RS OGH 2008/8/26 4Ob23/88; 4Ob2363/96w; 4Ob203/97z; 4Ob361/97k; 4Ob51/98y; 4Ob134/00k; 4Ob224/00w; 4

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Norm

UrhG §42a
UrhG §42c

Rechtssatz

Unter "Tagesereignis" im Sinne des § 42a UrhG ist ein Ereignis zu verstehen, das wegen seiner Aktualität Interesse findet. "Gloria Wahlkampfporträt"Unter "Tagesereignis" im Sinne des Paragraph 42 a, UrhG ist ein Ereignis zu verstehen, das wegen seiner Aktualität Interesse findet. "Gloria Wahlkampfporträt"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076613

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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