RS OGH 2024/1/25 4Ob104/11i; 4Ob120/23k; 4Ob7/19m; 4Ob53/19a

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Veröffentlicht am 25.01.2024
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Norm

UrhG §42c

Rechtssatz

Eine allgemeine Rechtfertigung der Vervielfältigung von Lichtbildern, die Tagesereignisse zeigen oder damit in Zusammenhang stehen, kann weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck von § 42c UrhG abgeleitet werden.Eine allgemeine Rechtfertigung der Vervielfältigung von Lichtbildern, die Tagesereignisse zeigen oder damit in Zusammenhang stehen, kann weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck von Paragraph 42 c, UrhG abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

freie Werknutzung, Tagesereignis, Berichterstattung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0134689

Im RIS seit

20.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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