Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Jede Verzeihung setzt - schon begrifflich - die Kenntnis des Verzeihenden von der zu verzeihenden Eheverfehlung des anderen voraus. Sie setzt also im Allgemeinen eine als solche empfundene Beleidigung und deren innere seelische Überwindung sowie darüber hinaus noch den Willen voraus, trotz der erlittenen Kränkung die Ehe mit dem schuldtragenden Ehegatten fortzusetzen. Wenn eines dieser Elemente fehlt, kann von Verze... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Ein Ehegatte kann einen vom Ehepartner begangenen Mord, dessentwegen eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt worden ist, rechtsgültig verzeihen. Eine derartige Verzeihung ist nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 73/98m Entscheidungstext OGH 19.05.1998 1 Ob 73/98m Veröff: SZ 71/89 European Ca... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Verzeihung ist einerseits ein subjektiver innerer Vorgang, der ohne Rücksicht auf sein Motiv nicht durch Willensmängel beeinflusst sein darf, andererseits aber auch die Äußerung dieses Vorganges, nicht notwendigerweise gegenüber dem anderen Ehegatten, und zwar bei voller Kenntnis der Verfehlung. Diese Äußerung muss dahin gehen, die Ehe fortsetzen zu wollen. Verzeihung kann aufschiebend bedingt oder befristet gewährt... mehr lesen...
Norm: EheG §56 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 56 EheG A Verzeihung B Verzicht auf Geltendmachung von Scheidungsgründen C Verfehlung, die nicht als ehezerstörend empfunden wurden D Allgemeines European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102133 Dokumentnummer JJR_19960903_OGH0002_000EHE00056_9600000_001 mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klagea... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josefine B*****, vertreten durch Dr.Herbert Harlander, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Johann B*****, vertreten durch Dr.Georg Reiter, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Ehescheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 22. Oktober 1951 bis zur einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 24. August 1984, GZ 21 Sch 123/84-3, verheiratet. Sie schlossen am 26. November 1985 zum zweiten Mal die Ehe. Der Mann erhob am 9. Mai 1989 die Klage auf Scheidung dieser Ehe aus dem Verschulden der Frau, die ihn nur zur Sicherung ihrer Versorgung wieder geheiratet habe, ihre Beziehung zu einem anderen Mann aber nicht abbrechen wolle. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 18.Mai 1984 die Ehe; für die am 18.März 1957 geborene Klägerin war es die zweite Ehe, für den am 18.Juni 1953 geborenen Beklagten die erste Ehe. Der letzte gemeinsame Wohnsitz war in Hall i.T. Der Ehe entstammen keine Kinder. Die Klägerin hat einen 1975 geborenen unehelichen Sohn, der Beklagte hat zwei uneheliche Kinder. Wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen beiden Kindern... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 12. April 1976 die Ehe geschlossen. Der Ehe, die für beide Parteien die erste war, entstammen die Kinder Hubert, geb. am 12.8.1976, und Irmgard, geb. am 15.3.1982. Ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten die Streitteile, die österreichische Staatsbürger sind, in St. Georgen in der Klaus, Niederösterreich. Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge nur Klägerin genannt) begehrte mit der am 17.11.1986 eingelangten Klage die Scheidung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 16. November 1979 miteinander verheiratet. Es ist die erste Ehe der Klägerin und Widerbeklagten (im folgenden Klägerin genannt) und die dritte Ehe des Beklagten und Widerklägers (im folgenden Beklagter). Der Ehe entstammt der am 5. Dezember 1980 geborene Sohn Wolfgang. Der letzte gemeinsame Wohnsitz lag in Innsbruck, Arzlerstraße 174. Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten sowie die Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 3.3.1962 vor dem Standesamt Wels die Ehe. Aus der Ehe entstammen drei schon volljährige Kinder. Der Kläger ist Polizeidirektor in Steyr, die Beklagte war und ist im Haushalt tätig. Ihr oblag die Betreuung und Erziehung der Kinder. Dadurch schien sie teilweise überfordert, zumal der Kläger mit den Problemen der Kindererziehung nicht behelligt werden wollte. Es kam aus nichtigem Anlaß zu lautsta... mehr lesen...