Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 11. März 1997 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen hatte die Beschwerdeführerin eine Berufung erhoben, die mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 23. Mai 1997 als unbegründet abgewiesen worden war. Zugestellt worden war diese Berufungsvorentscheidung am 28. Mai 1997 an jenen Wirtschaftsprüfer, welcher... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108;BAO §109;BAO §110;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Der Streit über die Rechtzeitigkeit einer Prozesshandlung ist im Verfahren über die Erledigung dieser Prozesshandlung auszutragen und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren, welches die Versäumung der Prozesshandlung zur denknotwendigen Voraussetzung hat. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Wiedereinsetzungswerber eine Frist gar nicht versäumt, dann kommt schon nach den Denkgesetzen die Anwendung des Rechtsbehelfes gegen die Versäumung einer Frist nicht in Betracht, sodass ein Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Frist, in welchem behauptet wird, die Frist gar nicht versäumt zu haben, allein g... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 8. März 1999 beantragte die beschwerdeführende Partei beim Magistrat der Stadt Wien die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Herabsetzung der Abwassergebühr für das Kalenderjahr 1997 gemäß § 13 Abs. 1 des Wiener Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes, LGBl. Nr. 2/1978 (im Folgenden: WKKG). Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Mai 1999 wurde dieser Antrag gemäß § 240 Abs. 1 der Wiener ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;AVG §72;BAO §308 Abs1;BAO §310 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1;LAO Wr 1962 §242 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 240 Abs 1 und § 242 Abs 2 Wr LAO in ihrer Stammfassung gleichen dem ein Jahr zuvor in Kraft getretenen § 308 Abs 1 und dem § 310 Abs 2 BAO in deren Stammfassung. E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer stellte am 30. September 1998 beim Finanzamt den Antrag auf Rückzahlung des Guthabens auf seinem Abgabenkonto. Mit Bescheid vom 5. Oktober 1998, der dem Steuerberater Dipl.Vw. FK am 8. Oktober 1998 zugestellt wurde, wies das Finanzamt den Antrag ab und führte zur Begründung: aus, dass das Abgabenkonto kein Guthaben aufweise. Am 17. November 1998 berief der Beschwerdeführer. Zugleic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verfügung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 308 BAO wegen Versäumung der Berufungsfrist wäre ausgeschlossen, wenn der erstinstanzliche Bescheid gar nicht erlassen wäre. Läge keine Fristversäumung vor, so wäre der Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig zurückzuweisen gewese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1002;BAO §245;BAO §308 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen der Zustellvollmacht liegt darin, dass die behördliche Erledigung durch die Bekanntgabe an den Bevollmächtigten wirksam wird, ohne dass es einer Benachrichtigung des Vollmachtgebers bedarf. Der Vertreter hätte ohn... mehr lesen...
Der Stadtsenat der mitbeteiligten Partei gab mit Bescheid vom 13. September 1995 der Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei, mit dem ein Kanalanschlussbeitrag festgesetzt worden war, keine Folge. Die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides vom 13. September 1995 lautete wie folgt: "Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 91 Abs. 2 des Klagenfurter Stadtrechtes 1993 kein (weiteres) ordentliches Rechtsmittel (Berufung) zulässi... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;FinStrG §167 Abs1;LAO Krnt 1991 §233 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH muss sich die Partei einen Fehler des von ihr betrauten Anwaltes wie einen eigenen Fehler zurechnen lassen (Hinweis E 26.4.1976, 2073, 2074/75, VwSlg 9... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;FinStrG §167 Abs1;LAO Krnt 1991 §233 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH muss sich die Partei einen Fehler des von ihr betrauten Anwaltes wie einen eigenen Fehler zurechnen lassen (Hinweis E 26.4.1976, 2073, 2074/75, VwSlg 9... mehr lesen...
Mit dem am 29. August 1995 zugestellten Bescheid wurde der Beschwerdeführer für Abgaben der C-GmbH zur Haftung herangezogen. Mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1995 beantragte er beim Finanzamt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Wiedereinseztungsantrag im Instanzenzug ab. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Der Beschwerdeführer habe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §308 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0003 E 17. Februar 1999
Rechtssatz: Die Übersendung von Bescheidkopien ohne entsprechenden Auftrag bewirkt für sich nicht die Erhebung einer Berufung. Wird eine Bescheidkopie ohne weitere Anweisung dem Rechtsanwalt übersandt, so handelt es sich um eine auffallend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245 Abs1;BAO §308 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/14/0003 E 17. Februar 1999
Rechtssatz: Bereits das Unterbleiben der Erteilung des Auftrages zur Erhebung der Berufung führt zur Versäumung der Berufungsfrist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140002.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1995 wies das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz den Einspruch des Beschwerdeführers gegen die Strafverfügung des Hauptzollamtes Wien vom 29. September 1995 als verspätet zurück. Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 1995 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, erhob gleichzeitig Einspruch gegen die Strafverfügung vom 29. September 1995 und "vorsichtshalber und hilfsweise" Beschwerde gegen den Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;FinStrG §167 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 93/16/0020 1
(hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Ein Ereignis ist dann unabwendbar, wenn es durch einen Durchschnittsmenschen objektiv nicht verhindert werden konnte. Es ist als unvorhergesehen zu werten, wenn die Partei es tat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob mit dem am 17. Jänner 1997 - Postaufgabe 15. Jänner 1997 - beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz Bescheidbeschwerde gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 19. November 1996. In der Beschwerde wurde behauptet, daß dieser Bescheid dem bevollmächtigten Steuerberater am 4. Dezember 1996 zugestellt worden sei. Der Verwaltungsgerichtshof erachtete ausgehend von diesem Vorbringen die Beschwerde (vorläufig) für re... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0294
Rechtssatz: Dem Vorgang, eine einen Fristlauf auslösende Zustellung in Gestalt eines Eingangsvermerkes datumsm... mehr lesen...
Am 27. Februar 1995 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Die beantragte Bewilligung gemäß § 1 Aufenthaltsgesetz wurde von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf namens des Landeshauptmannes des Burgenlandes mit Bescheid vom 29. März 1995 nicht erteilt. In einem Schreiben der mit der Zustellung dieses Bescheides an den Beschwerdeführer betrauten österreichischen Botschaft in Budapest hieß es, bezugnehmend auf die Anfrage vom 6. Juli 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0100 4 Stammrechtssatz Ein berufsmäßiger Vertreter hat die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten, daß auch die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Setzung von - ... mehr lesen...
Mit einer gegenüber dem Anmelder, der B.A. Internationale Spedition GmbH erlassenen zollamtlichen Bestätigung des Hauptzollamtes Innsbruck vom 19. November 1991 wurden auf Grund der Anmeldung vom 31. Oktober 1991 Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt S 204.001,40 vorläufig festgesetzt. Mit endgültigem, an die B.A. GmbH erlassenen Bescheid vom 31. Jänner 1994 wurden die in dieser zollamtlichen Bestätigung näher bezeichneten Eingangsabgaben mit einem Betrag von S 680.567,40 endgülti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §308 Abs1;ZollG 1988 §59 Abs5;
Rechtssatz: Da im
Spruch: des endgültigen Bescheides die Partei nicht als Empfängerin genannt ist, ist die Voraussetzung für die Zustellfiktion (vgl VfSlg 13027) iSd § 59 Abs 5 zweiter Satz ZollG 1988 nicht erfüllt. Der Bescheid ist daher an die Partei nicht ergangen, und die Partei iSd § 246... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz vom 5. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin wegen dreier Übertretungen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu drei Geldstrafen von je S 120.000,-- verurteilt. Die Zustellung dieses Straferkenntnisses erfolgte am 12. Jänner 1994 an die Beschwerdeführerin zu Handen des Herrn E. (für den sich in den vorgelegten Verwaltungsakten eine "Vollmacht" vom 19. November 1992 befindet). Mit Schriftsatz vom 22. März 1994 gab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 94/13/0082 1 Stammrechtssatz Ein Zustellungsmangel bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund, weil bei mangelhafter Zustellung die (versäumte) Frist nicht zu laufen beginnt (Hinweis E 12.12.1968, 1292/67). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. November 1996 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft; dieses Straferkenntnis wurde am 3. Dezember 1996 zu Handen einer österreichischen Rechtsanwältin, welche als Zustellungsbevollmächtigte (im Sinne des § 10 Zustellgesetz) namhaft gemacht worden war, zugestellt. Mit Schriftsatz vom 13. Jänner 1997 (Postaufgabe) stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0100 4
(hier: Die "turnusmäßige" Wiedervorlage eines Aktes an den
Rechtsanwalt reicht nicht aus, daß in der mangelhaften
Organisation des Kanzleibetriebes kein mind... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lichtenwörth vom 12. August 1993 wurde der Beschwerdeführerin eine Standortgabe in der Höhe von S 263.100,-- vorgeschrieben. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Lichtenwörth wies mit Bescheid vom 6. April 1994 die dagegen durch die S. GmbH erhobene Berufung zurück. Dieser an die S. GmbH gerichtete Bescheid wurde dem auch für die Beschwerdeführerin einschreitenden Rechtsanwalt am 14. April 1994 zugestellt. Am 18. April 1994 langte e... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;LAO NÖ 1977 §229 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Unterläßt es der Vertreter des Abgabepflichtigen, nach Leistung seiner Unterschrift den von ihm als fehlerhaft erkannten Schriftsatz zu vernichten bzw zur Gänze oder zumindest im Hinblic... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;B-VG Art140;LAO NÖ 1977 §229 Abs1;LAO Wr 1962 §240 Abs1 impl;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 229 Abs 1 NÖ LAO 1977 entspricht inhaltlich der Fassung des § 308 Abs 1 BAO idF vor dem insoweit mit 18.7... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 8. Juli 1991 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschulden der S-GmbH im Ausmaß von rund 215.000,-- S (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) heran. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 9. Juli 1991 zugestellt. Am 26. August 1991 brachte der Beschwerdeführer durch seinen Vertreter Berufung gegen den Haftungsbescheid ein, in welcher die Zustellung des Haftun... mehr lesen...