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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Die der Steuererklärung anzuschließende Beilage 1a sieht für die Geltendmachung des in Rede stehenden Freibetrages einen eigenen Punkt vor. Beim sorgfältigen Ausfüllen der Beilage Punkt für Punkt wird eine allfällige Rechtsunkenntnis in Bezug auf diesen Freibetrag aufgeklärt. Unterläuft ein nach den Umständen leicht zu vermeiden gewesener (Rechts-)Irrtum einem Steuerberater, kann nicht von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009150096.X05Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010