RS Vwgh 2006/9/21 2006/15/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §16 Abs1;
UStG 1994 §16 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0154 E 30. März 2011 2005/15/0121 E 19. März 2008

Rechtssatz

Als den die Abgabenforderung unmittelbar auslösenden Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 hat der Verwaltungsgerichtshof schon im Erkenntnis vom 19. November 1998, 97/15/0095, den Eintritt der Uneinbringlichkeit des Leistungsentgeltes angesehen. Dem Erkenntnis lag zwar die umgekehrte Sachverhaltskonstellation zu Grunde, nämlich eine Vorsteuerrückforderung durch das Finanzamt, doch kann für den hier zu beurteilenden spiegelbildlichen Fall der Vorsteuerberichtigung nichts anderes gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150072.X03

Im RIS seit

24.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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