Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 BZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

23 Dokumente

Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2007/9/4 4Ob149/07a

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Entscheidung | OGH | 04.09.2007

TE OGH 2006/10/17 4Ob170/06p

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Entscheidung | OGH | 17.10.2006

TE OGH 2006/10/17 4Ob173/06d

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Entscheidung | OGH | 17.10.2006

TE OGH 1993/6/29 4Ob70/93

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Entscheidung | OGH | 29.06.1993

TE OGH 1991/9/10 4Ob80/91

Begründung: Die Beklagte betreibt im Gebäude der Wiener Staatsoper den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel, sowie den Handel mit Schallplatten, Videokassetten und Andenken. Das Geschäft ist auf Waren wie Tonträger, Bücher, Noten und Geschenkartikel spezialisiert, die mit klassischer Vokalmusik in Zusammenhang stehen. Die Beklagte hat das Geschäftslokal von der Bundestheaterverwaltung mit der Auflage gemietet, fachspezifische Waren - dh solche, die sich auf die Oper beziehen - zu führ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1991

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89)

Norm: BZG §2 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Die Formulierung des § 2 Abs 1 Z 4 lit b BZG soll klarstellen, daß die in Betracht kommenden persönlichen Tätigkeiten des Gewerbetreibenden außerhalb der Betriebsstätte nur solche sein dürfen, die für unbeteiligte Dritte nicht als typische Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung eine bestimmten Gewerbes erkennbar sind. Entscheidungstexte 4 Ob 178/89 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89)

Norm: BZG §2 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte in § 2 Abs 1 Z 4 lit b BZG offenbar nur solche persönliche Tätigkeiten des Gewerbetreibenden außerhalb der Betriebsstätte zulassen, aus denen ein unbeteiligter Dritter nicht den (naheliegenden) Schluß ziehen kann, daß eine für das betreffende Gewerbe eigentümliche (= typische) Tätigkeit vorgenommen wird; auf die Kenntnis der von diesen Tätigkeiten (allenfalls) betroffenen Personen (Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89), 4Ob170/06p, 4Ob173/06d

Norm: ARG §12BäckAG §11 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaBZG §2 Abs1 Z4 litbUWG §1 C2
Rechtssatz: Aus der Aufhebung des § 14 BäckAG durch Art I Z 9 BäckAG - Nov 1975, BGBl 348 konnte man mit guten Gründen den Schluss ziehen, dass auf Grund dieses Spezialgesetzes für Backwaren - Erzeugungsbetriebe die allgemeinen Vorschriften über die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe für Inhaber eines solchen Betriebes nicht gelten (§ 11 Abs 1 in Verbindung mit dem früheren... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89)

Norm: BZG §2 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Die Formulierung des § 2 Abs 1 Z 4 lit b BZG soll klarstellen, daß die in Betracht kommenden persönlichen Tätigkeiten des Gewerbetreibenden außerhalb der Betriebsstätte nur solche sein dürfen, die für unbeteiligte Dritte nicht als typische Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung eine bestimmten Gewerbes erkennbar sind. Entscheidungstexte 4 Ob 178/89 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89)

Norm: BZG §2 Abs1 Z4 litb
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte in § 2 Abs 1 Z 4 lit b BZG offenbar nur solche persönliche Tätigkeiten des Gewerbetreibenden außerhalb der Betriebsstätte zulassen, aus denen ein unbeteiligter Dritter nicht den (naheliegenden) Schluß ziehen kann, daß eine für das betreffende Gewerbe eigentümliche (= typische) Tätigkeit vorgenommen wird; auf die Kenntnis der von diesen Tätigkeiten (allenfalls) betroffenen Personen (Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89), 4Ob170/06p, 4Ob173/06d

Norm: ARG §12BäckAG §11 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaBZG §2 Abs1 Z4 litbUWG §1 C2
Rechtssatz: Aus der Aufhebung des § 14 BäckAG durch Art I Z 9 BäckAG - Nov 1975, BGBl 348 konnte man mit guten Gründen den Schluss ziehen, dass auf Grund dieses Spezialgesetzes für Backwaren - Erzeugungsbetriebe die allgemeinen Vorschriften über die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe für Inhaber eines solchen Betriebes nicht gelten (§ 11 Abs 1 in Verbindung mit dem früheren... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

RS OGH 1990/1/30 4Ob178/89 (4Ob179/89), 4Ob170/06p, 4Ob173/06d

Norm: ARG §12BäckAG §11 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaBZG §2 Abs1 Z4 litbUWG §1 C2
Rechtssatz: Aus der Aufhebung des § 14 BäckAG durch Art I Z 9 BäckAG - Nov 1975, BGBl 348 konnte man mit guten Gründen den Schluss ziehen, dass auf Grund dieses Spezialgesetzes für Backwaren - Erzeugungsbetriebe die allgemeinen Vorschriften über die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe für Inhaber eines solchen Betriebes nicht gelten (§ 11 Abs 1 in Verbindung mit dem früheren... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1990

TE OGH 1988/9/13 4Ob39/88

Begründung: Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten in Wien das Blumenbindergewerbe und den Einzelhandel mit Naturblumen. Der Beklagte betreibt dieses Gewerbe in seinem Verkaufslokal in Wien 16., Stillfriedplatz 11-12. Er hielt dieses Geschäft im Jahre 1987 an folgenden Sonn- und Feiertagen dadurch geöffnet, daß er vor dem Lokal in einem transportablen Verkaufsstand Naturblumen feilhielt: 12.April, 19.April (Ostersonntag), 20.April (Ostermontag), 26.April, 1.Mai (Staatsfeiert... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.1988

TE OGH 1988/5/31 4Ob27/88

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Sie veranstaltete am 31. März und 1. April 1984 (Samstag und Sonntag) im Hotel Europa in Innsbruck, am 5. und 6. Mai 1984 (Samstag und Sonntag) im Hotel Schillerpark in Linz, am 1., 2. und 3. Juni 1984 (Freitag bis Sonntag) im Hotel Bristol in Wien und am 27., 28. und 29. Juli 1984 (gleic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1988

TE OGH 1988/4/12 4Ob16/88

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in Innsbruck in mehreren Verkaufsstellen das Blumenbindergewerbe. Sie hat seit Beginn des Jahres 1986 bis zur Erlassung der einstweiligen Verfügung vom 14.5.1986 (und weitgehend auch danach) die Betriebsstätten Höttinger Au 40 a, Amraserstraße 50 und Amraser Seestraße 6 jeweils an Sonn- und Feiertagen - und damit insgesamt an mehr als 6 Sonn- und Feiertagen im Jahr - offengehalten. Die Betriebsstätte Höttinger Au 40 a liegt vom (nä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.04.1988

TE OGH 1988/3/15 4Ob12/88

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in mehr als 50 Verkaufsstellen, darunter auch in der Zweigniederlassung in Linz, Mozartstraße 36 (Ecke Dinghoferstraße), das Gewerbe der Gärtner und Blumenbinder. Sie hielt dieses Geschäft vom Ostersonntag den 30.3.1986, bis zum 1.6.1986 an allen Sonn- und Feiertagen geöffnet, ebenso an den weiteren Sonntagen 29.6., 13.7. und 20.7.1986. Die klagende Landesinnung (§ 14 UWG) begehrte zuletzt (ON 17, 34) die beklagte Partei schuldig z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1988

TE OGH 1987/9/15 4Ob364/87

Begründung: Die beklagte Partei betreibt in Wien 10., Laxenburgerstraße 33, einen Videokassettenverleih ("Videothek"). Sie hält das Geschäft auch an Sonntagen geöffnet. Ein aus diesem Grund gegen den Geschäftsführer der beklagten Partei eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wurde gemäß § 45 Abs 1 lit b VStG eingestellt. Der klagende Verband (§ 14 UWG) erhebt das inhaltsgleiche Klage- und Sicherungsbegehren, der beklagten Partei zu verbieten, ihre Betriebsräumlichkeiten an Sonn- ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1987

TE OGH 1987/7/14 4Ob344/87

Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1987

RS OGH 1987/7/14 4Ob344/87, 4Ob70/93

Norm: ARG §17 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaLadenschlußG §1 Abs2UWG §1 C2
Rechtssatz: Fehlt einer Verkaufsveranstaltung die Qualifikation als Messe oder messeähnlichen Veranstaltung, dann bieten § 27 Abs 1 ARG und § 2 Abs 1 Z 1 lit a BZG keine Grundlage für die zulässige Ausübung von Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, an Sonntagen und Feiertagen. Derartige Verkaufsausstellungen, bei denen Warenbestellungen im Kleinverkauf entgegengenomme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1987

RS OGH 1987/7/14 4Ob344/87, 4Ob27/88

Norm: ARG §17BZG §2 Abs1 litaBZG §3LadenschlußG §1 Abs2
Rechtssatz: Messen und messeähnliche Veranstaltungen dürfen auch während der Wochenendruhe und Feiertagsruhe durchgeführt werden, ohne daß dafür die Festsetzung bestimmter Betriebszeiten durch den Landeshauptmann wegen eines besonderen Bedarfes gemäß § 3 BZG erforderlich wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 344/87 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1987

RS OGH 1987/7/14 4Ob344/87, 4Ob70/93

Norm: ARG §17 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaLadenschlußG §1 Abs2UWG §1 C2
Rechtssatz: Fehlt einer Verkaufsveranstaltung die Qualifikation als Messe oder messeähnlichen Veranstaltung, dann bieten § 27 Abs 1 ARG und § 2 Abs 1 Z 1 lit a BZG keine Grundlage für die zulässige Ausübung von Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, an Sonntagen und Feiertagen. Derartige Verkaufsausstellungen, bei denen Warenbestellungen im Kleinverkauf entgegengenomme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1987

TE OGH 1985/9/10 4Ob351/85

Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH übt das konzessionierte Gewerbe eines Immobilienmaklers gemäß § 130 VI, § 259 GewO aus. Sie veröffentlichte in der 'Neuen Kronen-Zeitung' vom 10.3.1984 nachstehende Anzeige: 'Eichgraben: 2000 m 2 sonniger Garten (Baugrund) am Waldesrand, mit winterfestem Holzhäuschen (vollmöbliert), Swimmingpool. Besichtigung durch Realbüro am Sonntag, 11.3., von 10 bis 17 Uhr, H-Straße 14'. Ein inhaltsgleiches Inserat der Beklagten erschien am selben Tag auch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/9/10 4Ob351/85, 4Ob364/87, 4Ob12/88, 4Ob16/88, 4Ob39/88, 4Ob80/91, 4Ob170/06p, 4Ob173/06

Norm: ARG §12 Abs1BZG §2 Abs1 litaGewO 1973 §259GewO 1973 §263
Rechtssatz: § 2 Abs 1 lit a BZG gestattet nunmehr ganz allgemein - ohne Rücksicht darauf, ob im Gewerbebetrieb Arbeitnehmer beschäftigt werden oder nicht - jede Gewerbeausübung an Sonntagen und Feiertagen, zu deren Durchführung nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften die Beschäftigung von Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen zulässig ist; daraus folgt, dass seit dem 01.07.1984... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

Entscheidungen 1-23 von 23

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