Entscheidungen zu § 35 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-94 von 94

TE Vwgh Erkenntnis 1967/7/7 0524/67

Die belangte Behörde hat - soweit Streit vor dem Verwaltungsgerichtshof besteht - dem Berufungsbegehren der Beschwerdeführerin, die Aufwendungen für Stipendien bei der Körperschaftssteuerveranlagung keine Folge gegeben. Stiftungszweck sei die Verleihung von Stipendien an strebsame junge Männer und Frauen, denen die Mittel zur weiteren Ausbildung fehlen. Bei der Verleihung der Stipendien handle es sich also um Aufwendungen zur Erfüllung des Stiftungszweckes, die als Einkommensverwendun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.1967

RS Vwgh 1967/7/7 0524/67

Index: Körperschaftssteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §34BAO §35BAO §36BAO §37BAO §38BAO §39BAO §40BAO §41BAO §42BAO §43BAO §44BAO §45BAO §46BAO §47KStG 1934 §4 Abs1 Z6KStG 1966 §5 Abs1 Z6 implizit
Rechtssatz: Eine auf Grund EINES Stiftungsbriefes errichtete Stiftung, deren Vermögen als einheitliches Ganzes Erträgnisse erzielt, von dene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.1967

TE Vwgh Erkenntnis 1963/10/25 0748/63

Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin einer "Kinder-Pension", deren Zöglinge ausschließlich durch die Gemeinde Wien eingewiesen werden. Der Betrieb wurde seitens des Finanzamtes zunächst als "gemeinnütziges Unternehmen" behandelt und nicht der Gewerbesteuer unterworfen, obschon die Beschwerdeführerin daraus bereits in den Jahren 1958 und 1959 Einkünfte von S 26.928,-- bzw. S 26,870,-- gezogen hatte. Als sie dann im Jahre 1960 neuerlich Einkünfte von S 28.044,-- erzielte, erblickte das ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.1963

RS Vwgh 1963/10/25 0748/63

Index: Gewerbesteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34BAO §35BAO §36BAO §37BAO §38BAO §39BAO §40BAO §41BAO §42BAO §43BAO §44BAO §45BAO §46BAO §47GewStG §2 Z6
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung des § 2 Z 6 GewStG ist auf ein von einer natürlichen Person betriebenes Unternehmen NICHT anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1963

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