Begründung: Die beiden Antragsteller schlossen anläßlich ihrer Ehescheidung gemäß § 55 a EheG einen gerichtlichen Vergleich, nach welchem der Mann unter anderem die alleinige Rückzahlungsverpflichtung für einen bei der S*** I***-H*** bestehenden Kredit mit einem offenen Schuldenstand von S 221.907,20 für Renovierungsarbeiten an der gemeinsamen Wohnung übernahm. Die Ehegatten beantragten gemäß § 98 EheG auszusprechen, daß der Mann Hauptschuldner und die Frau Ausfallsbürge werde.... mehr lesen...
Norm: EheG §98 EheG § 98 heute EheG § 98 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 98 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 481/1985
Rechtssatz: Von § 98 EheG sind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schloß anläßlich der Scheidung gemäß § 55 a EheG vor dem Bezirksgericht Stockerau (zu AZ C 3004/87) mit ihrem Ehegatten Norbert K*** einen (Scheidungs-)Vergleich, in dessen Punkt 6) ihr Ehemann die bei der V*** S*** zur Nr. 54833 und zur Nr. 4293676 bestehenden Kredite, für die beide Ehegatten hafteten, zur alleinigen Rückzahlung übernahm. Über Antrag der (hier) Beklagten sprach das Bezirksgericht Stockerau mit Beschluß vom 16.April 1987, GZ C ... mehr lesen...
Norm: EheG §98 EheG § 98 heute EheG § 98 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 98 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 481/1985
Rechtssatz:
Eine ausdehnende... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG §97 Abs2 EheG §98 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 0... mehr lesen...
Norm: EheG §97 Abs1 EheG §97 Abs2 EheG §98 EheG § 97 heute EheG § 97 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 97 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Februar 1987 gemäß § 55 a EheG geschieden, die Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. In dem damals gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor Gericht geschlossenen Vergleich ist zwar festgehalten, daß beide Ehegatten Schuldner zur ungeteilten Hand aus einem von der Sparkasse Neunkirchen gewährten Darlehen sind, eine Vereinbarung, wer im Innenverhältnis zur Zahlung dieser Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist, wur... mehr lesen...
Norm: EheG §98 EheG § 98 heute EheG § 98 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 98 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 481/1985
Rechtssatz:
Auf die Befürchtu... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Scheidungsverfahrens gemäß § 55 a EheG vereinbarten die Eheleute L*** am 15.Oktober 1986, daß der Ehemann die Kreditverbindlichkeit bei der O*** S*** zu Im Zuge des Scheidungsverfahrens gemäß Paragraph 55, a EheG vereinbarten die Eheleute L*** am 15.Oktober 1986, daß der Ehemann die Kreditverbindlichkeit bei der O*** S*** zu Konto-Nr. 851-0035/25 in seine alleinige Rückzahlungsverpflichtung übernehme, und daß er die Antragstellerin für den Fall einer In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (unter ihrer damaligen Firma „A***** Gesellschaft m.b.H.) und die Beklagten schlossen am 1. 2. 1980 einen Leasingvertrag betreffend einen PKW; die Laufzeit des Vertrages wurde mit 60 Monaten vereinbart. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 29.961.- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie sei wegen Nichtzahlung des Leasingentgeltes durch die Beklagten gezwungen g... mehr lesen...
Die zweitbeklagte Partei ist persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei, die zu HRA 15 301 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien als Kommanditgesellschaft eingetragen ist. Die Firma M Handelsgesellschaft für elektronische Informationssysteme mbH (im folgenden: Firma M) war mit der Erzeugung und mit dem Vertrieb von Telefoncomputern befaßt. Sie arbeitete hiebei mit der Firma R Leasing GesmbH & Co. KG (im folgenden: Firma R Leasing) in der Weise zusamme... mehr lesen...
Im Jahre 1976 traten die beklagte Partei eine Gesellschaft m.b.H., und die Firma M Handelsgesellschaft für elektronische Informationssysteme m.b.H. (im folgenden Firma M) in geschäftlichen Kontakt und verhandelten über die Anschaffung von zwei automatischen Telefonbeantwortern und einem Telexgerät durch die beklagte Partei. Am 25. November 1976 unterzeichnete der von ihr beauftragte Disponent der beklagten Partei Adalbert K ein Auftragsformular zum Abschluß eines Leasingvertrages mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 EheG §98 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 EheG § 98 heute EheG § 98 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte 61 116.67 S samt 1.4% Zinsen pro Monat seit dem "Klagstag" und brachte im wesentlichen folgendes vor: Sie habe der Beklagten aufgrund eines Mietvertrages vom 3. Jänner 1977 einen Telefoncomputer "Madison 1100" vermietet und sei gemäß Punkt 19 des Mietvertrages berechtigt, neben dem schon rückständigen Mietzins von 1056.69 S auch noch die gesamte künftig fällig werdende Miete für die gesamte Vertragsdauer fällig zu stellen. Die Beklagte habe die ordnungsgemäße... mehr lesen...