RS OGH 1998/5/19 1Ob73/98m

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Veröffentlicht am 19.05.1998
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Norm

EheG §56 A

Rechtssatz

Ein Ehegatte kann einen vom Ehepartner begangenen Mord, dessentwegen eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt worden ist, rechtsgültig verzeihen. Eine derartige Verzeihung ist nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110170

Dokumentnummer

JJR_19980519_OGH0002_0010OB00073_98M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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