Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 20.05.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 12.05.2015) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,--. 1. Mit Beschluss vom 20.05.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirksgericht römisch 40 üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 23.10.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über den nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 21.10.2015) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 4.000,--. 1. Mit Beschluss vom 23.10.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirksgericht römisch 40 üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (in Rechtskraft erwachsenem) Protokollsvermerk und gekürzter Urteilsausfertigung des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 16.09.2014, Zahl: XXXX , wurde der Beschwerdeführer (folgend: BF) schuldig erkannt, sich in der Zeit vom 08.11.2013 bis zum 24.04.2014 dadurch, dass er in XXXX als Geschäftsführer der XXXX " in wiederholten Angriffen ein ihm anvertrautes Gut, nämlich eingenommene Gelder iHv insges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 17.03.2015, Zl. 37 E 1262/15v-16, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen den Beschwerdeführer gemäß § 355 Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896 (EO), eine Geldstrafe idHv EUR 40.000,--. 1. Mit Beschluss vom 17.03.2015, Zl. 37 E 1262/15v-16, verhängte das Bezirksgericht römisch 40 gegen den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 355, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79 aus 1896, (EO), eine Geldstra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 09.06.2015, Zl. 11 E 5030/14w-18, verhängte das Bezirksgericht XXXX unter anderem über die nunmehrige Beschwerdeführerin im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 03.06.2015) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 6.000,--. 1. Mit Beschluss vom 09.06.2015, Zl. 11 E 5030/14w-18, verhängte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 01.10.2015, Zl. 11 E 5030/14w-48, verhängte das Bezirksgericht XXXX unter anderem über die nunmehrige Beschwerdeführerin im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 29.09.2015) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 15.000,--. 1. Mit Beschluss vom 01.10.2015, Zl. 11 E 5030/14w-48, verhängte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichtes XXXX (im Folgenden: OLG) vom 07.07.2014, XXXX, als betreibende Partei gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (folgend: BF) als verpflichtete Partei die Unterlassungsexekution samt Verhängung einer Geldstrafe wegen Zuwiderhandelns. 1. Die römisch 40 , vertreten durch römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 17.03.2015, Zahl: XXXX, wurde über den Verpflichteten (nunmehriger Beschwerdeführer, folgend: BF) aufgrund des im ersten weiteren Strafantrages der betreibenden Partei (XXXX, vertreten durch XXXX GmbH) behaupteten Verstoßes gegen die vollstreckbare einstweilige Verfügung, wonach dieser am 02.03.2015 in dem von ihm bet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte aufgrund der vollstreckbaren Unterlassungsexekution (§ 355 EO) des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 23.09.2014, XXXX als betreibende Partei, gegen die nunmehrigen Beschwerdeführerin (folgend: BF) als verpflichtete Partei, die Verhängung einer Geldstrafe wegen Verletzung des Exekutionstitels, durch das Betreiben von Geräten für die Durchführun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 24.02.2015, Zahl: XXXX , wurde über den Verpflichteten (nunmehriger Beschwerdeführer, folgend: BF) aufgrund des im vierten weiteren Strafantrages der betreibenden Partei ( XXXX , vertreten durch XXXX & Partner Rechtsanwälte GmbH) behaupteten Verstoßes gegen die vollstreckbare einstweilige Verfügung, wonach dieser ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag vom 17.04.2013, Zl. 71 Fr 15696/12g, schrieb der Kostenbeamte des Handelsgerichtes Wien der Beschwerdeführerin Gerichtsgebühren idHv EUR 96,-- vor. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin einen Berichtigungsantrag ein, dem mit (rechtskräftig gewordenem) Bescheid der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien vom 11.06.2013, Jv 2108/13 p-33, keine Folge gegeben wurde. 3. Am 13.05.2015 bestätigte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (Zahlungsauftrag) schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin eine Pauschalgebühr von 28,233.534,-- Euro und eine Einhebungsgebühr von 8,-- Euro, somit einen Gesamtbetrag von 28,233.542,-- Euro, zur Zahlung vor. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 20.7.2015 zu Handen ihrer rechtsfreundlichen Vertreter zugestellt. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorlieg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 15.09.2014 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) durch seinen Rechtsvertreter (den im
Spruch: genannten öffentlichen Notar) ihn als Abwickler der bereits im Firmenbuch gelöschten XXXX (folgend: GmbH) zu bestellen. 1. Mit Schriftsatz vom 15.09.2014 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) durch seinen Rechtsvertreter (den im
Spruch: genannten öffentlichen Notar) ihn als Abwic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 17.12.2014, Zahl: XXXX , wurde aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 17.10.2014, Zahl: XXXX , der XXXX , als betreibender Partei wider die Beschwerdeführerin (folgend: BF) als Verpflichtete die Exekution nach § 355 EO bewilligt (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 05.12.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über die nunmehrige Beschwerdeführerin im Rahmen einer Unterlassungsexekution gemäß § 355 der Exekutionsordnung (EO) wider die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Zuwiderhandelns am 11.11.2014 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,--. 1. Mit Beschluss vom 05.12.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX , vertreten durch XXXX , beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) vom 17.09.2014, Zahl: XXXX , mit am 10.10.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) elektronisch eingebrachtem Schriftsatz als betreibende Partei gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (folgend: BF) sowie XXXX (im Folgenden: S.) als verpflichtete Parteien die Unterlas... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX , vertreten durch XXXX , beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) vom 17.09.2014, Zahl: XXXX , mit am 10.10.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) elektronisch eingebrachtem Schriftsatz als betreibende Partei gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (folgend: BF) sowie XXXX (im Folgenden: S.) als verpflichtete Parteien die Unterlas... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX , vertreten durch XXXX , beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) vom 17.09.2014, Zahl: XXXX , mit am 10.10.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) elektronisch eingebrachtem Schriftsatz als betreibende Partei gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (folgend: BF) sowie XXXX (im Folgenden: S.) als verpflichtete Parteien die Unterlas... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX, beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) mit am 25.09.2014 und am 29.10.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) elektronisch eingebrachten Schriftsätzen als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die Unterlassungsexekution samt Verhängung einer Geldstr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 26.06.2013, Zahl: XXXX, wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) aufgrund der von Privatankläger XXXX erhobenen Privatanklage wegen §§ 111, 115 StGB zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen, wobei die Höhe der einzelnen Tagessätze mit € 15,- festgesetzt wurde, gesamt sohin € 600,-, verurteilt. 1. Mit Urteil des Bezirksgerichtes römisch 40 (folgend: BG) vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX, beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) vom 01.08.2014, Zahl: XXXX, mit am 05.09.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) mit elektronisch eingebrachtem Schriftsatz als betreibende Partei gegen die nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Parteien die Unterlassungsexekution samt Verhängung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die XXXX , vertreten durch XXXX , beantragte mit am 25.09.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) eingebrachtem Schriftsatz als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die Unterlassungsexekution. 1. Die römisch 40 , vertreten durch römisch 40 , beantragte mit am 25.09.2014 beim Bezirksgericht römisch 40 (im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Kirchdorf an der Krems (im Folgenden: BG) vom 03.11.2014, Zahl: XXXX , wurde aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 22.08.2014, Zahl: XXXX , vertreten durch XXXX , als betreibender Partei wider die Beschwerdeführerin (folgend: BF) als Verpflichtete die Exekution nach § 355 EO bewillig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX & Partner Rechtsanwälte GmbH, beantragte mit am 10.09.2014 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) elektronisch eingebrachtem Schriftsatz als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die Unterlassungsexekution samt Verhängung einer Geldstrafe wegen Zuwiderhandelns iHv € 10.000,00. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des ARBEITS- UND SOZIALGERICHTES WIEN (ASG), 28 Cga 98/06 w - 45 wurde die beklagte Partei XXXX (im Folgenden BF) verurteilt in einer Arbeitsrechtssache (ausstehende Gehaltsbestandteile, Sonderzahlungen und Abfertigung) der klagenden Partei in Höhe von € 15.265,89 brutto samt Zinsen zu zahlen sowie die mit € 5.671,09 bestimmten Verfahrenskosten zu tragen. 1. Mit Urteil des ARBEITS- UND SOZIALGERICHTES WI... mehr lesen...