Entscheidungen zu § 42c UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 2000/10/3 4Ob224/00w

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Entscheidung | OGH | 03.10.2000

TE OGH 2000/5/23 4Ob134/00k

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Entscheidung | OGH | 23.05.2000

RS OGH 1997/12/9 4Ob361/97k, 4Ob7/19m

Norm: UrhG §42c
Rechtssatz: Die Berichterstattung selbst kann naturgemäß nicht jener Vorgang sein, über den berichtet wird; es genügt daher nicht, daß das Werk erst durch den Bericht öffentlich wahrnehmbar wird (aM Schanda, Pressefreiheit contra Urheberrecht, MR 1997, 90 [91]). Entscheidungstexte 4 Ob 361/97k Entscheidungstext OGH 09.12.1997 4 Ob 361/97k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1997

RS OGH 1997/12/9 4Ob361/97k

Norm: UrhG §42c
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung der Bestimmungen über die freie Werknutzung kann nicht dazu führen, daß Zeitungen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Beschränkung nutzen können, wenn ein Zusammenhang zu einem Ereignis besteht, über das sie berichten. Entscheidungstexte 4 Ob 361/97k Entscheidungstext OGH 09.12.1997 4 Ob 361/97k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1997

RS OGH 1997/12/9 4Ob361/97k, 4Ob92/08w

Norm: UrhG §42cdUrhG §50ZPO §502 Abs1 HIII3
Rechtssatz: Die österreichische Rechtslage gleicht der deutschen. Nach § 50 dUrhG erfasst die freie Werknutzung "Werke, die im Verlauf der Vorgänge, über die berichtet wird, wahrnehmbar werden". Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Werk bei dem Ereignis, das Gegenstand der Berichterstattung ist, auch in Erscheinung treten. Es bedürfe jedoch jeweils einer Entscheidung im Einzelfall, ob sich die Wie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1997

TE OGH 1997/12/9 4Ob361/97k

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Entscheidung | OGH | 09.12.1997

RS OGH 1997/9/9 4Ob203/97z, 4Ob224/00w, 4Ob92/08w, 4Ob104/11i, 4Ob7/19m, 4Ob53/19a

Norm: UrhG §42c
Rechtssatz: Ausgehend von der Überlegung, dass der Berichterstatter - will er über ein Tagesereignis aktuell berichten - die Wiedergabe von im Zuge des Tagesereignisses wahrnehmbarer Werke in aller Regel nicht vermeiden kann und dem Zweck der Ausnahmebestimmung, nämlich den Urheberrechtsschutz (nur) dort zu lockern, wo dies im Interesse einer tagesaktuellen Berichterstattung notwendig ist, muss § 42c UrhG eng ausgelegt werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1997/9/9 4Ob203/97z, 4Ob51/98y, 4Ob134/00k, 4Ob224/00w, 4Ob7/19m

Norm: UrhG §42cZPO §502 Abs1 HIII3
Rechtssatz: Gemäß § 42 c UrhG ist die Vervielfältigung von Werken, die bei Vorgängen, über die berichtet wird, öffentlich wahrnehmbar werden, nur insoweit zulässig, als sie in einem durch den Informationszweck gerechtfertigten Umfang erfolgt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Entscheidungstexte 4 Ob 203/97z Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1997

TE OGH 1997/9/9 4Ob203/97z

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Entscheidung | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1996/12/17 4Ob2363/96w, 4Ob236/12b

Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §2 Z1UrhG §42c
Rechtssatz: Der Zweck, die Öffentlichkeit über den Inhalt eines Vertrages zu informieren, rechtfertigt es nicht, den gesamten Vertragstext ( dem im konkreten Fall Werkcharakter zuerkannt wurde) in einer Zeitung zu veröffentlichen, so daß ein Fall zulässiger freier Werknutzung im Sinne des § 42 c UrhG nicht vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 2363/96w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1996

TE OGH 1996/12/17 4Ob2363/96w

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Entscheidung | OGH | 17.12.1996

RS OGH 1989/10/10 4Ob119/89, 4Ob203/97z, 4Ob361/97k

Norm: UrhG §42aUrhG §42c
Rechtssatz: Von § 42 a UrhG sind nur Berichte über tatsächliche Begebenheiten, also über solche Ereignisse erfaßt, die entweder gleichzeitig mit der Berichterstattung stattfinden oder kurz vor ihr stattgefunden haben, nicht aber Ankündigungen künftiger Entwicklungen oder Ereignisse. Entscheidungstexte 4 Ob 119/89 Entscheidungstext OGH 10.10.1989 4 Ob 119/89 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1989

RS OGH 1988/5/31 4Ob23/88, 4Ob2363/96w, 4Ob203/97z, 4Ob361/97k, 4Ob51/98y, 4Ob134/00k, 4Ob224/00w, 4

Norm: UrhG §42aUrhG §42c
Rechtssatz: Unter "Tagesereignis" im Sinne des § 42 a UrhG ist ein Ereignis zu verstehen, das wegen seiner Aktualität Interesse findet. "Gloria Wahlkampfporträt" Entscheidungstexte 4 Ob 23/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 4 Ob 23/88 Veröff: SZ 61/135 = MR 1988,161 = ÖBl 1989,118 4 Ob 2363/96w Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1988

RS OGH 1988/5/31 4Ob23/88

Norm: UrhG §42aUrhG §42c
Rechtssatz: Kein Fall der freien Werknutzung im Sinne des § 42 a UhrG liegt vor, wenn ein im Flur eines Hauses angebrachtes Wahlkampfplakat gezielt fotografiert und dann als Illustration eines Artikels in einer Zeitschrift der keine "Tagesereignisse" betroffen hat, verwendet wurde. "Gloria Wahlkampfporträt". Entscheidungstexte 4 Ob 23/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1988

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