Norm
UrhG §42aRechtssatz
Unter "Tagesereignis" im Sinne des § 42a UrhG ist ein Ereignis zu verstehen, das wegen seiner Aktualität Interesse findet. "Gloria Wahlkampfporträt"Unter "Tagesereignis" im Sinne des Paragraph 42 a, UrhG ist ein Ereignis zu verstehen, das wegen seiner Aktualität Interesse findet. "Gloria Wahlkampfporträt"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076613Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2024