Rechtssatz
Kein Anspruch auf "angemessenes Entgelt" bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild, jedoch Ansprüche nach § 1041 ABGB, wenn der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit ausgenützt wird, da die Verletzung dieses Rechtsguts nicht ausschließlich dem - abschließend geregelten - Bereich des UrhG angehört - Fußballer.Kein Anspruch auf "angemessenes Entgelt" bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild, jedoch Ansprüche nach Paragraph 1041, ABGB, wenn der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit ausgenützt wird, da die Verletzung dieses Rechtsguts nicht ausschließlich dem - abschließend geregelten - Bereich des UrhG angehört - Fußballer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019890Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024