Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §307 Abs3;
Rechtssatz: Wird ein Wiederaufnahmebescheid mit Berufungsentscheidung aufgehoben, hat dies auch die Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheides zur Folge. Dies ungeachtet des Umstandes, dass auch ein nicht mit Berufung angefochtener, im wiederaufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid aus dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/07 Verwaltungsgerichtshof;21/01 Handelsrecht;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;40/01 Verwaltungsverfahren;
Norm: AVG §21; AVG §33 Abs4; AVG §63 Abs5; AVG §9; BAO §19 Abs2; BAO §24 Abs1 litd; BAO §243; BAO §245 Abs3; BAO §250 Abs1; BAO §289; BAO §292; BAO §303; BAO §307 Abs1; BAO §79; BAO §92; BAO §98; EStG 1988 §12; EStG 1988 §24; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §307 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. November 1988, 88/14/0135, widerspricht es dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Berufung gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Eine derartige Vorgangsweise wür... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §250 Abs1;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraft... mehr lesen...
Die aus den beiden Beschwerdeführern gebildete Miteigentumsgemeinschaft vermietet Appartements. Für die Miteigentumsgemeinschaft wurden Umsatzsteuervoranmeldungen für das zweite, das dritte und das vierte Kalendervierteljahr 1995 eingereicht (Vorsteuerüberschüsse von 90.025 S, 34.561 S und 68.211 S). Mit vorläufigem Umsatzsteuer-Jahresbescheid vom 14. Jänner 1998 setzte das Finanzamt die Jahresumsatzsteuer für 1995 mit - 192.846 S fest. Im Bescheid wird auch ausgeführt, dass die Umsat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §307 Abs3;
Rechtssatz: Durch die Aufhebung eines die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden Bescheides tritt gemäß § 307 Abs 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Mit dem Wiederaufnahmebescheid ist gemäß § 307 Abs 1 legcit prinzipiell der neue Sachbescheid zu verbinden. Durch ... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnungen Top 13 und Top 14. Die Wohnungen wurden im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0225 E 29. November 2000 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrer am 1. September 1996 verstorbenen Mutter Eleonora L. Mit Bescheiden je vom 1. September 1994 verfügte das zuständige Finanzamt gegenüber Eleonora L. die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1990 und 1991. Gleichzeitig wurden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1990, 1991 sowie für 1992 erlassen. Mit einem Schriftsatz vom 3. Oktober 1994 erhob die Beschwerdeführerin "als Sachwalterin" nam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist (Hinweis E 17.2.2000, 99/16/0027). Insb handelt e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren das Geschäft der Werbung von fördernden Mitgliedern für die X.-Organisation und ab dem Jahre 1991 zusätzlich einen EDV Hard- und Softwarehandel. Aus der Anwerbung fördernder Mitglieder für die X.-Organisation bezog der Beschwerdeführer, wie einem in den Verwaltungsakten einliegenden Vertrag zwischen ihm und der X.-Organisation entnommen werden kann, für die Werbung von Förderern und die Verwaltung der geworbenen Förderer mit Mittel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §93 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0197
97/13/0198
Rechtssatz: Eines gesonderten Bescheidspruches über die Aufhebung des das wieder aufgenommene Verfahren zuvor abschließenden Bescheides bedarf es nicht (Hinweis E 24.11.1998, 93/14/0151; E 11.7.1995, 91/13/014... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde die Ansicht vertreten, dass bei der Gewerbesteuer der Jahre 1987 bis 1990 die Beträge, welcher der an der Erstbeschwerdeführerin in diesen Jahren zu 32 bis 34 % beteiligte Dkfm. L für seine Tätigkeit als deren Geschäftsführer auf Grund eines zwischen der Erstbeschwerdeführerin und einer anderen GmbH (in der Folge B-GmbH) bzw in weiterer Folge mit einer Dkfm. L-GmbH abgeschlossenen Werkvert... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0242
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 Abs 4 BAO hängt nicht nur von der Voraussetzung, dass (ua) Tatsachen neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, sonde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1985 bis 1991 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Versicherungsvermittlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung mehrerer Wohnungen. Die Ehefrau und die Tochter des Beschwerdeführers erklärten ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Vermittlung von Versicherungen bzw aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen. Nach Veranlagung des Beschwerdeführers zur Ums... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme eines Verfahrens führt als solche als ausschließlich kassatorische Entscheidung zur gänzlichen Beseitigung des Bescheides, der das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß gebracht hat (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S 2958). Eines diesbezüglich gesonderten Bescheidspruches im Wiederauf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit und wurde mit Bescheiden des Finanzamtes vom 13. Jänner 1981 (1979), vom 2. Dezember 1981 (1980), vom 31. Jänner 1983 (1981), vom 19. März 1984 (1982), vom 17. Dezember 1984 (1983) und vom 7. Februar 1986 (1984) erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. Für die Jahre 1982 bis 1984 ergingen nach vorangegangener Wiederaufnahme dieser Verfahren mit Bescheiden vom 23. April... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß ein in einem wiederaufgenommenen Abgabenverfahren ergangener Abgabenbescheid aus dem Grunde des § 307 Abs 1 BAO dann rechtswidrig sei, wenn er nicht gleichzeitig mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheid ergehe, ist verfehlt. Daß mit dem die Wiederau... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und ihren Beilagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Grenzgänger in die Schweiz. Nach ursprünglich erklärungsgemäß durchgeführten Veranlagungen nahm das Finanzamt die Einkommensteuerverfahren für die Streitjahre bescheidmäßig wieder auf und verband damit neue Sachbescheide. Mit Schriftsatz vom 31. Juli 1992 berief der Beschwerdeführer gegen die Wiederaufnahmsbescheide für die Jahre 198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996150163.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb einen Handel mit Blumen. Nach einer für den Zeitraum 1980 bis 1986 durchgeführten Betriebsprüfung erließ das Finanzamt Bescheide - alle mit Ausfertigungsdatum 17. Jänner 1989 - betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Einkommensteuer 1980 bis 1986) sowie Umsatzsteuer 1980 bis 1986, Einkommensteuer 1980 bis 1986 und gemäß § 296 BAO geänderte Gewerbesteuerbescheide 1980 bis 1986. Weiters wurden Bescheide betreffend Einheitswert des Betriebsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 87/14/0038 2 Stammrechtssatz Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs1;BAO §295 Abs3;BAO §296;BAO §303;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: § 296 BAO normiert als Rechtsbedingung nur die Abänderung oder die nachträgliche Erlassung, im Gegensatz etwa zu den Bestimmungen des § 295 Abs 1 und § 295 Abs 3 BAO, nicht aber die nachträgliche Aufhebung des Bescheides (Einkommensteuerbescheides). Stellte sich im Berufungsverfahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §296;BAO §303;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens neben dem geänderten Einkommensteuerbescheid aufgrund des § 296 BAO auch einen geänderten Gewerbesteuerbescheid zur Folge, so stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, über die Berufung betreffend Gewerbesteuer abzusprechen, bevor die Berufung betreffend Wie... mehr lesen...
Eine von der Beschwerdeführerin betriebene Videothek wurde im Jahre 1986 an einen Heinz M. veräußert. Über diesen Verkauf wurde ein mit 1. September 1986 datierter Vertrag errichtet, in welchem der Kaufpreis mit S 800.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer angegeben wurde. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde dem Prüfer bekannt, daß Heinz M., der Käufer der Videothek, am 15. Mai 1987 als Beschuldigter vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien angegeben hatte, daß der tatsächli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, brachte mit Stichtag 1. Jänner 1987 sein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein. Im Zuge dieser Einbringung überführte er das unbewegliche Anlagevermögen (Garage, Tankstelle, Einstellhütte, Grund und Boden) in sein Privatvermögen. Dabei setzte er als Teilwert der entnommenen Wirtschaftsgüter deren Buchwert in Höhe von S 582.101,-- an. Der in der Folge erlassene, seiner Erklärung folgende Einkommensteuerbescheid für das Streitj... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Verfügt die Abgabenbehörde mittels "Sammelbescheid" einerseits die Wiederaufnahme eines Verfahrens und fällt sie andererseits Sachentscheidungen - dies jeweils unter eigenen Punkten mit eigener
Begründung: und eigener Rechtsmittelbelehrung -, so bringt die Gestaltung dieses "Sammelbescheides" deutlich und u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/05 90/13/0167 1 Stammrechtssatz Richtet sich eine Berufungsschrift ausdrücklich nur gegen die Sachbescheide und enthalten weder Berufungsantrag noch
Begründung: der Berufung auch nur andeutungsweise einen Hinweis darauf, daß sich der Abgabepflichtige durch die W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 86/13/0146 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist als eigener und gesondert anfechtbarer Bescheid anzusehen, wenn auch § 307 Abs 1 BAO normiert, daß mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter ... mehr lesen...