Entscheidungen zu § 72 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

84 Dokumente

Entscheidungen 61-84 von 84

TE OGH 1990/11/21 2Ob608/90 (2Ob609/90)

Begründung: Die Klägerin, Widerbeklagte und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) brachte am 14.8.1986 eine Klage und einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Sie begehrte mit Urteil die Scheidung der Ehe auszusprechen und den Beklagten, Widerkläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 3.500 ab rechtskräftiger Ehescheidung zu verpflichten. Weiters begehrte sie, den Beklagten z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1990

TE OGH 1990/11/15 7Ob661/90

Begründung: Das Rekursgericht hat - einem Unterhaltserhöhungsantrag des Unterhaltssachwalters vom 21.6.1989 teilweise entsprechend - den vom ehelichen Vater für die beiden Minderjährigen zu zahlenden Unterhalt für die Zeit vom 1.1.1987 bis 31.12.1987 um je S 605 auf S 2.590, für die Zeit vom 1.1.1988 bis 31.12.1988 um je S 715 auf S 2.800, für die Zeit vom 1.1.1989 bis 31.1.1989 um je S 415 auf S 2.500 und für die Zeit ab 1.2.1989 um je S 140 auf S 2.500 (rückwirkend) erhöht. Es i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1990

TE OGH 1990/8/30 8Ob624/90

Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Marica B*** und der mj. Lucia B*** wurde am 6. September 1988 aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Der Vater verpflichtete sich vergleichsweise, ab 1. 10. 1988 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 1.800,- und S 1.600,- zu leisten. Die Mutter hatte bereits am 27. 1. 1988 einen Antrag auf Zuspruch von monatlichen Unterhaltsbeiträgen für die Kinder in der Höhe von je S 2.500,- gestellt; der Vater hatte damals eingewendet, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1990

TE OGH 1990/7/12 7Ob604/90

Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 20. 12. 1985 geschieden. Mit einem am gleichen Tag abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Kläger zu einer Unterhaltsleistung von S 2.000,- monatlich an die Beklagte. Mit der am 25. 7. 1989 beim Erstgericht zu Protokoll gegebenen Klage stellte der Kläger das Begehren, er sei in Abänderung des Vergleiches vom 20. 12. 1985 schuldig, der Beklagten ab 1. 2. 1989 einen Unterhaltsbetrag von lediglich S 1.000,- mo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.07.1990

TE OGH 1990/6/12 4Ob533/90

Begründung: Die mj. Sabine und Wolfgang R*** sind die ehelichen Kinder des Wolfgang und der Monika R***. Die Ehe der Eltern ist seit 17. 11. 1986 geschieden; die Kinder befinden sich in der Obsorge der Mutter. Mit Beschluß vom 26. 6. 1987 setzte das Erstgericht ab 1. 7. 1987 den vom Vater zu leistenden Unterhalt für Sabine mit monatlich S 3.000,- und für Wolfgang mit monatlich S 2.200,- fest. Dieser Bemessung lag das Einverständnis der Eltern auf der Basis eines monatlichen Durchs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1990

RS OGH 1990/4/10 5Ob534/90 (5Ob1515/90), 1Ob585/93, 5Ob1572/95, 1Ob570/95, 6Ob2190/96v, 6Ob217/00f,

Norm: ABGB §1418BGB §1585 bEheG §72
Rechtssatz: Der ab Rechtshängigkeit begehrte Unterhalt ist kein Unterhalt für die Vergangenheit. Bei richtiger Auslegung des § 72 EheG kann demnach auch ohne Verzug Unterhalt für die Zeit von einem Jahr vor Rechtshängigkeit gefordert werden (vgl Münchner Kommentar 2.Auflage Rz 7 zu dem dem § 72 EheG wörtlich entsprechenden § 1585 b BGB). Entscheidungstexte 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1990

TE OGH 1990/4/10 5Ob534/90 (5Ob1515/90)

Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahr 1973 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Dieser ist auf Grund eines vor dem Bezirksgericht Mauthausen am 13.5.1987 abgeschlossenen Vergleichs (C 42/87) verpflichtet, der Klägerin ab 1.4.1987 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 5.000 S zu bezahlen. Mit der am 17.3.1989 erhobenen Klage begehrte Helga L***, den Beklagten 1. zur eidlichen Bekanntgabe der von ihm bezogenen Abfertigung und 2. zur anteiligen Bezah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.1990

RS OGH 1990/4/10 5Ob534/90 (5Ob1515/90), 8Ob542/90, 6Ob2190/96v

Norm: EheG §72
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Tatbestandes des letzten Halbsatzes des § 72 EheG genügt jedes zweckgerichtete Verhalten, Tun oder Unterlassen des Schuldners, das die zeitnahe Realisierung der Unterhaltsschuld verhindert oder zumindest wesentlich erschwert hat. Aktives Hintertreiben ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 534/90 Entscheidungstext OGH 10.04.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1990

RS OGH 1990/4/10 5Ob534/90 (5Ob1515/90), 8Ob542/90, 3Ob78/05z

Norm: EheG §72ZPO §272 AZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Die Absicht, sich der Leistung zu entziehen, braucht nicht bewiesen zu werden, sondern nur die Tatsachen, die "die Annahme rechtfertigen", daß der Verpflichtete sich absichtlich der Leistung entzogen hat. Kann dieser die tatsächliche Vermutung entkräften, so hat freilich der Berechtigte den vollen Beweis zu führen. Entscheidungstexte 5 Ob 53... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1990

TE OGH 1990/3/8 7Ob503/90

Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.10.1985 zu 1 Sch 102/85, nach § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Im gleichzeitig geschlossenen pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verblieben die beiden Kinder in Pflege und Erziehung ihrer Mutter. Der Vater verpflichtete sich ab 1.12.1985 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in der Höhe von je S 3.900,-- für die beiden Minderjährigen und von S 3.800,-- (w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.03.1990

TE OGH 1990/2/20 5Ob520/90

Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltsleistungspflicht des Vaters antragsgemäß ab 1.Februar 1986 von 1.060 S auf 4.000 S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist unzulässig. Gemäß § 14 Abs 2 AußStrG sind Revisionsrekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz - und zwar auch außerordentliche Revisionsrekurse im Sinne des § 16 AußStrG gegen bestätigende Entscheidungen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1990

TE OGH 1989/11/15 1Ob678/89

Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, zum Unterhalt des mj. Christoph K*** über den ihm mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3. Juli 1986 (ON 86) zur Zahlung auferlegten Betrag von monatlich 4.200 S hinaus vom 1. Jänner 1988 bis 30. Juni 1988 einen weiteren Betrag von 500 S, insgesamt daher 4.700 S, vom 1. Juli 1988 bis 31. August 1988 einen weiteren Betrag von 800 S, insgesamt daher 5.000 S, vom 1. September 1988 bis 31. Dezember 1988 einen weiteren Betrag von 950 S,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.11.1989

TE OGH 1989/10/3 5Ob610/89

Begründung: Im Verfahren über den Antrag auf Scheidung der Ehe der Eltern verpflichtete sich der Vater am 29.September 1986, monatlich zum Unterhalt der Tochter S 3.000,- und des Sohnes S 2.700,- ab dem 1. Oktober 1986 zu leisten. Dabei war ein Monatseinkommen des Vaters von rund S 14.000,- angenommen worden. Dieser Vergleich wurde am 23. Dezember 1986 genehmigt. Am 31.Jänner 1989 beantragten die durch die Mutter vertretenen Kinder, diese Unterhaltsbeträge ab dem 1.Jänner 1988 zu ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1989

TE OGH 1989/7/6 7Ob623/89

Begründung: Die Kinder Ulrike A***, geboren am 2. April 1971, Kurt A***, geboren am 8. Februar 1972 und Daniel A***, geboren 26. November 1983, entstammen der Ehe des Franz A*** mit Ulrike A***. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Die Kinder befinden sich bei der Mutter. Bereits in einem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich vom 20. Oktober 1980 hatte sich der Vater verpflichtet, der Mutter für die beiden älteren Kinder einen Unterhalt zu zahlen. Nachdem der Va... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.07.1989

TE OGH 1989/5/31 8Ob588/89

Begründung: Mit Beschluß vom 19. Jänner 1989 (ON 188) setzte das Erstgericht den vom Vater für sein eheliches Kind mj. Silvia S***, geboren am 2. März 1972, zu leistenden, bisher (Beschluß ON 177) mit monatlich S 3.460 bemessenen Unterhaltsbetrag ab 13. Dezember 1988 mit monatlich S 4.600 fest. Das Mehrbegehren, dem Vater ab 1. März 1988 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 6.600 aufzuerlegen, wies es für die Zeit bis zum 12. Dezember 1988 zur Gänze und ab dem 13. Dezember 19... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1989

TE OGH 1988/9/15 8Ob626/88

Begründung: Der mj. Maximilian Z*** wurde am 4. September 1987 außer der Ehe von Brigitte Z*** geboren, welche mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 11. Jänner 1988 zur Vormünderin dieses Kindes bestellt wurde. Walter R*** anerkannte die Vaterschaft zu diesem Kind am 3. Februar 1988. Mit dem am 15. Februar 1988 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Vormünderin des Kindes, den Vater ab 4. September 1987 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1988

TE OGH 1988/9/15 8Ob626/87

Begründung: Mit der am 25. September 1986 erhobenen Klage begehrte Hildegard B*** vom Beklagten, ihrem geschiedenen Mann, die Bezahlung des Betrages von S 96.000,-- samt Anhang und behauptete: Ihre Ehe mit dem Beklagten sei gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden worden, daß diesen das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Der Beklagte habe sich mit gerichtlichem Vergleich verpflichtet, ihr einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von S 8.000,-- ab 1.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1988

TE OGH 1988/7/7 6Ob580/88

Begründung: Die Eltern des Minderjährigen schlossen am 28. August 1986 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG einen Vergleich, nach welchem die elterlichen Rechte und Pflichten der Mutter zustehen und der Vater verpflichtet ist, dem Minderjährigen ab 1. September 1986 einen Unterhaltsbetrag von S 1.500,-- monatlich zu bezahlen. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettoeinkommen des Vaters von ca. S 8.000,-- 14mal jährlich. Der Vergleich wurde vom Pflegschaftsgeric... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1988

RS OGH 1988/6/9 6Ob544/87, 6Ob580/88, 8Ob626/87, 8Ob626/88, 8Ob588/89, 7Ob623/89, 5Ob610/89, 1Ob678/

Norm: ABGB §1418ABGB §1480EheG §72
Rechtssatz: 1.) Unterhaltsansprüche können grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. 2.) Solche Unterhaltsansprüche unterliegen nur der Verjährung des § 1480 ABGB; § 72 EheG ist nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 544/87 Entscheidungstext OGH 09.06.1988 6 Ob 544/87 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 61/143 = EvBl 1988/123 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1988

TE OGH 1988/6/9 6Ob544/87

Begründung: Das klagende Kind wurde am 3. November 1984 außer der Ehe geboren. Nachdem es einen anderen Mann vergeblich auf Feststellung der Vaterschaft geklagt hatte, brachte es am 16. Januar 1986 gegen den Beklagten die Klage auf Feststellung der Vaterschaft ein. Mit diesem Begehren verband es das Begehren auf Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages ab dem Tage seiner Geburt. Das Prozeßgericht gab dem Statusbegehren und dem Unterhaltsbegehren für die Zeit ab dem Tag der Kl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.1988

TE OGH 1987/2/24 5Ob527/86

Entscheidungsgründe: Die im Jahre 1942 geschlossene Ehe der Klägerin mit dem in der Zwischenzeit verstorbenen Mag. Ferdinand O*** wurde am 4.7.1966 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes gemäß § 49 EheG geschieden. Mit dem aus Anlaß der Ehescheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Mann, der nunmehrigen Klägerin ab 1.8.1966 monatlich im vorhinein einen Unterhaltsbetrag von S 2.500,-- zu zahlen, ihr vom 13. und 14. Monatsgehalt je S 2.000,-- in aliquo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1987

RS OGH 1987/2/24 5Ob527/86, 9Ob87/03i, 6Ob83/08m

Norm: ABGB §1418EheG §72
Rechtssatz: Die zeitliche Beschränkung der Forderung von Unterhalt für die Vergangenheit gilt für gesetzliche und unechte, also lediglich durch Vertrag festgelegte gesetzliche Ansprüche, nicht aber für echte vertragliche Ansprüche. Entscheidungstexte 5 Ob 527/86 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 5 Ob 527/86 Veröff: SZ 60/31 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1987

RS OGH 1955/3/9 7Ob126/55

Norm: BGB §1613EheG §72FürsorgepflichtV §21a Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1613 BGB gilt nicht; an seine Stelle ist die des § 72 EheG getreten. Entscheidungstexte 7 Ob 126/55 Entscheidungstext OGH 09.03.1955 7 Ob 126/55 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0054064 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1955

RS OGH 1949/10/26 2Ob139/49, 7Ob810/81

Norm: EheG §72EO §382 Z8 IIIB
Rechtssatz: Der Anspruch auf Leistung des Unterhaltes, den sich die Ehegattin selbst beschafft hat, stellt lediglich einen Ersatzanspruch dar. § 72 EheG kommt hier nicht in Betracht, weil diese Gesetzesstelle nur die Verpflichtung zur Leistung des Unterhaltes nach Auflösung der Ehe als Folge der Scheidung regelt. Die Bestimmung des § 382 Z 8 EO bezieht sich nur auf den dem Ehemann seiner Gattin zu leistenden Unterh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.10.1949

Entscheidungen 61-84 von 84