Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 11.10.1995, 14 Cg 154/94 f-94, als verspätet zurück. Da das Urteil des Erstgerichtes der Beklagten am 30.10.1995 zugestellt worden sei, sei der 27.11.1995 der letzte Tag der Berufungsfrist gewesen. Die erst am 28.11.1995 beim Erstgericht überreichte Berufung sei daher verspätet. Rechtliche Beurteilung D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß - mit welchem den Rekursen beider Kindeseltern betreffend die Rückübertragung der Obsorge an den jeweiligen Elternteil hinsichtlich des seit 22.5.1992 bei Pflegeeltern in V***** untergebrachten Minderjährigen keine Folge gegeben worden war (ON 119) - wurde dem damaligen Vertreter der Mutter am Freitag, dem 22.12.1995, zugestellt (Rückschein in AS 234 Band II). Letzter Tag der vierzehntägig... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung der zweiten Instanz, in welcher ausgesprochen worden war, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist (ON 17), wurde dem Vertreter der zur einstweiligen Sachwalterin bestellten Gattin des Betroffenen, Erika G*****, am Montag, dem 4.12.1995, zugestellt (AS 46). Der hiegegen (nach Vertreterwechsel) erhobene außerordentliche Revisionsrekurs wurde nicht an das Erstgericht, sondern direkt an den Obersten Gerichtshof gerichtet, wo er am Montag... mehr lesen...
Begründung: Das klagestattgebende Urteil des Erstgerichtes wurde der Beklagten zu Handen ihres Vertreters am 18.April 1995 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 15.Mai 1995 gab die Beklagte dem Gericht bekannt, daß sie mittlerweile um Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang angesucht und das Vollmachtsverhältnis mit ihrem bisherigen Vertreter daher einvernehmlich aufgelöst habe. Am 10.Mai 1995 langte beim Bezirksgericht Hollabrunn, bei dem ein Exekutionsverfahren gegen die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 H GOG §89 ZPO § 204 heute ZPO § 204 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2003 ZPO § 204 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2004 GOG § 89 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles restliche S 105.672 sA. In der mündlichen Streitverhandlung vom 28.11.1994 schlossen die Streitteile nachstehenden Vergleich: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu Handen des Klagevertreters den Betrag von S 55.000 zu bezahlen. 2. Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche bereinigt und verglichen. 3. D... mehr lesen...
Gründe: Am 28.Februar 1994 gab Anton L***** als Antragsteller einen Antrag gegen die Antragsgegnerin ***** VerlagsGesmbH & Co KG als Medieninhaberin gemäß §§ 7 a (Abs 1 Z 2) und 7 b (Abs 1) MedienG im selbständigen Verfahren an das gemäß §§ 8 a Abs 2, 41 Abs 2 MedienG zuständige Landesgericht für Strafsachen Wien zur Post, der beim bezeichneten Gericht am 1.März 1994 einlangte (ON 1 der erstgerichtlichen Akten). Am 28.Februar 1994 gab Anton L***** als Antragsteller einen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses G*****, M***** Straße 53. Sie brachte gegen die Beklagten Klagen auf Räumung von in diesem Haus gelegenen Wohnungen ein, und zwar am 13.1.1993 zu 3 C 71/93z des Bezirksgerichtes Mödling gegen die Erst- und Zweitbeklagten mit dem Begehren, ihr die im Parterre rechts vom Eingang gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, Vorraum und WC, geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben, am 11.2.1993 zu 3 C 206/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wird - wie hier - das Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht eingebracht, und erst von diesem an das zuständige Gericht übersendet, so ist die Zeit der Übersendung in die Rechtsmittelfrist einzurechnen (RZ 1990/109 mwN uva). Maßgebend ist daher der Tag, an dem das Rechtsmittel beim Erstgericht als dem zuständigen Gericht einlangt. Das war am 6.6.1995, die Revisionsfrist hat aber bereits am 2.6.1995 geendet. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die Verpflichtete zur Hereinbringung der Forderung von S 38.543 sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Das Rekursgericht wies den von der Verpflichteten gegen diese Exekutionsbewilligung erhobenen Rekurs als unzulässig zurück und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung Der von der Verpflichteten gegen diesen Beschl... mehr lesen...
Der Rekurs wird zurückgewiesen. Begründung: Mit - inzwischen rechtskräftigem - Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 3.4.1992 wurde der Wiederaufnahmskläger schuldig erkannt, ein näher bezeichnetes Bestandobjekt binnen 14 Tagen von seinen Fahrnissen zu räumen und der nunmehrigen Wiederaufnahmsbeklagten zu übergeben. Die am 4.12.1992 beim Erstgericht überreichte Wiederaufnahmsklage wurde von diesem schon im Vorprüfungsverfahren zurückgewiesen. Das Rekursgericht gab dem d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem der Beklagte mit ihrem Einverständnis auf seine Kosten ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 31.12.1967 erteiltem Baubewilligung ein Wohn- und Geschäftshaus errichtete. Am 5.4.1977 wurde zwischen den Streitteilen ein Mietvertrag geschlossen, mit dem der Beklagte das Grundstück der Klägerin gegen einen aufgrund des Verbraucherpreisindex 1966 wertgesicherten monatlichen Mietzins... mehr lesen...
Norm: ASVG §402 AußStrG 2005 §68 Abs4 Z2 GOG §89 GSPVG §147 GSVG §194 ASVG § 402 gültig von 01.01.1956 bis 31.12.1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 104/1985 GOG § 89 heute GOG § 89 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Norm: GOG §89 ZPO §464 I ZPO §505 GOG § 89 heute GOG § 89 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GOG § 89 gültig von 01.05.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2017 GOG § 89 gültig von 01.08.1989 bis ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil wurde dem Beklagten am 19.Mai 1994 zugestellt. Am 16. Juni 1994, dem letzten Tag der Berufungsfrist, gab der Beklagte eine außerordentliche Revision zur Post, die auf dem Kuvert "An das Landesgericht f. ZRS Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1082 Wien" adressiert war; auf der Revisionsschrift selbst schien als Adresse des Erstgerichtes "Museumstraße 12, 1010 Wien" auf. Entsprechend der - unrichtigen ... mehr lesen...
Norm: ASGG §35 Abs8 ASGG §39 GOG §89 ASGG § 35 gültig von 01.01.1995 bis 30.09.2012 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2012 ASGG § 35 gültig von 01.03.1993 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ASGG § 35 gültig von 01.01.1987 bis 28.02.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil wurde einem iS des § 40 Abs 1 ASGG qualifizierten Vertreter des Klägers am 28.2.1994 zugestellt. Die Revision wäre daher gemäß § 505 Abs 2 ZPO binnen vier Wochen von der Zustellung an, also spätestens am 28.3.1994, zu erheben gewesen. Hätte der Kläger innerhalb dieser Frist die Verfahrenshilfe und die Beigebung eines Rechtsanwalts beantragt, so hätte für ihn die Revisionsfrist nach dem gemäß der zit Gesetzesstelle sinngemäß anzuwendenden § 464 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beschäftigte in den Jahren 1989 und 1990 Leihpersonal der M***** GesmbH ***** (in der Folge: Überlasserin genannt). Im August 1990 gab es Hinweise auf eine bevorstehende Insolvenz dieses Unternehmens, weshalb der Steuerberater der Beklagten versuchte, von der Beitragsabteilung der Klägerin Auskunft über allfällige Beitragsrückstände der Überlasserin zu erhalten. Bei einer telefonischen Anfrage wurde eine solche Auskunft jedoch unter Hinweis a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nachdem der Oberste Gerichtshof am 31.5.1994 über den Revisionsrekurs der Klägerin entschieden hatte, langte am 3.6.1994 die Revisionsrekursbeantwortung des Beklagten ein. Diese ist verspätet: Nach § 508 a Abs 2 Satz 2 ZPO ist die vom Obersten Gerichtshof dem Revisionsgegner freigestellte Revisionsbeantwortung beim Revisionsgericht einzubringen, welches für ihre Behandlung an die Stelle des Prozeßgerichtes erster... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist auf Grund eines vor dem Landesgericht Salzburg geschlossenen Vergleiches schuldig, bestimmte die betreibenden Parteien beleidigende Äußerungen zu unterlassen. Das Landesgericht Salzburg bewilligte auf Grund eines von den betreibenden Parteien gestellten Exekutionsantrags mit Beschluß vom 5.4.1993 die Exekution zur Erwirkung aller Handlungen und Unterlassungen, durch die der Verpflichtete dem angeführten Vergleich zuwiderhandeln würde. Auf ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen hat, daß eine durch späteren Schriftsatz bestätigte telegraphische Eingabe bei vereinbarter Schriftform für den Widerruf des gerichtlichen Vergleiches ausreichend ist (2 Ob 238/68), also § 89 Abs 3 GOG insoweit Anwendung findet, muß auch eine Vereinbarung über die Form des Widerrufes eines gerichtlichen Vergleiches (hier: "Schriftsatz") im Zweifel a... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz änderte den erstgerichtlichen Beschluß, mit dem die Unterbringung des Kranken in der Krankenanstalt für unzulässig erklärt worden war, infolge Rekurses der Patientenanwältin durch einen ergänzenden Ausspruch dahin ab, daß die Unterbringung sogleich aufzuheben sei; es sprach ferner aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Der Anstaltsleiter hat seinen dagegen erhobenen Revisionsrekurs verspätet erhoben. Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit seinem Beschluß vom 18.Juni 1993 die Unterbringung des Betroffenen für unzulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Patientenanwaltes insoweit Folge, als es den erstgerichtlichen Beschluß dahin ergänzte, daß die Unterbringung sogleich aufzuheben sei. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil eine oberstgerichtliche Rechtsprechung fehle, ob das UbG auch für "nichtpsychiatrische" Sonderabteilungen innerha... mehr lesen...
Begründung: Franz L***** befand oder befindet sich noch in stationärer Behandlung in der "Sonderabteilung für interne Medizin-Geriatrie" in der NÖ. Landesnervenklinik Gugging. Das Erstgericht hat die Unterbringung des Kranken für unzulässig erklärt, ohne jedoch auszusprechen, daß die Unterbringung sogleich aufzuheben ist. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Patientenanwaltes, soweit er auf Ergänzung der erstgerichtlichen Entscheidung gerichtet war, Folge und sprach mit dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.3.1991 ereignete sich auf dem Schulplatz der Volksschule in L***** ein Unfall, bei dem der am 23.5.1984 geborene Kläger verletzt und der am 7.5.1984 geborene Beklagte als Lenker eines Fahrrades beteiligt waren. Der Kläger begehrte Zahlung eines Betrages von S 54.015 sA mit der
Begründung: , der Beklagte sei mit einem funktionsuntüchtigen Fahrrad und überhöhter Geschwindigkeit gegen den stehenden Kläger gefahren. Bei dem Schulplatz handle es sich um ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 19.12.1988 einen Dienstunfall. Mit einem am 19.12.1990 zur Post gegebenen Antrag, der am 21.12.1990 bei der beklagten Partei einlangte, begehrte er die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente. Mit Bescheid vom 9.1.1992 gewährte die beklagte Partei dem Kläger für die Folgen des Dienstunfalles vom 19.12.1988 ab 21.12.1990 eine Dauerrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente. Die beklagte Partei verwies dabei auf d... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung zweiter Instanz wurde am 8.4.1993 zugestellt. Der letzte Tag der vierzehntägigen Rekursfrist (§§ 28 Abs 1 UbG, 11 Abs 1 AußStrG) war daher der 22.4.1993. Die Entscheidung zweiter Instanz wurde am 8.4.1993 zugestellt. Der letzte Tag der vierzehntägigen Rekursfrist (Paragraphen 28, Absatz eins, UbG, 11 Absatz eins, AußStrG) war daher der 22.4.1993. Der an den Obersten Gerichtshof adressierte und am 21.4.1993 zur Post gegebene außerordentliche R... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Erstgerichtes wurde das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, der Klägerin die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem 1. August 1990 zu gewähren, abgewiesen. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin nicht Folge. Dieses Urteil wurde dem der Klägerin im Rahmen der Verfahrenshilfe beigestellten Rechtsanwalt am 11. November 1992 zugestellt. Nach dem Wortlaut des Beschlusses vom 2.Juni 1992 über die Bewilligung der Verfahrensh... mehr lesen...
Norm: GOG §89 GOG § 89 heute GOG § 89 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GOG § 89 gültig von 01.05.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2017 GOG § 89 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2017 ... mehr lesen...
Norm: GOG §89 GOG § 89 heute GOG § 89 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GOG § 89 gültig von 01.05.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2017 GOG § 89 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2017 ... mehr lesen...