Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1029;ABGB §1090;ABGB §1092;ABGB §1094;ABGB §833;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein vom Minderheitseigentümer oder Hälfteeigentümer - ohne Vollmacht der übrigen Anteilseigentümer - abgeschlossener Bestandvertrag bindet die übrigen Anteilseigentümer nicht. Der abschließende Teilhaber bleibt jedoch - ebenso wie beim Verkauf ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §122 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bauauftrag hinsichtlich eines Wohnhauses (Eigentumswohnungen) kann nur von der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer erteilt werden. Nur die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist Unternehmer, daher steht nur ihr und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Vorst... mehr lesen...