RS OGH 1988/5/31 4Ob23/88

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Norm

UrhG §42a
UrhG §42c

Rechtssatz

Kein Fall der freien Werknutzung im Sinne des § 42 a UhrG liegt vor, wenn ein im Flur eines Hauses angebrachtes Wahlkampfplakat gezielt fotografiert und dann als Illustration eines Artikels in einer Zeitschrift der keine "Tagesereignisse" betroffen hat, verwendet wurde. "Gloria Wahlkampfporträt".Kein Fall der freien Werknutzung im Sinne des Paragraph 42, a UhrG liegt vor, wenn ein im Flur eines Hauses angebrachtes Wahlkampfplakat gezielt fotografiert und dann als Illustration eines Artikels in einer Zeitschrift der keine "Tagesereignisse" betroffen hat, verwendet wurde. "Gloria Wahlkampfporträt".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076615

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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