Entscheidungen zu § 91 Abs. 1 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

24 Dokumente

Entscheidungen 1-24 von 24

TE OGH 2002/9/19 8Ob202/02t

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Entscheidung | OGH | 19.09.2002

TE OGH 2000/3/9 8Ob255/99d

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Entscheidung | OGH | 09.03.2000

TE OGH 1993/5/13 8Ob519/93

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Entscheidung | OGH | 13.05.1993

RS OGH 1993/5/13 8Ob519/93, 1Ob221/16f, 1Ob133/17s

Norm: EheG §81 Abs1EheG §91 Abs1
Rechtssatz: Entsprach die Übertragung der Liegenschaftshälfte des einen ehemaligen Ehegatten an das Kind dem Willen beider Parteien, so ist diese Hälfte der Liegenschaft nicht in das Aufteilungsverfahren einzubeziehen, weil sie nicht mehr der Verfügungsmacht des einen oder anderen ehemaligen Ehegatten untersteht. Eine Einbeziehung des Wertes der Liegenschaftshälfte im Sinn der Bestimmung des § 91 Abs 1 EheG komm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1993

TE OGH 1993/4/28 6Ob522/93

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Entscheidung | OGH | 28.04.1993

TE OGH 1991/9/10 4Ob552/91

Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1991

RS OGH 1989/6/14 1Ob568/89, 1Ob241/13t, 1Ob266/15x, 1Ob262/15h, 1Ob188/16b, 1Ob133/17s, 1Ob44/18d, 1

Norm: EheG §91 Abs1
Rechtssatz: Wer behauptet, dass die Verringerung von Gebrauchsvermögen oder Ersparnissen eine Maßnahme gewesen sei, die nach den Umständen vermutlich auch bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft nicht anders getroffen worden wäre, dem obliegt der Beweis hiefür. Entscheidungstexte 1 Ob 568/89 Entscheidungstext OGH 14.06.1989 1 Ob 568/89 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1989

TE OGH 1989/6/14 1Ob568/89

Begründung: Die am 15.9.1956 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 18.1.1985, 11 Cg 366/84-7, rechtskräftig gemäß § 55 Abs.3 EheG geschieden. Es wurde ausgesprochen, daß der Antragsgegner die Zerrüttung der Ehe allein verschuldete. Aus der Ehe entstammt ein bereits volljähriges Kind. Die häusliche Gemeinschaft war 1973 aufgehoben worden. Die Antragstellerin war während der Ehe nicht berufstätig. Sie führte den Haushalt und pflegte u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1989

TE OGH 1989/3/16 8Ob615/88

Begründung: Die Parteien schlossen am 26. August 1972 die Ehe, aus welcher die am 30. Dezember 1972 geborene Tochter Claudia und der am 19. September 1974 geborene Sohn Manfred stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. Juli 1983, AZ 24 Cg 98/83, wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft war bereits Ende September 1982 aufgehoben worden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 7... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.1989

TE OGH 1988/4/14 7Ob514/88 (7Ob515/88)

Begründung: Die Streitteile waren vom 18.März 1966 bis 25.April 1973 und vom 29. Oktober 1976 bis 24.Jänner 1984 verheiratet. Den Ehen entstammen die Kinder Sabine, geboren am 7.Juli 1966, Petra, geboren am 21. März 1968 und Helmut, geboren am 3.April 1978. Beide Teile beantragten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin stellte überdies einen Antrag auf Abgeltung ihrer Mirkung im Erwerb des Antragsgegners in Höhe von zumin... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.04.1988

TE OGH 1988/2/11 6Ob502/88

Begründung: Die von den Parteien am 21. Mai 1966 geschlossene Ehe wurde am 1. Februar 1985 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Sie war kinderlos geblieben. Der Antragsteller begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse derart, daß ihm der der Antragsgegnerin zugeschriebene Hälteanteil an der Liegenschaft EZ 873 KG Gablitz ins Eigentum übertragen werde, so daß er dann Alleineigentümer dieser Liegenschaft sein werde. Hiefür möge ihm e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.1988

TE OGH 1986/9/9 5Ob549/85

Begründung: Die von den Parteien am 16. Mai 1968 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. Oktober 1979 aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe stammen die Kinder Jürgen, geboren 1969, Carmen, geboren 1970, und Rene, geboren 1974. Am 16. Juli 1980 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Weise, daß 1. zwei Stühle, ein Bettzeugschrank, eine Waschmaschi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1986

TE OGH 1986/3/5 3Ob513/86

Begründung: Die im Jahr 1960 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 27. Oktober 1981 geschieden. Am 11.Jänner 1982 stellte der Antragsteller den Antrag, das eheliche Gebrauchsvermögen dahin aufzuteilen, daß der Antragsgegnerin das Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ 1.220 II KG Hall verbleibe, sie aber das Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ 112 II KG Gnadenwald dem Antragsteller übertragen müsse - sein ursprünglich auch Fahrnisse betreffender Antrag wurde insoweit zurückge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1986

RS OGH 1985/4/17 1Ob551/85, 5Ob549/85, 8Ob615/88, 9Ob206/01m, 7Ob129/05d, 1Ob241/13t, 1Ob133/17s, 1O

Norm: EheG §91 Abs1
Rechtssatz: § 91 Abs 1 EheG erfaßt vor allem Verringerungen von Ersparnissen, die während der ehelichen Krise dadurch entstehen, daß ein Ehegatte plötzlich, sei es für sich allein, sei es schon zusammen mit einem künftigen Partner, einen aufwendigen Lebensstil pflegt und mehr für seinen persönlichen Bedarf ausgibt, als es bisher den Lebensgewohnheiten in der Ehe entsprochen hat, aber auch Umschichtungen von Ersparnissen in ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.1985

TE OGH 1985/4/17 1Ob551/85

Begründung: Die Rechtssache war Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 4.4.1984, 1 Ob 525/84, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Das Erstgericht trug der Antragstellerin die Leistung einer Ausgleichszahlung im Betrag von S 100.000,- auf. Die Verfahrenskosten wurden gegeneinander aufgehoben. Das Erstgericht stellte fest, daß die Antragstellerin derzeit über keine Ersparnisse verfüge; ein Prämiensparbuch mit einem Guthaben von S 75.000,- sei ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.04.1985

RS OGH 1985/4/17 1Ob551/85, 5Ob549/85, 7Ob514/88 (7Ob515/88)

Norm: EheG §81EheG §91 Abs1
Rechtssatz: Als die Aufteilungsmasse verringernde Veränderungen während des Ehescheidungsverfahrens und Aufteilungsverfahrens können nur Ereignisse, die unvermeidbare Aufwendungen zur Folge hatten, und Maßnahmen eines Ehegatten, die nach den Umständen vermutlich auch bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft nicht anders getroffen worden wären, berücksichtigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.1985

TE OGH 1985/1/16 1Ob692/84

Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 5.2.1977 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes K*** vom 21.12.1982 - nach dem unbestritten gebliebenen Vorbringen der Antragsgegnerin aus dem Alleinverschulden des Antragstellers - geschieden. Zum Zeitpunkt der Eheschließung waren die Streitteile, die schon einige Jahre vorher in Lebensgemeinschaft gelebt hatten, je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 242 KG G***, Grundstück 318/38. Auf dieser Liegenschaft war währ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1985

RS OGH 1985/1/16 1Ob692/84, 1Ob133/17s, 1Ob44/18d, 1Ob200/20y

Norm: EheG §91 Abs1
Rechtssatz: § 91 Abs 1 EheG sucht zu verhindern, daß ein Ehegatte dadurch benachteiligt wird, daß der andere in einem Zeitraum, in dem die Krise der Ehe sich bereits abzuzeichnen begonnen hat, eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse einseitig zum Nachteil seines Ehepartners vermindert. Der Ehegatte, der den anderen durch eine Verfügung benachteiligen wollte, soll gezwungen sein, sich so behandeln zu lassen, al... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1985

RS OGH 1984/4/11 3Ob37/84, 1Ob692/84, 3Ob517/85, 5Ob549/85, 6Ob677/87, 1Ob655/89, 4Ob552/91, 6Ob61/0

Norm: EheG §91 Abs1EheG §96EO §330
Rechtssatz: Unter den in § 91 Abs 1 EheG genannten Voraussetzungen ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen, also zu fingieren das Fehlende sei dem Verpflichteten schon durch Aufteilung zugekommen. Es steht daher keinem der beiden Ehegatten ein Herausgabeanspruch gegen den Dritten zu, ein solcher kann daher auch nicht gepfändet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1984

RS OGH 1984/1/25 1Ob756/83, 7Ob514/88 (7Ob515/88), 4Ob552/91, 8Ob255/99d, 8Ob202/02t, 1Ob9/14a, 1Ob2

Norm: EheG §81EheG §91 Abs1EheG §93
Rechtssatz: Ein der Aufteilung unterliegendes eheliches Gebrauchsvermögen besteht nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung noch vorhanden oder dessen Wert nach der Bestimmung des § 91 Abs 1 EheG in die Aufteilung einzubeziehen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 756/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 756/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1984

TE OGH 1982/12/16 7Ob662/82

Die von den Parteien am 10. 2. 1951 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. 10. 1978 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Antragsgegner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien war bereits seit Jänner 1970 aufgelöst. Zwei minderjährige Kinder befinden sich nach der Ehescheidung im Haushalt der Antragstellerin. Sie benützt die ehemalige Ehewohnung in ihrem Elternhaus, das ihr zu 3/8 g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1982

RS OGH 1982/7/14 3Ob588/82, 6Ob502/88, 6Ob522/93

Norm: EheG §91 Abs1
Rechtssatz: Auch durch eine über die Verhältnisse hinausgehenden Verbrauch zu eigenen Zwecken kann der Tatbestand des § 91 EheG erfüllt werden. In diesem Sinn kann es auch über die normale Abnützung von Hausrat hinausgehen, wenn ein Ehegatte den vorhandenen Hausrat zusammen mit einer Lebensgefährtin benützt und abbraucht. Entscheidungstexte 3 Ob 588/82 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1982

RS OGH 1982/3/24 3Ob657/81, 7Ob662/82, 7Ob614/83, 3Ob559/84, 1Ob551/85, 1Ob522/86, 3Ob513/86, 5Ob549

Norm: EheG §91 Abs1
Rechtssatz: § 91 Abs 1 EheG gilt auch für Verringerungen ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse, die erst nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft stattfanden. Entscheidungstexte 3 Ob 657/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 3 Ob 657/81 7 Ob 662/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 7 Ob 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1982

RS OGH 1981/2/11 6Ob824/80

Norm: EheG §91 Abs1
Rechtssatz: "Übergabe durch Belassung von Teppichen in der Gewahrsame der Mitbesitzerin" (geschiedene Ehegattin). Entscheidungstexte 6 Ob 824/80 Entscheidungstext OGH 11.02.1981 6 Ob 824/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0057931 Dokumentnummer JJR_19810211_... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1981

Entscheidungen 1-24 von 24