RS Vwgh 1994/10/6 93/16/0075

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Veröffentlicht am 06.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0076

Rechtssatz

Der Parteienvertreter hat in bestimmter Weise vorzubringen, daß er in irgendeiner Weise seine Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleipersonal tatsächlich selbst gehandhabt hat und nur im vorliegenden Fall die an sich ausgeübte Überwachungspflicht nicht zur Entdeckung der Fehlleistung geführt hat (Hinweis E 16.9.1983, 81/02/0341, VwSlg 11140 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160075.X02

Im RIS seit

17.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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