1 Die Zweitrevisionswerberin ist eine im Jahr 2006 errichtete Kommanditgesellschaft, die im revisionsgegenständlichen Zeitraum im Geschäftszweig der Vercharterung von Luftfahrzeugen tätig war. Am 2. Juni 2006 schloss die Zweitrevisionswerberin einen Ratenkaufvertrag („Mietkaufvertrag“) über ein Flugzeug mit der X GmbH. Der Kaufpreis von 4,89 Mio € (zuzüglich Umsatzsteuer) sollte in Teilbeträgen entrichtet werden. Das - von der X GmbH noch von dritter Seite anzukaufende - Vertragsobje... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg UStG 1994 §16 Abs3 Z3 UStG 1994 §3 32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18532006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 UStG 1994 § 3 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg UStG 1994 §16 Abs3 Z332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18532006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art9062016CJ0396 T - 2 VORAB UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 Beachte Miterledigun... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg UStG 1994 §16 Abs3 Z332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18532006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art9032006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90 Abs162016CJ0404 Lombard Ingatlan Lizing VORAB UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 ... mehr lesen...
1 Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Prüfungsorgan fest, die Revisionswerberin habe am 22. Februar 2013 eine Forderung in Höhe von 967.333,62 € um 76.533,28 € verkauft. Die Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis der Forderung in Höhe von 890.800,34 € habe sie als uneinbringlich eingestuft und die auf den Differenzbetrag entfallende Umsatzsteuer in Höhe von 148.466,72 € habe sie gemäß § 16 UStG 1994 berichtigt, obwohl die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerb... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3 Z1 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2022/13/0070 B 4. August 2022 RS 3 Stammrechtssatz Ob und wann Uneinbringlichkeit (§ 16 Abs. 3 Z 1 UStG 19... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesfinanzgericht Beschwerden der Revisionswerberin gegen Bescheide, mit denen die Umsatzsteuer für die Jahre 2011 und 2012 festgesetzt worden war, als unbegründet ab. Es sprach jeweils aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Bundesfinanzgericht Beschwerden der Revisionswerberin gegen Bescheide, mit denen die Umsatzsteuer für die J... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 §16 Abs1 Z1 UStG 1994 §16 Abs3 Z1 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 0... mehr lesen...
1 Mit Bauwerkvertrag vom 27. Mai 2009 beauftragte die revisionswerbende Kommanditgesellschaft die R GmbH als Generalunternehmerin mit der Errichtung einer Wohnhausanlage. Optional wurde die Vorauszahlung des gesamten Werklohnes gegen Gewährung eines Sondernachlasses und Sicherstellung des Nettobetrags durch eine von der Werkunternehmerin beizubringende abstrakte Bankgarantie vereinbart. Die Revisionswerberin bezahlte den mit der Anzahlungsrechnung vom 3. Juli 2009 in Rechnung g... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1 UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 §16 Abs3 Z2 UStG 1994 §19 Abs2 Z1 lita UStG 1994 §19 Abs2 Z1 litb UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 UStG 1994 § 12 gültig von 01.04.2022 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Bescheid vom 15. Juli 2010 als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer zur Haftung für Abgaben der T GmbH (u.a. Umsatzsteuer 2003 und 2004) herangezogen. 2 Der Revisionswerber erhob gegen den Haftungsbescheid und gleichzeitig gemäß § 248 BAO gegen die Abgabenbescheide Berufung. Der Revisionswerber erhob gegen den Haftungsbescheid und gleichzeitig gemäß Paragraph 248, BAO gegen die Abgabenbescheide Berufung. 3 Mit Berufungsvorentscheidung vom ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3 Z1 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995
Rechtssatz: Ob und wann Uneinbringlichkeit (§ 16 Abs. 3 Z 1 UStG 1994) anzunehmen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg UStG 1994 §16 Abs1 Z1 UStG 1994 §16 Abs3 Z131977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art11 TeilC Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art9062016CJ0246 Di Maura VORAB62016CJ0404 Lombard Ingatlan Lizing VORAB UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg UStG 1994 §16 Abs1 Z1 UStG 1994 §16 Abs3 Z131977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art11 TeilC Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art9062018CJ0242 UniCredit Leasing VORAB62019CJ0335 E VORAB62020CJ0398 ELVOSPOL VORAB UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 ... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Verfahren: römisch eins. Sachverhalt und Verfahren: 1 Mit 13. Dezember 2007 reichte die Beschwerdeführerin (erstmals) eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2002 ein. Die späte Einreichung wurde damit begründet, dass aufgrund des laufenden Liquidationsverfahrens eine frühere Fertigstellung nicht möglich gewesen sei. Es wurde um rasche Veranlagung gebeten, damit die Liquidation der Gesellschaft abgeschlossen werden könne. 2 Die Veranlagung erfolgte mit... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 17. Juni 2011 wurde über das Vermögen der D GmbH (im Folgenden GmbH) der Konkurs eröffnet. Infolge der Insolvenz nahm das Finanzamt mit Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Mai 2011 eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 16 UStG 1994 vor. Die Berichtigung umfasste laut Prüfungsbericht des Finanzamtes die in den unbeglichenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Leasinggeschäften enthaltene Umsatzsteuer von 90.537,31 EUR bzw. 94.035,77 EUR. Insgesamt wurde somi... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3; UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995
Rechtssatz: Der Grund für die Uneinbringlichkeit im Sinne des § 16 Abs. 3 UStG 1994 ist gleichgültig (vgl. Achatz/Ruppe, UStG4, § 16 Tz. 77). De... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3; UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995
Rechtssatz: Im Fall der Uneinbringlichkeit darf einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, andererseits hat der Schuldner de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, betrieb bis 1999 eine Druckerei und ermittelte ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zum 31. Mai 1999 waren an der beschwerdeführenden Gesellschaft der Komplementär zu 75% und seine Ehefrau als Kommanditistin zu 25% beteiligt. Laut Auflösungsbilanz per 31. Mai 1999 wurden Aktiva im Wert von ATS 179.997,30 und Passiva in Höhe von ATS 14,696.724,85 in das "Privatvermögen" übertragen. Unter den in das "Privat... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62003CJ0032 Fini H VORAB; UStG 1994 §16 Abs1 Z2; UStG 1994 §16 Abs3; UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gü... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft betreibt ein Bauunternehmen. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde eine Reihe von Feststellungen getroffen (Prüfungsbericht vom 7. Mai 2004). Zur Übernahme dieser Feststellungen erließ das Finanzamt - nach Wiederaufnahme der Verfahren - geänderte Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1998 bis 2000. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung, über die zunächst eine Berufungsvorentscheidung erging... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3; UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0361 E 28. Oktober 2008 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Eine Umsatzberichtigung nach § ... mehr lesen...
Über das Vermögen der beschwerdeführenden (seinerzeitigen) Baugesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde am 5. November 1992 der Konkurs eröffnet. Auf Grund mehrerer Rückstandsausweise meldete das Finanzamt Forderungen von rund 10 Mio. S im Konkursverfahren an. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 27. Mai 1994 wurde der am 10. Mai 1994 geschlossene Zwangsausgleich bestätigt (Konkursquote 34 %). Auf das Finanzamt entfiel laut Schreiben des Masseverwalters vom 26. Ju... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §46 Abs1 Z2; UStG 1972 §16 Abs1; UStG 1972 §16 Abs3; UStG 1994 §16 Abs3 Z1; UStG 1972 § 16 gültig von 01.01.1973 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 UStG 1972 § 16 gültig von 01.01.1973 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 ... mehr lesen...
Im Bericht vom 13. November 2002 über das Ergebnis einer bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführten UVA-Prüfung für den Zeitraum Februar 2001 bis Juli 2002 wurde u.a. ausgeführt, die Beschwerdeführerin erbringe Leistungen in erster Linie durch die P. GmbH als Subunternehmerin. In einer Rechnung der P. GmbH vom 21. Dezember 2001 seien der Beschwerdeführerin gegenüber u.a. Leistungen ab April 2001 in der Höhe von ca. S 8,12 Mio. fakturiert worden, die bisher in keiner Ausgangsrechn... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, der den Gewinn seines Gewerbebetriebes nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, wurde für den Zeitraum 2001 bis 2003 eine Außenprüfung durchgeführt. Im Bericht über diese Prüfung vom 25. Jänner 2005 ist der Betriebsgegenstand u.a. mit Fußboden-, Platten-, und Fliesenlegerei angegeben. Beim Beschwerdeführer, der den Gewinn seines Gewerbebetriebes nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG ermittelt, wurde für den Zeitraum 2001 bis 2003 eine Außenprüfung durchgeführt. Im Bericht ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3; UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995
Rechtssatz: Eine Umsatzberichtigung nach § 16 Abs 3 UStG 1994 erfordert die Uneinbringlichkeit der Forderung. Ob und wann Uneinbringlichkeit anz... mehr lesen...
Die am 1. Februar 2001 beim Finanzamt eingelangte Umsatzsteuererklärung der Beschwerdeführerin für 1999 wies eine zunächst nicht näher erläuterte "Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 16" im Ausmaß eines Abzuges von S 644.472,04 aus. Die am 1. Februar 2001 beim Finanzamt eingelangte Umsatzsteuererklärung der Beschwerdeführerin für 1999 wies eine zunächst nicht näher erläuterte "Berichtigung des Steuerbetrages gemäß Paragraph 16, im Ausmaß eines Abzuges von S 644.472,04... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0128 E 20. Oktober 2004 RS 4 Stammrechtssatz Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich. Europe... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz erläutert nicht, wann das Entgelt uneinbringlich geworden ist. Ob und wann Uneinbringlichkeit anzunehmen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein. Hingegen ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer F... mehr lesen...