUR 8.121,00 verpflichtet. Mit dem im
Spruch: angeführten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft brachte am 21.5.2012 beim Landesgericht Innsbruck eine Mahnklage über 7000 Euro samt näher angegebenen Zinsen und Kosten ein. Dieses Verfahren wurde am 18.3.2013 mit einem Vergleich abgeschlossen. 1.1.2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 3.2.2015 forderte die Kostenbeamtin des Landesgerichtes Innsbruck namens des Präsidenten dieses Gerichtshofes – der belan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die drei beschwerdeführenden Parteien 1) Dr. Herta XXXX , 2) DDr. Wolfgang XXXX und 3) XXXX Handelsges. m. b. H, (folgend als BF bezeichnet) beantragten als Beklagte in einem Verfahren des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG), GZ XXXX , betreffend einer Räumungsklage, im Zuge einer Verhandlung am 07.07.2009 die Einvernahme eines namentlich genannten Rechtsanwaltes als Zeugen. 1. Die drei beschwerdeführenden Parteien... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren "Unterhalt Volljähriger" (Aktenzahl 3 FAM XXXX) brachte der Beschwerdeführer (BF) am 08.02.2012 einen "Antrag auf Enthebung seiner Verpflichtung zur Unterhaltsleistung sowie der Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung ab 2009", gegen seine 1988 geborenen und in WIEN studierenden volljährigen Tochter beim Bezirksgericht (BG) XXXX (S.) ein; welcher mit Beschluss vom 14.02.2012 gem. § 44 JN zuständi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BF) als Klägerin durch ihren Rechtsvertreter am 11.08.2015 eine Räumungsklage beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) mittels WebERV ein. Auf dem Deckblatt des Schriftsatzes gab der Rechtsvertreter ua. die Kontonummer des Einziehungskontos und das Wort "Gebührenbefreiung" an. 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei (im Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 29.04.2015) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 5.000,--. 1. Mit Beschluss vom 05.05.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirksgericht römisch 40 üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 26.08.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (am 24.08.2015 [15. Strafantrag]) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 100.000,--. 1. Mit Beschluss vom 26.08.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirksgericht römisch 40 über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 10.09.2015, Zl. XXXX , verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel u.a. (aufgrund des Zuwiderhandelns am 02.09.2015 [17. Strafantrag]) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 100.000,--. 1. Mit Beschluss vom 10.09.2015, Zl. römisch 40 , verhängte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 24.07.2015, Zl. XXXX , verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel u.a. (aufgrund des Verstoß am 07.05.2015 [7. Strafantrag]) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 60.000,--. 1. Mit Beschluss vom 24.07.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 15.06.2015, Zl.XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (am 12.05.2015 und am 28.05.2015 [1. und 3. Strafantrag]) zwei Geldstrafen in der Höhe von (einmal) EUR 2.000,-- und (einmal) EUR 4.000,--, sohin in einer Gesamthöhe von EUR 6.000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 07.01.2015, Zl. 1 E 1930/14b-10, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 355 Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896 (EO), eine Geldstrafe idHv EUR 10.000,--. 1. Mit Beschluss vom 07.01.2015, Zl. 1 E 1930/14b-10, verhängte das Bezirksgericht römisch 40 gegen die Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 355, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79 aus 1896, (EO), eine Geldst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einstweiliger Verfügung vom 02.09.2014, Zl. 6 Cg 108/14k, erließ das Landesgericht Wels auf Antrag der XXXX die einstweilige Verfügung, dass es der Beschwerdeführer zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, solange er ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die nunmehrige Erstbeschwerdeführerin ist eine Gesellschaft und erstverpflichte Partei in einem Unterlassungsexekutionsverfahren nach § 355 der Exekutionsordnung (EO) vor dem Bezirksgericht Traun. Die nunmehrige Zweitbeschwerdeführerin ist die zweitverpflichtete Partei in diesem Verfahren, wobei die Exekutionssache hinsichtlich der zweitverpflichteten Partei an ein anderes B... mehr lesen...