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GewerbesteuerNorm
BAO §34Rechtssatz
Die Steuerbefreiung des § 2 Z 6 GewStG ist auf ein von einer natürlichen Person betriebenes Unternehmen NICHT anwendbar.Die Steuerbefreiung des Paragraph 2, Ziffer 6, GewStG ist auf ein von einer natürlichen Person betriebenes Unternehmen NICHT anwendbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000748.X01Im RIS seit
22.06.2020Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020