Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 25.06.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung seiner Mutter zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von insgesamt € 1036,21 EUR bezahlen. Seine Mutter trage € 500,- an Wohnkosten. Weiters legte der Beschwerdeführer den Hauptmietvertrag seiner Mutter vom 01.01.1992 betreffend die v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 05.07.2021 bzw. mit dem mit 13.07.2021 bzw. 29.08.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 383,93 (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP oder Antragsteller) beantragte mit dem mit 17.07.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Entsprechende Beweismittel waren beigelegt (Beschreibung des Sachverhaltes, Untermietvertrag mit dem Vater vom 05.04.2021, Überweisungsbestätigungen für Kaution iHv € 1.260,-- und monatliche Untermietkosten iHv € 420,-- für April-J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte am 22.06.2021 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung beim Heerespersonalamt (HPA). Von der bP wurde dabei angegeben, seit 14.02.2020 Hauptmieter in einer Wohnung Ihres Vaters, der in der gleichen Wohnung lebe, zu sein. Sie hätte monatliche Wohnkosten in Höhe von € 400,-- . Als Beweismittel wurden ein Mietvertrag und ein Dauerauftrag über € 400,--... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde dem Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) eine Wohnkostenbeihilfe in Höhe von € 454,64 zuerkannt. 2. Mit Schreiben vom 15.09.2021 erhob der BF gegen die Höhe der zuerkannten Wohnkostenbeihilfe Beschwerde, weil diese seine Fixkosten nicht decken würde; um nochmalige Prüfung und positive Erledigung wurde ersucht Die belangte Behörde legte die Beschwerde und den Akt betreffend das vorliegende Verfahren mit Schriftsatz v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit ausgefülltem Fragebogen (datiert mit 30.06.2021) die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 512,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 14.09.2021, wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 19.07.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 2021 (Einzug) Mitbewohner dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 595,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 11.07.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 01.01.2019 (Einzug) Mitbewohner dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 649,59 (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen, wobei eine Mitbewohnerin lediglich €°300,- beitragen würde. 2. Mit dem im
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 24.03.2021 stellte XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) einen Antrag auf Gewährung von Wohnkostenbeihilfe während seines Wehrdienstes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 14.04.2021, Gz. P1599344/6-HPA/2021, im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass die Einleitung zur Anmietung, der Abschluss des Mietvertrages, der Mietbeginn und die behördliche Meldung nach Erhalt des Einberufungsbefehls erfolgt seien. Der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen und beantragte am 26.01.2018 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gemäß Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001). Der Einberufungsbefehl wurde dem BF am 23.01.2018 zugestellt. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid erkannte die belangte Behörde dem BF beginnend mit 02.05.2018 Familienunterhalt in der Höhe von EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Der Einberufungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 10.05.2019 zugestellt. Der Beschwerdeführer beantragte mit 25.09.2019, eingelangt am 28.09.2019, die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein und dort zusammen mit seiner Ehefrau zu wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP oder Antragsteller) beantragte mit dem mit 19.01.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, das Haus sei gemietet und er habe dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 387,14 an seine Mutter zu bezahlen. In dem Haus lebe er gemeinsam mit seiner Schwester, die ebenfalls € 387,14 zu bezahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 19.11.2020 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 14.11.2020 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 890,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen, wobei eine Mitbewohnerin, die Hälfte davon tragen würde (€°445,--). 2. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 24.04.2019, Zl. 460468/15/ZD/0719 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum XXXX bis XXXX zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 29.11.2019 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 29.11.2019 br... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 18.07.2019, Zl. 488551/15/ZD/0719 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum XXXX bis XXXX zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 11.02.2020 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 11.02.2020 br... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2231786-1/2E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde im Erkenntnis eine falsche Geschäftszahl (W221 2231786-1/2E statt richtig W136 2231786-1/2E) angegeben. 2. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2232269-1/2E, hat das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2231786-1/2E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde im Erkenntnis eine falsche Geschäftszahl (W221 2231786-1/2E statt richtig W136 2231786-1/2E) angegeben. 2. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2232269-1/2E, hat das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2231786-1/2E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde im Erkenntnis eine falsche Geschäftszahl (W221 2231786-1/2E statt richtig W136 2231786-1/2E) angegeben. 2. Mit dem von der zuständigen Richterin am 28.01.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W221 2232269-1/2E, hat das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 19.10.2020 wurde der Antrag des XXXX auf Wohnkostenbeihilfe (im Folgenden Beschwerdeführer) abgewiesen. 2. Mit E-Mail vom 13.11.2020 ersuchte die Mutter des Beschwerdeführers, Frau Petra XXXX , um nochmalige Prüfung des Sachverhalts für den Erhalt der Wohnkostenbeihilfe. Mit Antwortschreiben des Heerespersonalamtes vom 16.11.2020 wurde Frau XXXX mitgeteilt, dass Ihrem Ersuchen nicht stattgegeben werden kann, da Sie n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit Antrag vom 15.08.2019 bzw. nach schriftlicher Aufforderung durch das Heerespersonalamt vom 19.08.2019 mit dem mit 28.09.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit 01.08.2019 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 560,-- (Miete), €... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von minde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.02.2020, GZ. 495361/15/ZD/0220, mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. I.2. Mit Schreiben vom 16.02.2020 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor, dass er seit der Scheidung seiner Eltern den ersten Stock des zweistöckigen Wohnhauses in XXXX , bewohne. Ihm s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 04.10.2019, GZ 457128/15/ZD/1019, mit Wirksamkeit vom 03.02.2020 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 18.12.2019 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit dem 01.12.2019 Hauptmieter der Wohnung XXXX , sei, wobei sich die monatlichen Wohnkosten auf ? 571,98 beliefen... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Antrag vom 18.07.2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die näher bezeichnete Wohnung. Begründend führte der Beschwerdeführer an, er wäre Hauptmieter bzw. Prekarist. Die Mutter des Beschwerdeführers hätte diesem ein Prekarium eingeräumt und würde beleghaft die Zahlungen vornehmen. 2. Der angefochtene Bescheid: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 25.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit dem mit 20.05.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX , in der er seit dem Jahr 2018 als Untermieter wohne. Angegeben wurde, dass ihm die Wohnung von seiner Mutter mit mündlichem Mietvertrag vermietet worden sei und die Miete in Höhe von ? 207,- in bar beglichen werde. Am 18.07.2019 führte ein Mitarbeiter der belangten Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer mit dem mit 22.05.2019 datierten und am 13.06.2019 bei der Behörde einlangenden Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Dem Antrag beigefügt war ein zwischen dem Beschwerdeführer als Hauptmieter und seinem Vater als Vermieter am 21.04. XXXX abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung an der angeführten Adresse, eine Meldebestätigung sowie dr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Schreiben vom 27.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX, welche er als Untermieter seines Freundes und Wohnungseigentümers XXXX seit 02.07.2017 bewohne. 2. Bescheid In weiterer Folge wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für diese Wohnung mit Bescheid vom 24.08.2017 ab. 3. Beschwerde Gegen diese... mehr lesen...