Begründung: Der nunmehr elfjährige L***** befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter C***** W*****. Der Vater war zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von 275 EUR verpflichtet. Seit 8. 8. 2006 wurde L***** mit Zustimmung der Mutter in Unterhaltsangelegenheiten durch das Land Oberösterreich (Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis) als Jugendwohlfahrtsträger vertreten (§ 212 Abs 2 ABGB). Seit 1. 11. 2006 werden ihm Unterhaltsvorschüsse gewährt. Der Vater begehrte ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist das Kind von Eileen und Marco P*****. Sie und ihre Eltern sind deutsche Staatsbürger. Mit Beschluss vom 25. 3. 2008 bewilligte das Erstgericht der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von 245 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2010. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Minderjährige mit ihrer Mutter in Österreich, wo die Mutter als Arbeitnehmerin beschäftigt und sozialversichert war. Der Vater lebte in... mehr lesen...
Begründung: Beide Minderjährigen und ihre Mutter Sabine G***** (vormals P*****) sind österreichische Staatsbürger, der Vater Sebastian P***** ist deutscher Staatsbürger. Die beiden Minderjährigen bezogen Unterhaltsvorschüsse zunächst nach § 4 Z 5 UVG und zuletzt nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG. Mit Eingabe vom 16. 7. 2008 beantragte das Jugendamt der Stadtgemeinde Villach seine Enthebung als Unterhaltssachwalter nach § 9 Abs 2 UVG, weil die beiden Minderjährigen mit ihrer Mutter nunmehr in... mehr lesen...
Norm: ZPO §234AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IDUVG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Vertretungsmacht des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 9 Abs 2 UVG endet mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten, ohne dass es dafür einer formellen Enthebung bedürfte. Der volljährig gewordene Unterhaltsberechtigte ist ab diesem Zeitpunkt dem Verfahren persönlich beizuziehen. Gehen während eines Unterhaltsfestsetzungsverfahrens die Unterhaltsansprüche ganz ... mehr lesen...
Norm: KindRÄG 2001 ArtXVIII §5 Abs1UVG idF KindRÄG 2001 §9 Abs2
Rechtssatz: Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Volljährigen, die bei Inkrafttreten des KindRÄG 2001 am 1. 7. 2001 das vierzehnte Lebensjahr vollendet hatten und denen daher Unterhaltsvorschüsse bis zur Vollendung des neunzehnten Lebensjahrs zu gewähren sind, sind im streitigen Verfahren geltend zu machen. Daran ändert die gesetzliche Vertretung solcher Volljährigen durch den Jugen... mehr lesen...
Norm: KindRÄG 2001 ArtXVIII §5 Abs1UVG §9 Abs2
Rechtssatz: Zweck des Art XVIII § 5 Abs 1 KindRÄG 2001 ist es, dem nunmehr Volljährigen noch wie bisher den Genuss des Unterhaltsvorschusses zu verschaffen, aber auch zur Sicherung der Interessen des Bundes, die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers, solange Unterhaltsvorschuss gewährt wird, aufrecht zu erhalten. Insofern bedarf der ansonsten voll geschäftsfähige Volljährige i... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs2
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger ist berechtigt, eine andere Person (etwa die obsorgeberechtigte) mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Kindes zu beauftragen. Allerdings bedarf es dazu in einem Fall wie dem vorliegenden zumindest eines "Beitritts" des Jugendwohlfahrtsträgers zum Rekurs der Mutter innerhalb der ihm zustehenden Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JWG 1954 §22JWG 1989 §4 Abs1KindRÄG 1989 ArtVI §2UVG §9 Abs2UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des KindRÄG 1989 kommt nur noch dem jeweiligen Bundesland als Jugendwohlfahrtsträger die Stellung eines Unterhaltssachwalters nach § 9 Abs 2 UVG zu. Das gilt auch in den Fällen, wo zuvor eine Bezirksverwaltungsbehörde diese Funktion gemäß §§ 22 JWG 1954, 9 Abs 2 alt UVG innehatte. Die Übertragung der Ausübung der Unterhaltssachwalterscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §212 Abs2UVG §9 Abs2
Rechtssatz: Wurde das Amt für Jugend und Familie von der Mutter gemäß § 212 Abs 2 ABGB mit der Führung der Unterhaltssachwalterschaft betraut, kommt dem Amt für Jugend und Familie die alleinige Vertretung des Kindes im Vorschussverfahren zu, auch wenn ihm - infolge der Abweisung des Vorschussantrages - bislang ein Beschluss auf Vorschussgewährung nicht zugestellt wurde, sodass die Folgen des § 9 Abs 2 UVG nicht ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs2
Rechtssatz: § 9 Abs 2 UVG normiert die ausschließliche, alle Unterhaltsansprüche der Kinder umfassende Sachwalterschaft des Jugendwohlfahrtsträgers, die bis zur Eintreibung des bevorschußten Unterhaltes währt. Da nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers in der Frage der Vertretung des Kindes in den Angelegenheiten der Durchsetzung aller Unterhaltsansprüche - § 9 Abs 2 UVG enthält keinerlei Einschränkung - ab der Gewährung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §215aJWG §4UVG §9 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Jugendwohlfahrtsträger (= Land) den Minderjährigen wegen Interessenkollission nicht mehr vertreten kann (§ 4 Abs 2 UVG), kann diese Aufgabe einem anderen, örtlich nach § 215 a ABGB nicht zuständigen Jugendwohlfahrtsträger nicht übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 18.05.1995 6 Ob 524/95 ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs2
Rechtssatz: Die auf § 9 Abs 2 UVG gegründete Sachwalterschaft des Jugendwohlfahrtsträgers bezieht sich auf alle Unterhaltsinteressen des pflegebefohlenen Kindes und schließt Vertretungshandlungen seines sonstigen gesetzlichen Vertreters aus. (Hier: Vereinbarungen über den Unterhalt zwischen der Mutter, dem neuen Ehemann und dem Vater des Kindes ohne Beteiligung der Bezirksverwaltungsbehörde lassen den diesbezüglichen Anspruch ... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekurs wird folgendes geltend gemacht: a) Die Entscheidung des verstärkten Senates (1 Ob 560/92 = ÖJZ 1993, 61/12) über die Anrechnung von Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten auf die von beiden Elternteilen zu erbringenden Leistungen führe zur ungleichen Behandlung von Lehrlingen mit verschieden hoher Lehrlingsentschädigung; b) die Einbehaltung von zu Unrecht bezogenen Unterhaltsvorschüssen nach § 19 UVG sei unzulässig, wenn dem Unterhaltsberec... mehr lesen...
Norm: ABGB §271UVG §9 Abs2UVG §19
Rechtssatz: Im Verfahren über die Einbehaltung von Unterhaltsvorschüssen nach § 19 UVG ist die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 1527/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 5 Ob 1527/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0049049 ... mehr lesen...