Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: 2004 kamen die beklagte Universität, das A***** Center sowie das L*****museum aufgrund einer Ausschreibung überein, bei der Ludwig Boltzmann Gesellschaft zu beantragen, ein Ludwig Boltzmann Institut für Medien.Kunst.Forschung zu schaffen. Der Rektor der Beklagten informierte den Kläger, ordentlicher Professor an der D***** Universität K*****, schriftlich von diesen Absichten und fragte an, ob die H*****-Universität *****, deren wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kläger s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wirkte im Jahr 2002 als Darsteller in einem Werbespot mit, den ein Filmunternehmen im Auftrag des Beklagten herstellte. Er räumte seiner Agentur, diese dem Filmunternehmen und jenes dem Beklagten die „Rechte" daran für ein Jahr ein. Nach Ablauf dieses Jahres verwendete der Beklagte den Film weitere drei Jahre in der Fernseh- und Kinowerbung. Das angemessene Entgelt des Klägers hätte dafür 6.336 EUR betragen; der Beklagte zahlte davon 5.750 EUR. Der Kläger be... mehr lesen...
Norm: UrhG §86UrhG §87 Abs3
Rechtssatz: Nur die Verletzung der dem Lichtbildhersteller oder Urheber von Werken der Lichtbildkunst zustehenden Verwertungsrechte kann einen Bereicherungsanspruch nach § 86 UrhG auslösen. Damit ist auch der pauschalierte Schadenersatz nach § 87 Abs 3 UrhG auf die Fälle einer schuldhaften Verletzung solcher Verwertungsrechte oder Werknutzungsrechte des Lichbildherstellers beschränkt. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UrhG §86UrhG §87 Abs1UrhG §87 Abs2UrhG §87 Abs3
Rechtssatz: Zur Höhe des nach § 87 Abs 3 iVm Abs 5 UrhG zustehenden Pauschales folgt der erkennende Senat der Auffassung Koziols (Beiträge zum Urheberrecht IV, 60 f). Während Mahr (MR 1994, 189) den Entgeltanspruch nach § 86 UrhG kumulativ neben dem Ersatzanspruch nach § 87 Abs 3 UrhG ersetzt wissen will und damit insgesamt zum Ersatz des Dreifachen des angemessenen Entgelt gelangt, sieht Ko... mehr lesen...
Norm: UrhG §86UrhG §88 Abs1
Rechtssatz: Der Unternehmer haftet für Entgeltanspruch § 86 UrhG, die durch Urheberrechtsverstöße seiner Beauftragten oder Bediensteten im Betrieb seines Unternehmens bewirkt werden, ohne jegliches eigene Verschulden (Abgehen von SZ 26/127). Entscheidungstexte 4 Ob 76/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 4 Ob 76/94 Veröff: SZ 67/115 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als selbständiger Lebensberater tätig und tritt auch öffentlich unter dem Künstlernamen R***** B***** als Hypnotiseur auf. Er gibt laufend Zeitungsinserate auf, mit welchen er Mädchen für die Tätigkeit als Modelle oder als Assistentinnen für seine öffentlichen Auftritte sucht. Mit Anklageschrift vom 26.9.1988 legte die Staatsanwaltschaft Graz dem Kläger zur Last, er habe I.) außer dem Fall der Notzucht drei Frauen durch Anwendung von Hypnose, daher mit Gew... mehr lesen...
Norm: UrhG §86
Rechtssatz: Diese Bestimmung dient jedenfalls dem Zweck der Beweiserleichterung und der Schadenspauschalierung. Entscheidungstexte 4 Ob 101/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 4 Ob 101/93 Veröff: SZ 66/122 4 Ob 63/98p Entscheidungstext OGH 26.05.1998 4 Ob 63/98p Veröff: SZ 71/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der in Klagenfurt erscheinenden Tageszeitung "K*****". Der Kläger ist Obmann des traditionsreichen Fußballklubs "Austria Klagenfurt" und somit ein prominenter Sportfunktionär. Er ist auch Nachtclub- und Bordellbesitzer; ua gehört ihm das Etablissement "M*****" in O*****. In der "K***** Zeitung" vom 3.8.1991 erschien auf den Seiten 8 und 9 folgender Artikel: Der Kläger ist vor rund 1 1/2 Jahren Obmann des Fu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 28.5.1985 erteilte die Beklagte der Nebenintervenientin als Medieninhaberin und Herausgeberin der "Festspiel-Illustrierten" den Auftrag, in dieser Zeitschrift eine Werbeanzeige im Umfang einer Viertelseite einzuschalten. In diesem Schreiben, welchem eine Textvorlage für das Inserat angeschlossen war, hieß es: "Bei Rechnungslegung ersuchen wir um Überlassung eines Belegexemplars". Einen weiteren Kontakt zwischen der Nebenintervenientin und der... mehr lesen...
Begründung: Auf Seite 16 der Ausgabe für Oberösterreich der "N*** K***-Z***" vom 8.11.1986 veröffentlichte die Beklagte ein Lichtbild des Klägers. Daneben war unter den Überschriften "31jährige erleichterte Hausherrn um Haus und Hof" und "Frau ergaunerte Millionen!" folgender Bericht über die in der Strafsache gegen Rita U*** am 7.11.1986 vor dem Kreisgericht Wels, durchgeführte Hauptverhandlung, in welcher der Kläger als Zeuge (Verbrechensopfer) vernommen worden war, abgedruckt: ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §86UrhG §87 Abs2
Rechtssatz: Es ist Sache des Klägers, konkrete Behauptungen aufzustellen, daß er durch die Veröffentlichung seines Bildnisses eine besonders empfindliche Kränkung erfahren habe. Die Floskel, daß das Klagebegehren "auf alle nur denkbaren Rechtsgründe, inklusive aller Ansprüche aus dem Persönlichkeit und dem Recht am eigenen Bild, sowohl nach ABGB als auch nach UrhG" gestützt werde, bedeutet nur, daß sich der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift "Music Man". Im Februarheft 1987 dieser Zeitschrift erschien auf den Seiten 20 bis 23 eine von der Journalistin Ingrid N*** verfaßte Fotoreportage mit dem Titel "Angst im Nacken" und dem Untertitel "Die Aids-Generation". Die Doppelseite 20/21 (Format 42 x 29,5 cm) zeigt ein ihre gesamte Höhe und den Großteil ihrer Breite ausfüllendes Farbfoto, das zum Teil von Titel, Untertitel, einer Zeile mit... mehr lesen...
Norm: UrhG §86
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts ist von jenem Entgelt auszugehen, das für die Erteilung gleichartiger, im voraus eingeholter Werknutzungsbewilligungen zur Aufführung geschützter Werke (hier: der Tonkunst als musikalische Einlagen in Bühnen - Sprachwerken) üblicherweise verlangt und gezahlt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 401/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1UrhG §78UrhG §86
Rechtssatz: Kein Anspruch auf "angemessenes Entgelt" bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild, jedoch Ansprüche nach § 1041 ABGB, wenn der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit ausgenützt wird, da die Verletzung dieses Rechtsguts nicht ausschließlich dem - abschließend geregelten - Bereich des UrhG angehört - Fußballer. Entscheidungstexte 4 Ob 40... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1UrhG §78UrhG §86
Rechtssatz: Der Verwendungsanspruch, der jemanden, dessen Bild ohne seine Zustimmung verwendet wurde, wegen Ausnützung seines Bekanntheitsgrades allenfalls zusteht, ist kein Entgeltanspruch im Sinne des § 86 UrhG, der sich ausschließlich nach den dem Verletzten sonst zustehenden Entgeltansprüchen für derartige Verwendungen richtet, sondern hat zur Voraussetzung, dass die Ausnützung des Bekanntheitsgrades dem ... mehr lesen...
Der Kläger ist Berufsfußballer beim Sportklub Rapid Wien. Der Beklagte ist Meister der Fotografie; er betreibt in S ein Sportgeschäft. Im Jahre 1979 brachte er einen Werbekatalog für Fußballsportartikel heraus, in dem er ein Bild des Klägers, das er vom Pressebilddienst Dipl.-Ing. A entgeltlich erworben hatte, veröffentlichte. Der Kläger behauptet, er beziehe ein Einkommen auch daraus, daß er sich gegen angemessenes Entgelt für Werbefotos zur Verfügung stelle. Der Beklagte habe sein... mehr lesen...
Norm: UrhG §82UrhG §86
Rechtssatz: Da die Ansprüche nach den §§ 81, 82, 86 und 87 UrhG nebeneinander bestehen, soweit die materiellrechtlichen Begründungsvoraussetzungen gegeben sind (ÖBl 1973,139), kann ein Beseitigungsanspruch neben einem Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes zustehen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 344/77 Ver... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...