RS OGH 2025/6/24 4Ob132/24a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2025
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Norm

UrhG §18a
UrhG §74 Abs7

Rechtssatz

Anders als bei einer Verletzung von Markenrechten ist es für eine Verletzung des Zurverfügungstellungsrechts nach § 18a UrhG nicht erforderlich, dass ein Lichtbild oder Werk in eine Website eingebettet wurde, die sich (zumindest auch) an inländische Nutzer richtet, sodass eine nicht bloß unerhebliche Auswirkung auf den inländischen Markt vorliegt oder zumindest realistischer Weise zu erwarten ist.Anders als bei einer Verletzung von Markenrechten ist es für eine Verletzung des Zurverfügungstellungsrechts nach Paragraph 18 a, UrhG nicht erforderlich, dass ein Lichtbild oder Werk in eine Website eingebettet wurde, die sich (zumindest auch) an inländische Nutzer richtet, sodass eine nicht bloß unerhebliche Auswirkung auf den inländischen Markt vorliegt oder zumindest realistischer Weise zu erwarten ist.

Entscheidungstexte

  • RS0135440">4 Ob 132/24a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.06.2025 4 Ob 132/24a
    Hier: unbefugte Verwendung eines Lichtbilds auf einer Website mit Top-Level-Domain "nl" in niederländischer Sprache (T1)

Schlagworte

Territorialitätsgrundsatz, commercial effect

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135440

Im RIS seit

21.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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