RS Vwgh 2002/2/27 2000/13/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2002
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
UStG 1994 §3 Abs1;

Rechtssatz

Lieferungen sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlaggebend, hat aber Bedeutung im Rahmen der übrigen Umstände; maßgebend ist, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - beurteilt nach der Verkehrsauffassung - die Verfügungsbefugnis auf den Abnehmer übergegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130095.X02

Im RIS seit

03.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten