Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 13.7.2026, xxx, womit über die Berufung gegen den Abgabenbescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 23.2.2026, xxx – mit welchem über den Antrag, den Bescheid vom 10.10.2015, xxx, betreffend pauschalierte Ortstaxe für fünf Monate des Jahres 2015, zurück... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 13.7.2026, xxx, womit über die Berufung gegen den Abgabenbescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 23.2.2026, xxx – mit welchem über den Antrag, den Bescheid vom 10.10.2015, xxx, betreffend pauschalierte Nächtigungstaxe für fünf Monate des Jahres 2015,... mehr lesen...
A) I M N A M E N D E R R E P U B L I K römisch eins M N A M E N D E R R E P U B L römisch eins K Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 11.3.2025, xxx, betreffend Müllbereitstellungsgebühr und Müllbenützungsgebühr („Müllgebühren“) für den Abgabenzeitraum 1.10.2023 bis 30.9.2024 für das steuerbare O... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 4.4.2022, xxx, mit welchem die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeister der Gemeinde xxx vom 29.10.2021, xxx, betreffend die Zweitwohnsitzabgabe für den Abgabengegenstand Almhütte auf Parzelle xxx in der KG xxx für den Abgabenzeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2020, behandelt wurde... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Mag. xxx, wohnhaft xxx xxx, gegen den Bescheid der Abgabenbehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 24.08.2020, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe für die Jahre 2013 bis 2018 gemäß § 2a Bundesabgabenordnung iVm § 297 Bundesabgabenordnung zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des Ma... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch xxx über die Beschwerde der XXX, XXX, vertreten durch XXX Rechtsanwälte OG, XXX, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 24.04.2017, Zahl: MD/RM-34/331/2017, mit welchem die Berufung gegen den Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 16.02.2017 (Zweitwohnsitzabgabe für den Abgabengegenstand XXX für den Zeitraum 01.01.2016 bis 11... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.10.2020 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtL37162 Kanalabgabe KärntenL82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
Norm: BAO §2a BAO §4 BAO §93 BAO §114 BAO §274 BAO §275 BAO §279 GdKanalisationsG Krnt 1999 §24GdKanalisationsG Krnt 1999 §25 BAO § 2a heute B... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde xxx vom 14.03.2017, Zahl: xxx, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführerin vom 11.10.2016 gegen den Feststellungsbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde xxx vom 13.10.2016, GZ: xxx, mit welchem die Höhe der Abgabenschuld betreffend Kanalanschlussbeitrag der xxx als Ei... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin betreffend die Beschwerde des xxx, betreffend den Bescheid der Abgabenbehörde Bürgermeister der Marktgemeinde xxx vom 20.02.2013, ohne Aktenzahl, womit die pauschalierte Nächtigungstaxe für den Abgabenzeitraum 01.03.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von EUR 41,70 festgesetzt wurde, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Ei... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde xxx vom 09.07.2015, Zahl: xxx, betreffend die Vorschreibung eines vorläufigen Wasseranschlussbeitrages betreffend die Grundstücke Parz. Nr. xxx und xxx, beide inneliegend in der EZ xxx, GB xxx, xxx, im Ausmaß von € 3.353,09 gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter x... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 09.12.2013, Zahl: xxx, womit für die Jahre 2006 bis 2009 gemäß Fremdenverkehrsabgabegesetz 1994 (K-FVAG) die Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von EUR 181,98 neu festgesetzt und nach Abzug der für diesen Abgabenzeitraum bisher festgesetzten Abgabe in Hö... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 09.09.2014, Zahl: 301/10/2008-GV-I, gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx und der xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde xxx vom 09.09.2014, Zahl: 301/10/2008-GV-I, gemäß Paragraph 279, Absatz... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Spruchpunkt II. des Bescheides des Stadtrates der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 27.11.2013, Zahl: 61/8500–xxx-2013-2/Mag.Hu, womit für das an die Gemeindewasserversorgung anzuschließende Grundstück (Bauwerk) Parzelle xxx, GB xxx, ein Wasseranschlussbeitrag in Höhe von EUR 1.900,52, vorgeschrieben wurde, gemäß § 278 Bundesabgabenordnung (BAO) folgenden Das Landesverwaltun... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide xxx, beide vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-159/2013/8/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, vom 26.03.2014, AZ: BSW-250/2012/13/WE, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet Gemäß Paragraph 279, Absatz eins, Bundesabgabenordnung – BAO wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine xxx über die Beschwerde der xxx GmbH vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-476/2012/SC/WE, womit für die Einleitung von Niederschlagswässern der überdachten und befestigten Flächen im Ausmaß von 998 m² auf den Grundstücken xxx, xxx, xxx, alle KG xxx, für das Jahr 2011 die Kanalbenützungsgebühr in Höhe von EUR 718,56 inkl. 10% USt und ein monatliches... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.03.2015 Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht30/01 FinanzverfassungL37162 Kanalabgabe KärntenL82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
Norm: BAO §4 F-VG §5GdKanalisationsG Krnt 1999 §25 BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx KEG, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten vom 12.11.2013, Zahl: BSW-130/2012/31/SC/WE, womit betreffend die Objekte xxx, xxx und xxx die Kanalbenützungsgebühr für Niederschlagswässer für das Jahr 2011 in Höhe von EUR 1.063,44 inkl. 10% USt und ein entsprechendes Akonto für 2012 inkl. 10% USt, neuerlich entschieden wurde, gemäß § 279... mehr lesen...