Norm: UrhG §18aUrhG §74 Abs7
Rechtssatz: Anders als bei einer Verletzung von Markenrechten ist es für eine Verletzung des Zurverfügungstellungsrechts nach § 18a UrhG nicht erforderlich, dass ein Lichtbild oder Werk in eine Website eingebettet wurde, die sich (zumindest auch) an inländische Nutzer richtet, sodass eine nicht bloß unerhebliche Auswirkung auf den inländischen Markt vorliegt oder zumindest realistischer Weise zu erwarten is... mehr lesen...
Norm: EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art3 Abs1EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art5 Abs2 litbEG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art5 Abs5EuGVVO 2012 Art7 Nr2UrhG §15 Abs1UrhG §17 Abs1UrhG §18 Abs3UrhG §18aUrhG §59aUrhG §76a
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Norm: UrhG §16aUrhG §18a
Rechtssatz: Das Zurverfügungstellungsrecht nach § 18a UrhG ist nicht auf bestimmte Werkkategorien beschränkt. Das Zurverfügungstellungsrecht nach Paragraph 18 a, UrhG ist nicht auf bestimmte Werkkategorien beschränkt. Entscheidungstexte 4 Ob 61/16y Entscheidungstext OGH 20.04.2016 4 Ob 61/16y Veröff: SZ 2016/45 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §18a
Rechtssatz: Ein Linksetzer, der auf rechtmäßig ins Internet gestellte Inhalte verweist, ohne dabei technische Schutzmaßnahmen des Berechtigten vor unkontrolliertem öffentlichem Zugang zu umgehen, greift nicht in das dem Urheber vorbehaltene Zurverfügungstellungsrecht des § 18a UrhG ein. Ein Linksetzer, der auf rechtmäßig ins Internet gestellte Inhalte verweist, ohne dabei technische Schutzmaßnahmen des Berechtigten vor ... mehr lesen...
Norm: UrhG §15UrhG §16UrhG §18a
Rechtssatz: Voraussetzung einer an die Zustimmung des Urhebers geknüpften Werkverwertung in Form der Vervielfältigung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung ist es, dass das Werk in der verwerteten Form annähernd den sinnlichen Eindruck des Originalwerks in seinen wesentlichen schöpferischen Zügen vermittelt, mag es auch infolge Bearbeitung nicht dessen Originalgröße aufweisen. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Künstlerin hat das Gemälde „Mozart Symphonie No 41“ (Acrylfarbe auf Leinen, 120 x 160 Zentimeter) geschaffen. Sie gestattete der Beklagten, die ein Hotel in Wien betreibt, in deren Hotelräumlichkeiten eine befristete Verkaufsausstellung ihrer Gemälde zu veranstalten. Für jedes verkaufte Gemälde sollte die Beklagte eine Provision erhalten. Die Ausstellung fand vom 25. 6. bis 25. 9. 2007 statt. Während dieser Zeit konnte die Klägerin keines der Gemälde verkauf... mehr lesen...
Norm: UrhG §18a
Rechtssatz: Wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedert, verstößt gegen das Verwertungsrecht des § 18a UrhG. Wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedert, verstößt gegen das Verwertungsrecht des Paragraph 18 a, UrhG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §15 Abs1UrhG §18a
Rechtssatz: Durch das Vervielfältigungsrecht soll dem Urheber ein Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen gesichert werden, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Vervielfältigungen des Originals erfolgt. Während das Original die Werknutzung nur durch einen relativ beschränkten Personenkreis ermöglicht, tritt durch die Vervielfältigung des Werkes ein Multiplikationseffekt ein, werden doch zusätzlich... mehr lesen...