Entscheidungen zu § 22 Abs. 2 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 31-41 von 41

RS Pvak 2019/7/30 A23-PVAB/19

Norm: PVG §16 Abs3PVG §16 Abs6PVG §22 Abs1PVG §22 Abs2 bis 4PVWO §2 Abs3PVWO §3PVWO §38 Schlagworte Zeitpunkt des konstitutiven Aktes der Bestellung der Mitglieder des ZWA
Rechtssatz: Nur in diesem Sinn ist die Vorgabe des § 3 PVWO, wonach die erste Sitzung des ZWA nach der Bestellung aller seiner Mitglieder einzuberufen ist, gemeint und kann nach dem Wortlaut der entsprechenden Bestimmungen des PVG und der PVWO rechtlich auch nur in diesem... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 30.07.2019

TE Pvak 2019/3/7 A22-PVAB/18

A 22-PVAB/18 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr. Josef GERM als Vorsitzenden sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des BezInsp A vom 22. November 2018 auf Überprüfung der Geschäftsführung des Dienststellenausschusses (DA) der Exekutive der Justizanstalt X (JA) unter dem Vorsitz von B gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG, BGBl. 133/1967, zuletzt g... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 07.03.2019

RS Pvak 2019/3/7 A22-PVAB/18

Norm: PVG §22 Abs2PVGO §§11-16 Schlagworte gesetzwidrige Geschäftsführung eines DA
Rechtssatz: Die Geschäftsführung des DA ist im § 22 Abs.2 PVG und in der PVGO, BGBl Nr. 35/1968, idF des Art. 1 BGBl. II Nr. 143/2014, geregelt. Nach § 22 Abs. 2 PVG sind die Sitzungen des DA vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter, einzuberufen und vorzubereiten. In der PVGO ist die Frage der Beschlussfähigkeit im § 3, der Vorsitzfüh... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 07.03.2019

TE Pvak 2017/1/19 A 24-PVAB/16

A 24-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des rechtsfreundlich vertretenen Regierungsrates A, 1.   die Geschäftsführung des näher bezeichneten Dienststellenausschusses (DA) bei einer Dienststelle in der Steiermark, die zum Schreiben des DA vom 4. Aug... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 19.01.2017

RS Pvak 2017/1/19 A 24-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs2PVG §22 Abs4PVGO §11PVGO §12PVGO §13 Schlagworte Zurechnung des für das PVO gesetzte Verhalten des Vorsitzenden dem Kollegialorgan PVO; kein Recht des Vorsitzenden auf Informationsvorsprung; erforderlicher Wissenstand der Mitglieder für Beschlussfassung; gesetzwidrige Beschlussfassung nach rechtswidriger Inanspruchnahme des Dirimierungsrechts des Vorsitzenden
Rechtssatz: Es steht keinem DA-Mitglied, auch nicht dem Vorsitze... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.01.2017

TE Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

A 23-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag der Mitglieder des Dienststellenausschusses bei der HTL *** (DA) Prof. A und Prof. B., zu prüfen, ob die Nichteinberufung einer DA-Sitzung durch den DA-Vorsitzenden C binnen zwei Wochen ab dem Verlangen der Ant... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 19.12.2016

RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs2 Schlagworte Mängelbehebung
Rechtssatz: Obwohl der Vorsitzende dies unterließ, wurde die am 19. September 2016 fehlende Unterschrift von A durch ihr E-Mail an den Vorsitzenden vom 25. September 2016, das den Vorsitzenden spätestens am 26. September 2016 erreichte, schriftlich nachgereicht. Damit war der Mangel der fehlenden Unterschrift von A auf dem Verlangen der beiden DA-Mitglieder, das dem DA-Vorsitzenden am 19. Septem... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.12.2016

RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs2PVGO §2 Schlagworte Einberufung einer Sitzung auf Verlangen mindestens eines Viertels der Mitglieder; Verlangen unter Angabe eines Grundes; schriftliches Verlangen
Rechtssatz: Nach § 2 PVGO ist dieses Verlangen schriftlich an den Vorsitzenden des Ausschusses zu richten. Das Verlangen muss „unter Angabe eines Grundes“ gestellt werden. Das bedeutet nicht, dass ein besonderer Anlass oder ein besonders dringlicher Grund für da... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.12.2016

RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs2 Schlagworte Verlangen auf Einberufung einer Sitzung
Rechtssatz: Aus dem schriftlichen Verlangen nach § 22 Abs. 2 PVG von B „für die Liste XY und Unabhängige“ ging klar hervor, dass B dieses Verlangen nicht nur für sich, sondern für beide gewählten Mitglieder dieser wahlwerbenden Gruppe stellte, auch wenn das Verlangen nur von B unterschrieben war. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:P... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.12.2016

RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs2 Schlagworte Einberufung einer Sitzung auf Verlangen mindesten eines Viertels der Mitglieder
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 2 PVG hat der/die Vorsitzende den DA innerhalb zweier Wochen einzuberufen, wenn es unter Angabe des Grundes von wenigstens einem Viertel seiner Mitglieder verlangt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PVAB:2016:A.23.PVAB.16 Zuletzt ak... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.12.2016

RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

Norm: PVG §22 Abs2PVGO §2 Schlagworte Minderheitenrecht, daher zwingende Verpflichtung, einem solchen Verlangen nachzukommen; eigene Meinung des Vorsitzenden zum Grund für das Verlangen unerheblich
Rechtssatz: Das Recht von wenigstens einem Viertel der DA-Mitglieder, die Einberufung einer DA-Sitzung zu verlangen, stellt ein Minderheitenrecht dar. Demzufolge hat der Gesetzgeber die Verpflichtung der Vorsitzenden zwingend angeordnet, bei Verl... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 19.12.2016

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