Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der Erstantragstellerin Brigitte L*****, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Rechtsanwalt in Straßwalchen, und des Zweitantragstellers Peter L*****, vertreten durch Dr. Erich Schwarz, Rechtsanwalt in Salzburg, sowie der Verf... mehr lesen...
Norm: ZPO §93 Abs1EheG §55aEheG §98
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn in einem Scheidungsverfahren auf eine Antragstellung nach § 98 EheG Bezug genommen wurde, besteht im Verfahren über einen solchen Antrag ein derartiger Sachzusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, dass die dort erteilten Vollmachten auch im Verfahren nach § 98 EheG Gültigkeit haben. Entscheidungstexte 1 Ob 115/03y ... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: In der Frage des Anwendungsbereiches des § 98 EheG ist, weil dieser eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung ist, eine einschränkende Auslegung geboten. Entscheidungstexte 5 Ob 183/03b Entscheidungstext OGH 20.01.2004 5 Ob 183/03b Veröff: SZ 2004/9 1 Ob 194/09z Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EheG §85EheG §86EheG §92EheG §98KO §214
Rechtssatz: Die mit dem Abschöpfungsverfahren verbundene Restschuldbefreiung kommt nur der Antragsgegnerin zugute und kann nicht im Wege des Aufteilungsverfahrens zu einer Verbesserung der Stellung des Antragstellers führen. Gemäß § 214 Abs 2 Satz 2 KO wird die Antragsgegnerin durch die Restschuldbefreiung gegenüber dem rückgriffsberechtigten Antragsteller befreit. Der allenfalls als Ausfallsbürge i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIfEheG §98
Rechtssatz: Ein formell auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Leasingvertrag, der für den Leasingnehmer auf eine Dauer von vier Jahren unkündbar ist und der die Verpflichtung der Leasingnehmer zum Ankauf des Leasingguts zum kalkulierten Restwert auf Verlangen des Leasinggebers festlegt, kommt einem Finanzierungsleasing gleich, weil die kaufvertraglichen Elemente überwiegen. Das zu leistende Leasingentgelt ist als Kr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 AABGB §1356EheG §98
Rechtssatz: Der Begriff des Ausfallsbürgen (Schadlosbürgen) ist im Gesetz nicht definiert; dieser Bürgschaftsvertragstyp ist im ABGB auch nicht allgemein geregelt; die näheren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen hängen von der Vereinbarung ab, mit der die Parteien den Uneinbringlichkeitsfall enger oder weiter festlegen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1356. ABGB §1358EheG §98
Rechtssatz: Nur der ursprüngliche Gläubiger, also der Kreditgeber, ist als Gläubiger im Sinne des § 98 EheG anzusehen, nicht aber der für die Kreditverbindlichkeit haftende Bürge, der erst später kraft Legalzession (§ 1358 ABGB) die Gläubigerstellung erlangt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 589/95 Entscheidungstext OGH 21.11.1995 4 Ob 589/95 ... mehr lesen...
Norm: EheG §98IPRG §20
Rechtssatz: Sieht das anzuwendende ausländische Scheidungsfolgenrecht für den Fall einer nachehelichen Vermögensaufteilung einer dem § 98 EheG entsprechenden Eingriff in ein Kreditverhältnis eines Dritten mit den Scheidungspartnern nicht vor, bleibt es unerheblich, daß eine solche Regelung nach dem Recht, dem die Obligation unterliegt (hier österreichisches Recht), zulässig wäre (§ 98 EheG). Entscheidu... mehr lesen...