1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 8. November 2017 wurde der Revisionswerber - in Bestätigung des behördlichen Disziplinarerkenntnisses vom 30. Mai 2017 - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe als Rekrut während der Ableistung seines Grundwehrdienstes am 27. April 2017 die Durchführung eines erforderlichen zweiten Drogentests gemäß Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport N... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 15. September 1999 befreite der Bundesminister für Landesverteidigung den Beschwerdeführer "wegen des derzeitigen Vorliegens besonders rücksichtswürdiger wirtschaftlicher Interessen befristet bis 15. Februar 2002 von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes". Hingegen wurde das Mehrbegehren auf gänzliche Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes abgewiesen. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §23 Abs2;WehrG 1990 §24 Abs8;WehrG 1990 §40 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0340 E 19. Dezember 1996 RS 2 Stammrechtssatz Hat der Wehrpflichtige keinen Antrag auf neuerliche Stellung gemäß § 24 Abs 8 WehrG 1990 vor seiner Einberufung gestellt (hier: war zufolge § 24 Abs 8 dritter Satz WehrG 1990 eine solche Antragstellung derzeit nicht zul... mehr lesen...
Der im Jahr 1969 geborene Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom 4. September 1987 für tauglich erklärt. Mit Schreiben vom 8. August 1996 teilte er unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung Dris. E., eines Facharztes für innere Medizin, vom 22. Juli 1996 mit, daß er "bei sportlichen Aktivitäten starke Schmerzen bekomme und Kopfschmerzattacken". Mit Bescheid der belangten Behörde vom 2. September 1996 wurde daraufhin gemäß § 2... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §15 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/11/0272 1 Stammrechtssatz Die Eignung zum Wehrdienst ist dann als gegeben anzunehmen, wenn der Wehrpflichtige aufgrund seiner körperlichen und geistigen Verfassung zu einer militärischen Dienstleistung im Bundesheer befähigt ist, was ua ein Mindestmaß an Kraftanstrengun... mehr lesen...
Der im Jahre 1973 geborene Beschwerdeführer wurde bei in den Jahren 1991 und 1995 durchgeführten Stellungen für "Tauglich" befunden. Mit Schreiben vom 28. Oktober 1996 suchte er um eine neuerliche Stellung an. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. November 1996 wurde gemäß § 24 Abs. 8 des Wehrgesetzes 1990 (WG) von Amts wegen eine neuerliche Stellung verfügt. Mit Bescheid vom 16. Juni 1997 wurde auf Grund eines Beschlusses der Stellungskommission vom selben Tag die Eignung de... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §15 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0270 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/11/0272 1 Stammrechtssatz Die Eignung zum Wehrdienst ist dann als gegeben anzunehmen, wenn der Wehrpflichtige aufgrund seiner körperlichen und geistigen Verfassu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (am 19. Juni 1963 geborene) Beschwerdeführer gemäß § 35 Wehrgesetz 1990 (WG) zur Leistung des Grundwehrdienstes ab 2. Jänner 1997 einberufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes oder wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde erwogen: ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §23 Abs2;WehrG 1990 §24 Abs8;WehrG 1990 §40 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Wehrpflichtige keinen Antrag auf neuerliche Stellung gemäß § 24 Abs 8 WehrG 1990 vor seiner Einberufung gestellt (hier: war zufolge § 24 Abs 8 dritter Satz WehrG 1990 eine solche Antragstellung derzeit nicht zulässig), so ist eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes seit der... mehr lesen...
Der im Jahr 1970 geborene Beschwerdeführer wurde bei seiner Stellung am 28. Juni 1988 für tauglich befunden. Nachdem ihm mehrfach ein Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes bewilligt worden war, ersuchte er unter Hinweis auf die Folgen einer bei einem Sportunfall erlittenen Verletzung um neuerliche Stellung. Als deren Ergebnis erging nach Gewährung des Parteiengehörs der angefochtene Bescheid, mit dem gemäß §§ 15 Abs. 1 und 23 Abs. 2 des Wehrgesetzes 1990 (WG) die Eignung des Be... mehr lesen...
Der am 25. Mai 1965 geborene Beschwerdeführer wurde bei seiner ersten Stellung am 26. April 1983 für tauglich befunden. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde in der Folge eine neuerliche Stellungsuntersuchung angeordnet. Als deren Ergebnis wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 23 Abs. 2 Wehrgesetz 1990 (WG) neuerlich für tauglich erklärt. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigke... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §15 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/11/0272 1 Stammrechtssatz Die Eignung zum Wehrdienst ist dann als gegeben anzunehmen, wenn der Wehrpflichtige aufgrund seiner körperlichen und geistigen Verfassung zu einer militärischen Dienstleistung im Bundesheer befähigt ist, was ua ein Mindestmaß an Kraftanstrengun... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §15 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/11/0272 1
Zusatz: Die Eignung zum Wehrdienst kann auch dann gegeben sein,
wenn wegen des Gesundheitszustandes des Wehrpfl nur eine
eingeschränkte militärische Ausbildung möglich sein sollte
(Hinweis E 4.7.1989, 89/11/0072). Stammrechtssatz Die Eignung zum Wehrdienst ist... mehr lesen...
Der im Jahr 1966 geborene Beschwerdeführer wurde bei seiner Stellung am 29. März 1984 für tauglich befunden. Er trat am 4. Jänner 1993 seinen Grundwehrdienst an und wurde aufgrund eines militärärztlichen Gutachtens vom 8. Jänner 1993 (dem ein Befund vom 7. Jänner 1993 zugrundelag) mit Wirkung von diesem Tage an wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Präsenzdienst entlassen. Aufgrund einer amtswegigen Verfügung unterzog sich der Beschwerdeführer am 4. Mai 1993 einer neuerlichen ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1990 §15 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Eignung zum Wehrdienst ist dann als gegeben anzunehmen, wenn der Wehrpflichtige aufgrund seiner körperlichen und geistigen Verfassung zu einer militärischen Dienstleistung im Bundesheer befähigt ist, was ua ein Mindestmaß an Kraftanstrengung und Beweglichkeit voraussetzt. Das erwähnte Mindestmaß an Kraftans... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1978 §36;WehrG 1978 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0202 E 23. September 1988 RS 4 Stammrechtssatz Allfällige körperliche Gebrechen des Wehrpflichtigen können auf Grund einer militärärztlichen Untersuchung (§ 10 Abs 2 ADV) zur Feststellung seiner Dienstunfähigkeit und damit zu seiner vorzeitigen Entlassung gem § 41 WehrG führen, hindern jedoch n... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §10 Abs2;WehrG 1978 §36;WehrG 1978 §41;
Rechtssatz: Allfällige körperliche Gebrechen des Wehrpflichtigen können auf Grund einer militärärztlichen Untersuchung (§ 10 Abs 2 ADV) zur Feststellung seiner Dienstunfähigkeit und damit zu seiner vorzeitigen Entlassung gem § 41 WehrG führen, hindern jedoch nicht seine Einberufung. European Case Law Identifi... mehr lesen...