Die Beschwerdeführerin ist eine Leasinggesellschaft. Die wesentlichen Bestimmungen des zwischen ihr als Leasinggeberin und dem Tennisklub K als Leasingnehmer abgeschlossenen Leasingvertrages vom 24. Juli bzw. 21. August 1990 über ein als Superädifikat zu errichtendes Tennisstadion lauten wie folgt: "§ 2 Übergabe/Gewährleistung (1) Hinsichtlich des Leasinggegenstandes wird als voraussichtlicher Übergabezeitpunkt der 31.5.1991 vereinbart. Die Übergabe des Leasinggegenstandes erfolg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begann im Herbst 1995 mit dem Bau eines Wohnhauses. Im Jänner 1996 teilte sie mit, dass ein Teil des Wohnhauses (33,3% der Gesamtnutzfläche) ab der für April 1996 vorgesehenen Fertigstellung als Bürofläche vermietet werde, erklärte, auf die Anwendung des § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 zu verzichten und die Regelbesteuerung zu beanspruchen, und reichte für Dezember 1995 eine Umsatzsteuervoranmeldung ein, in welcher entsprechend anteilige Vorsteuern geltend gemacht wu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1 impl;UStG 1994 §3 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0095 E 27. Februar 2002 RS 2(hier UStG 1972 anzuwenden) Stammrechtssatz Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlagge... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61990CJ0097 Lennartz VORAB;61992CJ0291 Armbrecht VORAB;61998CJ0415 Bakcsi VORAB;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0204 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz In welchem Ausmaß der Steuerpflichtige einen Gegenstand bei dessen Erwerb dem Unternehmen zugeordnet hat, ist - vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH - eine unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1 impl;UStG 1994 §3 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0095 E 27. Februar 2002 RS 2(hier UStG 1972 anzuwenden) Stammrechtssatz Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlagge... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61990CJ0097 Lennartz VORAB;61992CJ0291 Armbrecht VORAB;61998CJ0415 Bakcsi VORAB;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0204 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz In welchem Ausmaß der Steuerpflichtige einen Gegenstand bei dessen Erwerb dem Unternehmen zugeordnet hat, ist - vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH - eine unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Alleingesellschafterin der beschwerdeführenden GmbH, die nach ihren Abgabenerklärungen den Handel mit Textilien betreibt, war seit 8. November 1991 Anna L; Geschäftsführer u.a. deren Ehemann Robert L. Im Zuge einer die Jahre 1991 bis 1993 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin vom Einzelunternehmen des Robert L zu überhöhten Preisen gekauft habe. Hintergrund sei gewesen, dass sich Robert L ab dem Jahr 1991 in Liquidationsengpä... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wurden die in den Rechnungen ausgewiesenen überhöhten Beträge nicht als Entgelt für die Leistung aufgewendet, so ist ein Vorsteuerabzug nur insoweit zu gewähren, als es sich hiebei um (tatsächliches) Entgelt für die Leistungen gehandelt hat (Hinweis E 27. Mai 1999, 97/15/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb im Streitzeitraum in Wien, F-Gasse, eine der zahlreichen Filialen ihres Unternehmens. Die Räumlichkeiten dieser Filiale hatte die V AG als Miteigentümerin der Liegenschaft mit einem mit 1. September 1971 beginnenden Mietvertrag der I GesmbH vermietet. In diesen Mietvertrag ist die Beschwerdeführerin "nach Erwerb" der I GesmbH sodann eingetreten. Der Mietvertrag sah eine Laufzeit bis 31. August 1991 vor. Die V AG veräußerte 1975 ihre Miteigent... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Vorwurf, es würde gegen alle guten Sitten und gegen alle Rechtsgrundsätze verstoßen, wenn einem Umsatz kraft Rechnungslegung (bzw einer "Scheinrechnung") die Steuerpflicht zugeordnet, jedoch den jeweiligen Rechnungsadressaten der Vorsteuerabzug versagt würde, ist unbegründet (Hinweis E 22.6.2001, 98/13/0043). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Vorliegen der in der Rechnung beschriebenen Leistung ist materielle Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Auf eine in diesem Zusammenhang bestehende Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers kommt es nicht an (Hinweis E 22.6.2001, 98/13/0043). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. In der Niederschrift gemäß § 151 Abs. 3 BAO über das Ergebnis der "UVA-Prüfung" vom 30. November 1995 wird ausgeführt, der Beschwerdeführer, der eine Handelsagentur betreibe, habe mit der Umsatzsteuervoranmeldung für März 1995 Vorsteuerbeträge von 393.091,49 S geltend gemach... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt eine Handelsagentur. Für den Zeitraum Juli 1995 machte er Vorsteuern von S 441.273,-- aus einer Eingangsrechnung der Lieferfirma M. Versand GmbH geltend. Gegenstand der Rechnung waren Parfumöle Aurela mit den Einzelbezeichnungen "Synus, Scutum, Andr... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. In der Niederschrift gemäß § 151 Abs. 3 BAO über das Ergebnis der "UVA-Prüfung" vom 30. November 1995 wird ausgeführt, der Beschwerdeführer, der eine Handelsagentur betreibe, habe mit der Umsatzsteuervoranmeldung für März 1995 Vorsteuerbeträge von 393.091,49 S geltend gemach... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Der Beschwerdeführer betreibt eine Handelsagentur. Für den Zeitraum Juli 1995 machte er Vorsteuern von S 441.273,-- aus einer Eingangsrechnung der Lieferfirma M. Versand GmbH geltend. Gegenstand der Rechnung waren Parfumöle Aurela mit den Einzelbezeichnungen "Synus, Scutum, Andr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z5;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0111 E 12. September 2001 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Ein krasses Missverhältnis zwischen Leistungen und behauptetem Entgelt lässt, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 27. Juni 2001, 98/15/0182, festgestellt hat, im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tats... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auf ein Verschulden bzw ein Wissen um das Nichtvorliegen von der Rechnung entsprechenden Waren kommt es für die Nichtanerkennung der Vorsteuer nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1996150248.X01 Im RIS seit 01.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es gehört zu den durch § 12 Abs 1 UStG 1994 normierten Voraussetzungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, dass eine Rechnung vorliegt, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. Dabei normiert das Gesetz die entsprechende Bezeichnung der Ware in der Rechnung, um die Erhebung der Umsatzsteuer u... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z5;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0111 E 12. September 2001 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Ein krasses Missverhältnis zwischen Leistungen und behauptetem Entgelt lässt, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 27. Juni 2001, 98/15/0182, festgestellt hat, im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tats... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auf ein Verschulden bzw ein Wissen um das Nichtvorliegen von der Rechnung entsprechenden Waren kommt es für die Nichtanerkennung der Vorsteuer nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1996150248.X01 Im RIS seit 01.07.2002 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es gehört zu den durch § 12 Abs 1 UStG 1994 normierten Voraussetzungen für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, dass eine Rechnung vorliegt, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. Dabei normiert das Gesetz die entsprechende Bezeichnung der Ware in der Rechnung, um die Erhebung der Umsatzsteuer u... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für Radiologie und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass er in seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1996 u.a. folgende Vorsteuerbeträge geltend gemacht hatte: - Strichaufzählung Eingangsrechnung der F-KG vom 21. November 1996 betreffend den Kauf von Filmmaterial im Wert von netto 982.543,24 S (Vorsteuer 196.508,65 S); Zahlung am 9. Dezember 1996. ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeverfahren liegen die Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungsbericht vom 11. August 1988) zu Grunde, bei der Geschäftsbeziehungen der Beschwerdeführerin zu der in der Schweiz ansässigen A-AG nicht in der von der Beschwerdeführerin erklärten Form Anerkennung fanden. Im erstangefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin, die der internationalen IVM-Firmengruppe angehöre, sei mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Juli 1979 - abgeschlossen... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für Radiologie und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass er in seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1996 u.a. folgende Vorsteuerbeträge geltend gemacht hatte: - Strichaufzählung Eingangsrechnung der F-KG vom 21. November 1996 betreffend den Kauf von Filmmaterial im Wert von netto 982.543,24 S (Vorsteuer 196.508,65 S); Zahlung am 9. Dezember 1996. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlaggebend, hat aber Bedeutung im Rahmen der übrigen Umstände; maßgebend ist, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beurteilt nach der Verkehrsauffassung... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0054
Rechtssatz: Die Abfuhr der Umsatzsteuer an das Finanzamt kann die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998130053.X04 Im RI... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die Lieferung (für die der Vorsteuerabzug begehrt wird) an den Unternehmer ausgeführt worden ist. Für erst zu erbringende Lieferungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlaggebend, hat aber Bedeutung im Rahmen der übrigen Umstände; maßgebend ist, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beurteilt nach der Verkehrsauffassung... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die Lieferung (für die der Vorsteuerabzug begehrt wird) an den Unternehmer ausgeführt worden ist. Für erst zu erbringende Lieferungen kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Bescheid vom 28. Mai 1996 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer die Umsatzsteuer 1995 fest. Entsprechend den Feststellungen einer im Jahr 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß § 151 BAO (über den Zeitraum Jänner bis Juni 1995) könne - so wird in der ... mehr lesen...