TE Lvwg Erkenntnis 2021/2/24 KLVwG-1529-1530/16/2020

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.02.2021
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten