RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0202

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §10 Abs2;
WehrG 1978 §36;
WehrG 1978 §41;

Rechtssatz

Allfällige körperliche Gebrechen des Wehrpflichtigen können auf Grund einer militärärztlichen Untersuchung (§ 10 Abs 2 ADV) zur Feststellung seiner Dienstunfähigkeit und damit zu seiner vorzeitigen Entlassung gem § 41 WehrG führen, hindern jedoch nicht seine Einberufung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110202.X04

Im RIS seit

09.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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