Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von minde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.02.2020, GZ. 495361/15/ZD/0220, mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. I.2. Mit Schreiben vom 16.02.2020 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor, dass er seit der Scheidung seiner Eltern den ersten Stock des zweistöckigen Wohnhauses in XXXX , bewohne. Ihm s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 04.10.2019, GZ 457128/15/ZD/1019, mit Wirksamkeit vom 03.02.2020 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 18.12.2019 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit dem 01.12.2019 Hauptmieter der Wohnung XXXX , sei, wobei sich die monatlichen Wohnkosten auf ? 571,98 beliefen... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Antrag vom 18.07.2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die näher bezeichnete Wohnung. Begründend führte der Beschwerdeführer an, er wäre Hauptmieter bzw. Prekarist. Die Mutter des Beschwerdeführers hätte diesem ein Prekarium eingeräumt und würde beleghaft die Zahlungen vornehmen. 2. Der angefochtene Bescheid: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 25.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit dem mit 20.05.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX , in der er seit dem Jahr 2018 als Untermieter wohne. Angegeben wurde, dass ihm die Wohnung von seiner Mutter mit mündlichem Mietvertrag vermietet worden sei und die Miete in Höhe von ? 207,- in bar beglichen werde. Am 18.07.2019 führte ein Mitarbeiter der belangten Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit dem mit 22.05.2019 datierten und am 13.06.2019 bei der Behörde einlangenden Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Dem Antrag beigefügt war ein zwischen dem Beschwerdeführer als Hauptmieter und seinem Vater als Vermieter am 21.04. XXXX abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung an der angeführten Adresse, eine Meldebestätigung sowie dr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 23.01.2018 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit am 02.05.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte der Beschwerdeführer u.a. Familienunterhalt für seine nicht erwerbstätige Ehefrau XXXX und Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit am 02.05.2018 bei der belangten B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Schreiben vom 27.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX, welche er als Untermieter seines Freundes und Wohnungseigentümers XXXX seit 02.07.2017 bewohne. Mit Schreiben vom 27.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in römisch 40 , welche er als Untermieter seines Freundes und Wohnungseigentümers... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.09.2016 zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen. Mit Schreiben vom 15.09.2017 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er brachte vor, dass er seit 21.05.2016 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX , wohne. Die monatlichen Wohnkosten würden sich auf € 286,87 belaufen und würden von ihm bezahlt. Er brachte vor, dass er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 04.01.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX. Vom BF wurde darin angegeben, seit 27.12.2016 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 465,-- zu bezahlen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 04.01.2017 d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab 06.03.2017 einberufen. Mit Schreiben vom 10.11.2016 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde die Zuerkennung des Familienunterhaltes sowie die für die gegenständliche Beschwerde maßgebliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 14.03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 13.01.2017 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit am 27.02.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er Wohnkostenbeihilfe für die von ihm bewohnte Wohnung der Firma XXXX (Firma seiner Eltern, XXXX und XXXX) in XXXX. Mit am 27.02.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), dem der Einberufungsbefehl am 14.01.2016 zugestellt worden war, beantragte am 15.03.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe, wobei er angab, dass die monatlichen Kosten für die Beibehaltung der verfahrensgegenständlichen Wohnung 951,49 Euro betragen würden. Er legte seinem Antrag Bestätigungen seines Arbeitgebers bei, aus denen für den Zeitraum Oktober 2015 bis... mehr lesen...
Begründung: Zu A: Mit Erkenntnis vom 18.03.2016, W106 2122818-1/2E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht dem Beschwerdeführer eine Wohnkostenbeihilfe i.H.v. € 394,20 (inklusive Grundgebührenpauschbetrag) zu. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 11.01.2016 den Grundwehrdienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 11.01.2016 den Grundwehrdienst angetreten. Im Antrag auf Wohnkostenbeihilfe wird vom BF angegeben: Er sei seit 01.07.2015 Hauptmieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung und bewohne die Wohnung allein. Die monatlichen Wohnkosten von € 565,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Mit Bescheid vom 06.03.2015 wurde der Beschwerdeführer einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Der Beschwerdeführer beantragte unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars - nachdem er dazu aufgefordert worden war - die Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. 2. Der angefochtene Bescheid Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Bescheid vom 04.06.2013, Zl. 390360/15/ZD/0613, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.10.2013 bis 30.06.2014 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 02.06.2014, eingelangt am 03.06.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er habe in dem Monat, in dem der Zuweisungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Bescheid vom 26.06.2014, Zl. 402646/16/ZD/0614, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.10.2014 bis 30.06.2015 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 13.08.2014, eingelangt am 18.08.2014, beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er habe in dem Monat, in dem der Zuweisungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.10.2013, Zl. 396659/15/ZD/1013, zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 30.09.2014 einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 22.10.2013, Zl. 396659/15/ZD/1013,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 22.10.2014, GZ. P1118582/6-HPA/2014, einen Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe abgewiesen. Dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer am 27.10.2014 persönlich übernommen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Beschwerdeführer am 25.11.2014 zur Post gegeben. Da die Rechtsmittelfrist am 24.11.2014 abgelaufe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat den Präsenzdienst am 03.11.2014 angetreten. Der den Einberufungsbefehl vom 08.11.2013 abändernde Einberufungsbefehl vom 20.02.2014 wurde dem BF am 24.02.2014 zugestellt. Er bewohnt mit einer weiteren Person als Mieter die verfahrensgegenständliche Mietwohnung. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat den Präsenzdienst am 03.11.2014 angetr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.12.2013, GZ. 399355/1213, dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesstelle Salzburg, zur Leistung seines Zivildienstes zugewiesen und hat diesen am 3.2.2014 angetreten. Mit Schreiben vom 2.1.2014 beantragte er die Zuerkennung von Familienunterhalt und einer Wohnkostenbeihilfe gemäß §§ 23 ff. HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 18.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 7.7.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 30.5.2015 langte bei der belangten Behörde dessen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangten Behörde aus und gab an, dass er seit April 2014 Hauptmieter der Wohnung XXXXsei. Die Höhe der monatlichen Wohnkosten betrage € 449,80 (€ 319,- Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 3.2.2014 seinen Grundwehrdienst angetreten. Am 11.3.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 10.3.2011 Hauptmieter der Wohnung in 1160 Wien, Nauseagasse 14/3 sei. Vermieter sei sein Vater, XXXX. Die monatliche Belastung (Mietzins zuzüglich Betriebskosten) betrage € 640,- und werde per Dauerauftrag entrichtet. Er l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.09.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Zeitraum vom XXXX bis zum XXXX dem Rettungs-, Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Niederösterreich zugewiesen. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstservice... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Schreiben vom 20.10.2013, eingelangt am 29.10.2013, stellte der Beschwerdeführer (BF) beim Heerespersonalamt einen Antrag auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und machte diesbezüglich im dazugehörigen Fragebogen vom 31.10.2013 entsprechende Angaben. Das Heerespersonalamt erließ am 19.12.2013 zur GZ. P1138994/2-HPA/2013 den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit folgendem In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.08.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für die Zeit vom 01.12.2013 bis 31.08.2014 zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.08.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für die Zeit vom 01.12.2013 bis 31.0... mehr lesen...