Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid vom 08.04.2024 zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum 01.05.2024 bis 31.01.2025 einer entsprechenden Einrichtung zugewiesen. Er beantragte die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX , und legte einen Mietvertrag. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt (korrekt wohl:) am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer für die im
Spruch: angeführte Wohnung Wohnkostenbeihilfe. Begründend führte er aus, er sei seit dem XXXX Mieter der genannten Wohnung und habe monatlich Wohnkosten in Höhe von € 634,84,- zu tragen, die er per Dauerauftrag bezahle. 1. Mit am römisch 40 ausgefülltem Formular, eingelangt (korrekt wohl:) am römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 05.12.2023 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.09.2023 Hauptmieter in der Wohnung seiner Mutter, Frau XXXX , in der XXXX , zu sein und monatliche Wohnkosten in Höhe von EUR 400,- bar an sie zu bezahlen. Vor September 2023 habe er keine Miete gezahlt und unentgeltlich in der Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit 20.03.2023 datiertem und beim Heerespersonalamt am 22.03.2023 eingelangtem Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 01.03.2023 in dieser Wohnung als Hauptmieter zu wohnen und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 551,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 1. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer beim Heerespersonalamt (fortan: belangte Behörde) für die im
Spruch: angeführte Wohnung Wohnkostenbeihilfe. Begründend führte er aus, er sei seit dem XXXX Hauptmieter dieser Wohnung, hätte als Hauptmieter von seiner Mutter XXXX die gegenständliche Wohnung gemietet und müsse monatlich € 905,- an W... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 14.11.2023 zum Zivildienst mit Dienstantritt am 01.02.2024 zugewiesen. 2. Mit Antrag vom 24.11.2023 begehrte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX , und gab im Fragebogen vom 22.01.2024 an, dass er seit 01.07.2023 Hauptmieter der antragsgegenständlichen Wohnung sei und monatliche Wohnkosten in der Höhe ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Zuweisungsbescheid wurde am 10.07.2023 genehmigt und ist der bP zugegangen. Sie hat den Zivildienst am 01.10.2023 bei der XXXX GmbH in GRAZ angetreten. Die Zivildienststelle hat sich die bP selbst unmittelbar nach der Stellung im Mai 2023 gesucht, um möglichst wenig Zeit, zwischen Abschluss ihrer Matura an einem ... mehr lesen...
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Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 11.01.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung, wobei dazu am 31.01.2023 der mit 27.01.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit August 2021 Eigentümer dieser Wohnung zu sein, allein darin zu wohnen und dafür monatliche Kosten in Form von Rückzahlungen mehrerer Ver... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) vom 01.09.2023, Zl. P1779024/5-HPA/2023 wurde der Antrag von XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe, am 17.07.2023 bei der Behörde eingelangt, im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass die Hauptmieterin der Wohnung die Mutter des Beschwerdeführers sei und der Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer für die im
Spruch: angeführte Wohnung Wohnkostenbeihilfe. Begründend führte er aus, er sei seit dem XXXX Mitbewohner im Eigenheim seiner Großmutter, XXXX , an der Adresse XXXX . Er habe monatlich Wohnkosten in Höhe von € 201,- zu tragen, die er in bar bezahle. Der Mietvertrag sei erst mit XXXX b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung, XXXX und brachte vor, er wohne seit 01.07.2020 mit seiner Lebensgefährtin in der antragsgegenständlichen Wohnung wobei die Eltern seiner Lebensgefährtin seine Vermieter seien. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 750,00 EUR bezahlen.Mit im
Spruch: genannten Bescheid wies das Heerespersonalamt den Antrag des Beschwerdeführers ab. Begrün... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 14.03.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung, wobei dazu am 12.04.2023 der mit 29.03.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit 29.03.2023 Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 539,08 zu bezahlen. Außer ihm würde noch sei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 11.04.2023 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, dass er seit 13.11.2003 (Einzug) in dieser Wohnung wohne und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 757,77 (Miete und Betriebskosten) bezahle. Zur näheren Ausgest... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 01.08.2022 zum Zivildienst mit Dienstantritt am 01.12.2022 zugewiesen. 2. Mit Antrag vom 04.10.2022 begehrte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX , und gab im Fragebogen vom 13.10.2022 an, dass er seit 29.06.2022 in der antragsgegenständlichen Wohnung lebe und als Mitbewohner an seine Lebensgefährtin die Hälfte der... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) vom 15.02.2023, GZ. P1781916/3-HPA/2023, wurde ein Antrag des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vom 01.12.2022 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe abgewiesen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 21.02.2023 zugestellt. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) vom 15.02.2023, GZ. P1781916/3-HPA/... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 14.04.2022, 505425/15/ZD/0422, zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum von 01.07.2022 bis 31.03.2023 einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Daraufhin beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für die Wo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP oder Antragsteller) beantragte mit dem mit 11.09.2022 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX WIEN (ein Kleingartenhaus). Von der bP wurde zusammengefasst angegeben, am 20.05.2022 einen mündlichen Mietvertrag mit ihrer Mutter XXXX für das Kleingartenhaus geschlossen zu haben und mo... mehr lesen...