Entscheidungen zu § 22 Abs. 4 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

185 Dokumente

Entscheidungen 181-185 von 185

RS Pvak 2017/1/19 A 24-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs4PVG §26 Abs2PVGO §11PVGO §12PVGO §13 Schlagworte Kein Recht des Vorsitzenden auf Informationsvorsprung; erforderlicher Wissenstand der Mitglieder für Beschlussfassung
Rechtssatz: Die Wahrung der Vertraulichkeit in Angelegenheiten, die von Bediensteten einzelnen PV gegenüber als vertraulich bezeichnet wurden, den übrigen DA-Mitgliedern gegenüber führt dazu, dass eine gesetzeskonforme Beschlussfassung im DA nicht stattfinden... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.01.2017

TE Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

A 21-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des GrInsp A, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. B, die Geschäftsführung des Fachausschusses für die Bediensteten der Landespolizeidirektion für *** (FA) im Zusammenhang mit der Weiterleitung eines Antrags des F... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 14.11.2016

RS Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Keine Heilung (Sanierung) gesetzwidriger Geschäftsführung durch nachträglichen Beschluss
Rechtssatz: Letztlich ist auch die nachträglich mit Stimmenmehrheit durch Beschluss gefasste Zustimmung des FA in seiner Sitzung vom 17. Juni 2016 ohne rechtliche Relevanz, weil ein gesetzwidriges Vorgehen eines PVO nicht im Nachhinein saniert werden kann. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 14.11.2016

RS Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Geschäftsführung ohne vorhergehenden Beschluss
Rechtssatz: Durch die Übermittlung des Antrags zur Novellierung des PVG an den ZA ohne Deckung durch vorangehenden Beschluss des FA, obwohl dieses Schreiben aufgrund von Form und Textierung eindeutig dem FA zuzuordnen ist, hat der FA-Vorsitzende, dessen Handlungen für das PVO dem FA zuzurechnen sind, das PVG verletzt und die Geschäftsführung des FA ins... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 14.11.2016

RS Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs8PVG §22 Abs9 Schlagworte Beschlussfassung im DA; Übertragung der Erfüllung von Angelegenheiten an DA-Mitglieder; Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 4 PVG fasst ein PVO seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. §§ 8 bis 13 PVGO regeln den Verlauf der Debatte, die der Beschlussfassung im PVO voranzugehen hat, und den Prozess ordnungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 14.11.2016

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