Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Gründe: Mit am 27. Oktober 2008 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingelangtem Schriftsatz stellten die Privatankläger 1. W***** Inc., 2. U***** LLLP, 3. S***** und 4. C***** Inc. wegen § 91 (Abs 1, Abs 2a) iVm § 86 UrhG iVm § 20 StGB gemäß § 71 iVm § 445 StPO den Antrag auf Abschöpfung der Bereicherung von unbekannten Tätern und Dritten, die aus der gewerbsmäßigen Vervielfältigung und Zurverfügungstellung von Filmwerken, an denen den Privatanklägern gemäß § 38 Abs 1 UrhG die... mehr lesen...
Norm: UrhG §91 StPO §71 StPO §445 StPO §485 StPO § 71 heute StPO § 71 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 71 gültig von 17.02.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 StPO § 71 gültig vo... mehr lesen...
Norm: StPO §71 Abs5 StPO §115 UrhG §91UrhG §92 Abs1 StPO § 71 heute StPO § 71 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 71 gültig von 17.02.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 StPO § 71 gült... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat eine Ausbildung als Produktdesigner und Graphiker. Im März 1993 antwortete er auf ein Inserat der Beklagten, in dem ein Graphiker gesucht wurde. Ende April 1993 kam zu einem Gespräch mit Mag.Gerald W*****, dem Leiter der Abteilung Kreation und Graphik der Beklagten. Mag.Gerald W***** schlug dem Kläger vor, zu Spitzenzeiten als freier Mitarbeiter für die Beklagte zu arbeiten. Der Kläger nannte Mag.Gerald W***** seine Honorarvorstellungen und übergab ihm e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Gebrauchsgegenstände und Geschenkartikel aus Keramik. Die Beklagte betreibt den Versand solcher Waren. Seit Frühjahr 1994 stellt die Klägerin das hier schwarz-weiß abgebildete, im Original färbig handbemalte, 13,5 cm lange, 10,5 cm breite und 1,2 cm starke Türschild aus Keramik her (Beilage ./B): Dieses Türschild war im Dezember 1993 von Sebastian S***** entworfen worden, der das ausschließliche und weltweite Nutzungsrecht daran dem G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO, § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen teilweise abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraphen 78, 402, Absatz 4, EO, Paragraph 526, Absatz 2,, l... mehr lesen...
Begründung: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hat der Kläger als Werbegrafiker im Jahre 1990 im Auftrag des Beklagten nachstehenden - verkleinerten - Entwurf für ein Logo "City-Gemeinschaft Klagenfurt" hergestellt: Abbildung nicht darstellbar! Die dabei verwendete - erbsengrüne - Darstellung eines Lindwurms - von ihm als "Kalian-Lindwurm" bezeichnet, hatte der Kläger schon einige Jahre davor kreiert. Im September 1990 stellte der Kläger im Auftrag des Beklagten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verwendet im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein von ihren Organen entworfenes DIN-A 4-Formblatt (Blg ./E) gemäß nachstehender Verkleinerung, auf welcher die roten Farben des Originals in Schwarz aufscheinen; lediglich das Wort "Information" ist auch auf dem Original in schwarzen Buchstaben gedruckt: Abbildung nicht darstellbar! Der Beklagte ist ein gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 26.7.1985, Zl.93.67... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und die Beklagte vertreibt (u.a.) Stahlrohrsessel. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte mit Lizenzvertrag vom 28.Februar 1978 von dem Architekten Mart S*** das ausschließliche Recht zur Verwertung eines hinterbeinlosen Stahlrohrsessels erworben, den Mart S*** 1925/26 entworfen und der deutsche Werkbund 1927 auf dem Weißenhof ausgestellt hatte. Dieser Sessel wird in einschlägigen Werken der Fachliteratur als "(Mart) StamStuhl" bezeich... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §91
Rechtssatz: Das "Recht am eigenen Bild" im Sinne des § 78 UrhG genießt keinen strafrechtlichen Schutz nach § 91 UrhG; ein Verstoß gegen § 78 UrhG kann daher nicht strafrechtlich geahndet werden, sondern nur zivilrechtliche Ansprüche (§§ 81, 82, allenfalls 87 UrhG) begründen. Das "Recht am eigenen Bild" im Sinne des Paragraph 78, UrhG genießt keinen strafrechtlichen Schutz nach Paragraph 91, UrhG; ein Verstoß gege... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5UrhG §81 ffUrhG §91 ff StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Dem UrhG mangelt eine dem § 187 StG analoge Bestimmung über eine strafausschließende tätige Reue. Dem UrhG mangelt eine dem Paragraph 187, StG analoge Bestimmung über eine strafausschließende tätige Reue.
Entscheidungstexte 9 Os 75/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 9 Os 75/66 Veröff: ÖBl 1967,44 ... mehr lesen...
Norm: PresseG §30UrhG §91
Rechtssatz:
Die Übertretung nach § 30 PresseG setzt eine Preßinhaltsdelikt, also Veröffentlichung einer verbotenen Gedankenäußerung in einem Durckwerk voraus. Eine presserechtliche Haftung des verantwortlichen Redakteurs nach § 30 PresseG für das Vergehen nach § 91 UrhG ist daher ausgeschlossen. Die Übertretung nach Paragraph 30, PresseG setzt eine Preßinhaltsdelikt, also Veröffentlichung einer verbotenen Ge... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Ob ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand des § 91 UrhG erfüllt, ist eine ausschließlich vom Gericht - ohne Durchführung eines Sachverständigenbeweises - zu beurteilende Rechtsfrage. Ob ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand des Paragraph 91, UrhG erfüllt, ist eine ausschließlich vom Gericht - ohne Durchführung eines Sachverständigenbeweises - zu beurteilende Rechtsfrage.
Entscheidun... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Einer Person, die nur zu einem Viertel Miteigentümerin und nur zu 22 1/2 Prozent an den Einspielergebnissen eines Musikautomaten beteiligt ist, der im Kaffehausbetrieb einer anderen Person Verwendung findet, und die tatsächlich von der Geschäftsführung des Betriebes dieses Automaten im Zeitpunkt der Tat ausgeschlossen war, kann daraus, daß sie nach Erhalt eines gerichtlichen Benützungsverbotes dieses Automa... mehr lesen...
Norm: UrhG §91 StGB §5 E StGB §9 StGB § 5 heute StGB § 5 gültig ab 01.01.1975 StGB § 9 heute StGB § 9 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §3UrhG §91
Rechtssatz:
Zum Begriff der eigentümlichen geistigen Schöpfung bei kunstgewerblichen Erzeugnissen.
Entscheidungstexte 9 Os 2/62 Entscheidungstext OGH 14.03.1962 9 Os 2/62 Veröff: JBl 1962,568 = EvBl 1962/319 S 399 = RZ 1962,165 = SSt 33/16 4 Ob 316/72 Entscheidungstext OGH 30.05.... mehr lesen...
Norm: UrhG §23UrhG §24UrhG §91
Rechtssatz: Abgrenzung zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht; nur der Inhaber eines Werknutzungsrechtes hat einen Anspruch gegen Dritte nach § 91 UrhG. Abgrenzung zwischen Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht; nur der Inhaber eines Werknutzungsrechtes hat einen Anspruch gegen Dritte nach Paragraph 91, UrhG. Entscheidungstexte 9... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26UrhG §91
Rechtssatz:
Ein Optionsvertrag, durch den der Autor seinem Verleger das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung das ausschließliche Recht auf Verwertung von schon vorhandenen oder zukünftig zu schaffenden literarischen Werken des Autors zu erwerben, verschafft dem Verleger noch kein Werknutzungsrecht (ius in re), sondern nur einen Anspruch auf Erwerb eines solchen (ius ad rem). Die Nichteinhaltung ei... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Des Vergehens nach dem § 91 Abs 1 UrhG macht sich schuldig, wer vorsätzlich einen der im § 86 Abs 1 dieses Gesetzes bezeichneten Eingriffe begeht; Täter ist daher ua, wer vorsätzlich und unbefugt ein Werk der Literatur oder Kunst vervielfältigt, in Werkstücken verbreitet, durch Rundfunk sendet, öffentlich vorträgt oder öffentlich aufführt. Ferner verpflichtet § 91 Abs 2 UrhG die Inhaber und Leiter von Unter... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Berufsphotograph ein Lichtbild von Adolf K. über dessen Bestellung aufgenommen und es ihm auch geliefert. Das Lichtbild ist auf der Rückseite mit einem Signum des Klägers versehen. Adolf K. hat das Lichtbild der Erstbeklagten, der offenen Handelsgesellschaft Brüder F., zur Herstellung eines Ölcolorporträts übergeben, worauf diese beim Berufsphotographen Karl G. eine Vergrößerung herstellen ließ, die v... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Bedingter böser Vorsatz genügt für das Vergehen nach § 91 UrhG. Ein Irrtum über die Frage, ob Urheberrechte deutscher Staatsangehöriger in Österreich Rechtsschutz genießen, schließt den bösen Vorsatz zur Begehung des Vergehens nach § 91 UrhG aus. Bedingter böser Vorsatz genügt für das Vergehen nach Paragraph 91, UrhG. Ein Irrtum über die Frage, ob Urheberrechte deutscher Staatsangehöriger in Österreich Rech... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §91
Rechtssatz:
Der Schutz des Titels eines Werkes der Literatur besteht lediglich in der Gewährung eines Unterlassungsanspruches und Beseitigungsanspruches im Sinne der §§ 81 und 82 UrhG. Die Verwendung des Titels eines Werkes stellt sich aber nicht als das Vergehen nach § 91 UrhG dar. Der Schutz des Titels eines Werkes der Literatur besteht lediglich in der Gewährung eines Unterlassungsanspruches und Beseitigungs... mehr lesen...
Norm: UrhG §74UrhG §91
Rechtssatz:
Zur Frage des strafrechtlichen Eingriffes in das Urheberrecht an Lichtbildnissen von Personen.
Entscheidungstexte 2 Os 735/49 Entscheidungstext OGH 31.01.1950 2 Os 735/49 Veröff: EvBl 1950/353 = SSt XXI/18 3 Ob 602/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/55 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Die Wissentlichkeit des Eingriffes in ein Urheberrecht wird dadurch allein nicht ausgeschlossen, daß dem Eingreifer ein bestimmter Träger des Urheberrechtes noch nicht bekannt ist.
Entscheidungstexte Os 86/27 Entscheidungstext OGH 18.03.1927 Os 86/27 Veröff: SSt VII/25 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: UrhG §91
Rechtssatz:
Zur Auslegung der Bestimmungen der §§ 24 und 25 des UrhG Tatort und Berechnung der Verjährungsfrist beim Vergehen gegen das Urheberrecht. Zur Auslegung der Bestimmungen der Paragraphen 24 und 25 des UrhG Tatort und Berechnung der Verjährungsfrist beim Vergehen gegen das Urheberrecht.
Entscheidungstexte 4 Os 414/23 Entscheidungstext OGH 29.10.... mehr lesen...