Begründung: Im Revisionsrekurs wird folgendes geltend gemacht: a) Die Entscheidung des verstärkten Senates (1 Ob 560/92 = ÖJZ 1993, 61/12) über die Anrechnung von Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten auf die von beiden Elternteilen zu erbringenden Leistungen führe zur ungleichen Behandlung von Lehrlingen mit verschieden hoher Lehrlingsentschädigung; b) die Einbehaltung von zu Unrecht bezogenen Unterhaltsvorschüssen nach § 19 UVG sei unzulässig, wenn dem Unterhaltsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 27.Dezember 1985 geborenen Mädchens wurde am 27.November 1989 im Einvernehmen geschieden. Die Eltern vereinbarten im gerichtlichen Vergleich, daß künftig die Obsorge für das Kind allein der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, für das Kind S 3.500,- im Monat an Unterhalt zu leisten. Diese Vereinbarung wurde vom Pflegschaftsgericht genehmigt. Auf Antrag der Mutter bewilligte das Pflegschaftsgericht auf den vom Vater zu le... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den Rekurs der Mutter gegen die Einstellung der Unterhaltsvorschüsse für ihre beiden Kinder nach § 7 Abs 1, § 19 Abs 1 UVG als unzulässig zurück und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Mutter gegen die Einstellung der Unterhaltsvorschüsse für ihre beiden Kinder nach Para... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Matthias R***** ist das uneheliche Kind des Rudolf S***** und der Andrea R*****. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22.6.1990 wurde der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.300 S verpflichtet. Mit Beschluß vom 4.4.1991 wurden dem Minderjährigen für die Zeit vom 1.4.1991 bis 31.3.1994 Unterhaltsvorschüsse in der Höhe des Unterhaltstitels nach §§ 3, 4 Z 1 UVG bewilligt. Dieser Beschluß wurde der Bezirkshauptmannschaft Melk, Jugendabteilung, am 8... mehr lesen...
Begründung: Dem im Volksschulalter stehenden Kind wurde mit Beschluß vom 20. November 1987 für die Zeit vom 1.November 1987 bis 31. Oktober 1990 gemäß § 4 Z 3 UVG ein an seine nun obsorgeberechtigte Mutter zahlbarer Unterhaltsvorschuß gewährt. Der Vater befindet sich voraussichtlich bis Oktober 1992 in Strafhaft. Über Antrag der Mutter vom 19.Jänner 1988 wurde der Magistrat der Stadt Wien mit rechtskräftigem Beschluß vom 5. April 1988 erkennbar im Hinblick auf § 9 Abs 3 zweiter S... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin, die Mutter und Vormünderin des mj. Robert S***, beantragte am 25. Oktober 1983, den vom unehelichen Vater Slavan B*** zu leistenden Unterhalt von S 500,-- monatlich auf S 2.000,-- monatlich zu erhöhen. Mit Beschluß vom 16. Februar 1984 wurden dem Kind für die Zeit vom 1. Oktober 1983 bis 30. September 1986 Unterhaltsvorschüsse von S 500,-- monatlich gewährt und dieser Beschluß dem Magistrat Graz, Amt für Jugend und Familie, am 22. Februar ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Auf Grund des Rekurses des Präsidenten ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs2 UVG § 9 heute UVG § 9 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 9 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 9 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vergleich des Bezirksgerichtes Innere Stadt-Wien vom 9.6.1983, 5 Sch 55/83-2, verpflichtete sich der Kläger, seinem minderjährigen Sohn Aladin Daniel K***,geboren 13.1.1979, zu Handen des jeweiligen Vertreters, derzeit der Mutter (= beklagte Partei), ab 1.7.1983 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 2.500 S zu bezahlen. Zu 3 E 1619/84 des Exekutionsgerichtes Wien wurde mit Beschluß vom 14.2.1984 auf Grund dieses Exekutionstitels (dort mit dem unrichtige... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien wurde die Vormundschaft über die minderjährigen Kinder Angelique O*** zu 7 P 135/81 und Arne O*** zu 7 P 134/81 geführt. Am 29.März 1983 beantragte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk in Wien, für die minderjährige Angelique O*** einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 500,--, auszahlbar zu Handen der Mutter Irene S***, zu gewähren. Mit Beschluß vom 21.April 1983, der dem Bezirksjugendamt am 3. Mai 1983 zugestellt wurde, ü... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs2 UVG §22 Abs1 UVG § 9 heute UVG § 9 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 9 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 9 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs2 UVG §9 Abs3 UVG § 9 heute UVG § 9 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 9 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 9 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.200... mehr lesen...