Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. März 2008 wurde dem Beschwerdeführer Vergnügungssteuer vorgeschrieben. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Juni 2008 abgewiesen. Die Zustellung erfolgte an den steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers. Die Frist für die Einbringung des Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgaben... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1; BAO § 308 heute BAO § 308 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 308 gültig von 31.12.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Kfz-Mechaniker, hat für Freunde und Bekannte Kfz übernommen, damit bei einem Automobilclub die Überprüfung für das "Pickerl" (vgl § 57a Abs 4 KFG 1967) durchgeführt werde, wobei der Beschwerdeführer "leichtere Mängel", welche die Fahrzeuge aufgewiesen haben, zu Hause repariert hat. Diese Freunde des Beschwerdeführers sind jeweils auch Mitglieder des Automobilclubs gewesen. Der Beschwerdeführer, ein Kfz-Mechaniker, hat für Freunde und Bekannte Kfz übernomme... mehr lesen...
Per 24. März 2004 fertigte das Finanzamt einen Haftungsbescheid aus, mit dem es den Beschwerdeführer, vertreten durch eine näher bezeichnete Wirtschaftstreuhand GmbH in 1180 Wien, zur Zahlung eines Betrages von EUR 714.375,72 verpflichtete. Adressiert wurde dieser Bescheid an den Beschwerdeführer persönlich, der ihn gemäß der in den Verwaltungsakten erliegenden Rückscheinkopie (am 25. März 2004?) vom Postbeamten ausgefolgt erhielt. Beim Finanzamt einlangend mit 23. Mai 2005 erh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §308 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wie schon in seinem Wiedereinsetzungsantrag stellt sich der Abgabepflichtige auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf den Standpunkt, dass er im Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides depressionsbedingt "prozessual handlungsunfähig" gewesen sei. Unter Zugrundele... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer hatte gegen näher bezeichnete Bescheide des Finanzamtes betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer Berufung erhoben, welche das Finanzamt mit einer mit 17. Jänner 2003 datierten und dem Beschwerdeführer am 27. Jänner 2003 zugestellten Berufungsvorentscheidung abwies. Der Beschwerdeführer war zu dieser Zeit durch eine in der R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/15/0123 E 21. Juni 2007
Rechtssatz: Ein Fristenvormerk, der lediglich darin besteht, dass sich nach Fristen geordnete Schriftstücke in einer Mappe befinden, ohne dass eine Kontrolle stattfindet,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/15/0123 E 21. Juni 2007
Rechtssatz: Für die richtige Beachtung der Fristen ist in einer Kanzlei eines berufsmäßigen Parteienvertreters stets der Vertreter verantwortlich. Dieser muss seine Kanzl... mehr lesen...
Aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid vom 24. März 2003 hat der Magistrat der Stadt Wien als Abgabenbehörde erster Instanz Anträge der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Rückzahlung von Getränkesteuer abgewiesen und für die Jahre 1995 bis 2000 Getränkesteuer in der Höhe von insgesamt EUR 7.421,28 vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde der steuerlichen Vertretung der beschwerdeführenden Gesellschaft am 3. April 2003 zugestellt... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Wenn im Wiedereinsetzungsantrag in keiner Weise dargelegt wird, ob irgendwelche Kontrolleinrichtungen einer wenn auch bloß manipulativen Tätigkeit (hier: des Kuvertierens) vorgesehen sind oder ob je... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0100 E 21. Oktober 1993 RS 4(Hier nur erster, zweiter und dritter Satz.) Stammrechtssatz Ein berufsmäßiger Vertreter hat die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzur... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0057 B 30. März 2000 RS 3(Hier nur zweiter Satz.) Stammrechtssatz Macht ein Wiedereinsetzungswerber als Wiedereinsetzungsgrund ein Versehen eines Kanzleiangestellten sei... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit hg. Beschluss vom 28. September 2006, Zl. VH 2006/18/0159, wurde der Antrag des Verfahrenshilfewerbers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 4. August 2006, Zl. SD 462/06, mit der Begründung: abgewiesen, dass eine Beschwerde offenbar aussichtslos wäre. Zuvor war dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 31. August 2006, zugestellt am 11. September 2006, G... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BAO §308 Abs1 impl;MRK Art6 Abs3 litc;VwGG §46 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1603/71 E 20. Dezember 1971 RS 1(Hier mit dem Zusatz: "ohne Hinzutritt besonderer Umstände") Stammrechtssatz Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse stellen keinen Wiedereinsetzu... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Die Beschwerdeführerin brachte gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) die Berufung vom 22. Dezember 2003 ein. Mit Bescheid vom 27. Februar 2004 erklärte das Finanzamt diese Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen, weil die Beschwerdeführerin dem Auftrag, die... mehr lesen...
1. Nach Zustellung des Einkommensteuerbescheides 1999 beantragte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 24. Juli 2001 - rechtzeitig - die Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 30. August 2001. Zur Begründung: wurde ausgeführt, auf Grund der Abwesenheit des Geschäftsführers sei es nicht möglich, die Berufung fristgerecht einzureichen. Mit Schriftsatz vom 4. September 2001 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;BAO §308 Abs1;FinStrG §167;VwGG §46;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 308 Abs. 1 BAO entspricht inhaltlich den Bestimmungen des § 46 VwGG, § 71 AVG und § 167 FinStrG; die für die Auslegung dieser Vorschrift in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten Grundsätze können daher ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;BAO §308 Abs1;FinStrG §167;VwGG §46;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Verschulden des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten, nicht jedoch ein Verschulden eines Kanzleibediensteten des Vertreters. W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;BAO §308 Abs1;FinStrG §167;VwGG §46;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung hat ein berufsmäßiger Parteienvertreter die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten, dass auch die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Vornahme von Prozesshandlungen gesichert er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1324;ABGB §1332;AVG §71;BAO §308 Abs1;FinStrG §167;VwGG §46;
Rechtssatz: Ein Verschulden der Partei an der Fristversäumung, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht, schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus. Der Begriff de... mehr lesen...
1. Aus dem zu 2005/15/0018 protokollierten Beschwerdeverfahren ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Dezember 2004 wurde über die Umsatzsteuer für den Zeitraum 1995 bis 1997 entschieden. Die vorgelegte Bescheidausfertigung weist auf der ersten Seite zwei Stampiglien auf, und zwar eine mit dem Wortlaut "Eingelangt 13. Jan. 2005 A-1090 Wien, Kolingasse 19" und die zweite mit "Terminevidenz CB". In ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/15/0084 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0171 B 28. September 1998 RS 1 Stammrechtssatz Dem Vorgang, eine einen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der H-GmbH. Die H-GmbH, die E-GmbH und die E-KG gehören zu einer Unternehmensgruppe. AH war Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Aufgrund einer bei der H-GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 (abgeschlossen am 14. September 1999) ergingen für den genannten Zeitraum am 17. September 1999 Haftungs- und Abgabenbescheide. Die H-GmbH brachte gegen die Haftungs- und A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1BAO §308 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/14/0010 E 16.03.2005
Rechtssatz: Auch ein Irrtum kann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis sein, durch welches eine Partei verhindert ist, eine Frist einzuhalten (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2982). Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1BAO §308 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/14/0010 E 16.03.2005
Rechtssatz: Besteht das unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO in einem Irrtum über das einzubringende Rechtsmittel, so fällt dieses Hindernis weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste (vgl.... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. April 1999 beantragte die beschwerdeführende Baugesellschaft m. b. H. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 1. Februar 1999 betreffend Umsatzsteuer 1997 und Körperschaftsteuer 1997, sowie weitere Bescheide, unter anderem den Bescheid vom 1. Februar 1999 betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen für 1/98. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus, die verfahrensge... mehr lesen...
Mit dem an die beschwerdeführende GmbH gerichteten angefochtenen Bescheid vom 23. September 1999 wurde eine von dieser erhobene Berufung abgewiesen. Nach Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens, in welchem der Beschwerdeführerin aufgetragen worden war, den Tag anzugeben, an welchem der angefochtene Bescheid zugestellt worden sei, wurde dieser Tag im erstatteten Verbesserungsschriftsatz mit 18. Oktober 1999 angegeben. Da damit unter Berücksichtigung des Postaufgabedatums (... mehr lesen...