RS OGH 2015/4/9 5Ob183/03b, 1Ob194/09z, 2Ob168/14s

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Veröffentlicht am 20.01.2004
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Norm

EheG §98
  1. EheG § 98 heute
  2. EheG § 98 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. EheG § 98 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 481/1985

Rechtssatz

In der Frage des Anwendungsbereiches des § 98 EheG ist, weil dieser eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung ist, eine einschränkende Auslegung geboten.In der Frage des Anwendungsbereiches des Paragraph 98, EheG ist, weil dieser eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung ist, eine einschränkende Auslegung geboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118818

Im RIS seit

19.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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