RS OGH 1989/10/10 4Ob119/89, 4Ob203/97z, 4Ob361/97k

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Veröffentlicht am 10.10.1989
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Norm

UrhG §42a
UrhG §42c

Rechtssatz

Von § 42 a UrhG sind nur Berichte über tatsächliche Begebenheiten, also über solche Ereignisse erfaßt, die entweder gleichzeitig mit der Berichterstattung stattfinden oder kurz vor ihr stattgefunden haben, nicht aber Ankündigungen künftiger Entwicklungen oder Ereignisse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076619

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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